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Feststellung über den Sitzverlust von Ratsfrau Anne Hindersmann
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Anne Hindersmann im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Anne Hindersmann hat im Zusammenhang mit ihrem Schreiben vom 06.10.2012 mitgeteilt, dass sie auf ihr Ratsmandat zur Ratsversammlung am 31. Januar 2013 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 11.01.2013