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Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss
Antrag,
zu beschließen, dass
Herr Zurusch Mokhtari sowie Frau Diana Braunholz als Schülervertreter/in der allgemeinbildenden Schulen
mit sofortiger Wirkung bis zum 30.04.2009 in den Schulausschuss berufen werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 (Nds. GVBl. S. 432) werden die Schülervertreterinnen und Schülervertreter jeweils für die Dauer der halben Wahlperiode der Vertretungskörperschaft der Schulträger berufen.
Die erste Wahlperiode begann am 01.11.2006 und endet am 30.04.2009.
Der Stadtschülerrat hat im Januar 2007 mitgeteilt, dass gem. § 3 der Verordnung durch Wahlen folgende Schülerinnen und Schüler, die älter als 14 Jahre sind, vorgeschlagen werden:
Zurusch Mokhtari
Hinrichsring 22
30177 Hannover
Geschwister-Scholl-Realschule
Diana Braunholz
Niemeyerstr. 13
30449 Hannover
GYM Tellkampfschule
Stellvertreter/innen:
Frank Ahlzweig
Franklinstr. 7
30177 Hannover
IGS Linden
Dietmar Fricke
Wellingtonweg 2
30163 Hannover
GYM Leibnizschule
Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter sind gem. § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes stimmberechtigte Mitglieder im Schulausschuss. Sie werden auf Vorschlag des Stadtschülerrates vom Rat berufen.
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Hannover / 09.01.2007