Anfrage Nr. 0058/2013:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Auswirkungen der "Zwangsrente" auf den Haushalt der Stadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Auswirkungen der "Zwangsrente" auf den Haushalt der Stadt Hannover

Am 9.März 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze (RV-Alters-grenzenanpassung) beschlossen. Mit dem Auslaufen der sogenannten 58-Regelung hat das Gesetz auch Auswirkungen auf Langzeitarbeitslose. Danach können Langzeitarbeitslose, teilweise schon ab 60 Jahren in die „Zwangsrente“ geschickt werden. Die Rentenabschläge können je nach Fall bis zu 18% betragen.
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, geht sie davon aus, dass Hilfsbedürftige erstmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Zur Vermeidung der Hilfsbedürftigkeit gehört daher grundsätzlich auch, die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühesten Zeitpunkt. Diese Renten liegen oft unter der Grundsicherung in Alter, sodass viele Rentnerinnen und Rentner gezwungen sind noch Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig Rente beantragen mussten, beziehen derzeit in Hannover zusätzlich noch Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII?

2. Welche Kosten sind dafür im Jahr 2012 entstanden?

3. Wie sind die Kosten im Vergleich zu den Jahren 2008 bis 2011 zu bewerten? (Angaben bitte nach Jahren, Anzahl der Bewilligungen und Kosten)




Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender