Drucksache Nr. 0057/2014:
Vertrag zur Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige

Inhalt der Drucksache:

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0057/2014
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Vertrag zur Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige

Antrag,

zu beschließen
den zum 22.12.2006 geschlossenen „Vertrag zur Durchführung ambulanter Hilfen und Hilfen für junge Volljährige in der Landeshauptstadt Hannover“ in der geänderten Fassung zum 01.01.2014 fortzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung richten sich grundsätzlich an Mädchen und Jungen. Es werden in der Hilfeplanung dem Geschlecht angemessene Formen der Unterstützung, des Lernens und der Förderung angeboten. Das Vorhaben trägt im besonderen Maße dazu bei, die unterschiedlichen pädagogischen Erfordernisse sowohl für Mädchen als auch für Jungen im Bereich der Erziehungshilfe zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36302
Hilfen zur Erziehung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 9.985.853,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.985.853,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -9.985.853,00 €

Begründung des Antrages

Mit den Beschlussdrucksachen 2190/2006, 2799/2007 und 2802/2007 'Kontrakt-Management in der Erziehungshilfe' sind die fachlichen und konzeptionellen Inhalte für den Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung, Planungssicherheit und Kostenstabilität für den Bereich der Landeshauptstadt dargelegt worden.

Mit dem damals umgesetzten Reformprozess wurden zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern der Hilfen zur Erziehung die Grundlagen gelegt, methodisch standardisierte Konzepte der Personalentwicklung, der Qualitätsentwicklung und Wirkungsorientierung in Hannover einzuführen. Der bisherige Prozess hat gezeigt, dass dies gelungen ist. Entscheidend dazu beigetragen hat die Bereitstellung von sozialräumlichen Budgets, die eine flexible Handhabung der Personalkapazitäten bei den Trägern ermöglichen. Diese sozialräumliche Orientierung der Träger sowie die systematische Einbeziehung auch anderer Hilfen und Unterstützungssysteme sind mittlerweile methodischer Bestandteil der Einzelfallhilfe.

Die acht Träger der Hilfen zur Erziehung erbringen ca. 86 % der ambulanten Leistungen im gesamten Stadtgebiet und erhalten eine vertraglich vereinbarte Kostenerstattung. Durch die vertragliche Festlegung ist gewährleistet, dass innerhalb eines planbaren finanziellen Rahmens eine Mindestzahl ambulanter Hilfen erbracht wird.

Mit Einführung des § 8a SGB VIII haben sich die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Trägers wie auch der freien Träger der Hilfen zur Erziehung vor Ort erheblich verändert. Die einzelfallbezogenen Tätigkeiten umfassen mittlerweile einen größeren Umfang der zu erbringenden Leistungen. Eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sowie die Ausdifferenzierung des § 8a SGB VIII mit den damit verbundenen Dokumentationen der notwendigen Verfahren und die erforderliche zeitnahe Abnahme der Einzelfälle machen es erforderlich, den freien Trägern der Hilfen zur Erziehung eine weitergehende Flexibilität im Personaleinsatz zu ermöglichen.
Die Vertragsveränderung gewährleistet die Absicherung des bisher zur Verfügung gestellten Personals im bisherigen finanziellen Rahmen.
51.2 
Hannover / 13.01.2014