Drucksache Nr. 0056/2015:
Stadtbahnstrecke C-Nord
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Krepenstraße

Inhalt der Drucksache:

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0056/2015
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Stadtbahnstrecke C-Nord
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Krepenstraße

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnhaltestelle Krepenstraße barrierefrei gemäß den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen ausbaut.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Frauen sind im besonderen Umfang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt der barrierefreie Ausbau von Stadtbahnhaltestellen eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg in die Stadtbahnfahrzeuge dar.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt das besondere Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Die geplanten Seitenbahnsteige erhalten barrierefreie Zugänge, ferner werden Notruf- und Informationssprechzellen eingebaut.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Der aktuelle Entwurf des neuen Nahverkehrsplans der Region Hannover sieht vor, dass die auf der Stadtbahnstrecke C-Nord (Linie 6) liegende die Stadtbahnhaltestelle Krepenstraße barrierefrei ausgebaut wird. Das von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Büro TransTecBau hat zwischenzeitlich eine Planung erstellt, auf deren Basis die infra den Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt hat.



Die Haltestelle Krepenstraße befindet sich auf der Stadtbahnstrecke C-Nord in Mittellage der Schulenburger Landstraße zwischen den bereits mit Hochbahnsteigen ausgestatteten Haltestellen Hainhölzer Markt und Friedenauer Straße. Sie wird durch die Stadtbahnlinie 6 (Nordhafen Messe/Ost) bedient. Nach einer Erhebung der üstra aus 2011 wird sie von ca. 1.500 Fahrgästen je Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg in bzw. aus den Stadtbahnen erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige.

Der als Anlage 1 beigefügt Übersichtsplan enthält neben der Darstellung der Stadtbahnhaltestelle Krepenstraße nachrichtlich auch den weiter südlich geplanten Ausbau der Schulenburger Landstraße. Zu dieser Maßnahme wird es noch eine separate Drucksache geben.


2. Beschreibung der Maßnahme

Als Standorte der zukünftigen Hochbahnsteige für die Haltestelle Krepenstraße bietet sich entweder die heutige Haltestellenlage nördlich der Einmündung Krepenstraße in die Schulenburger Landstraße oder eine Verschiebung südlich der Einmündung Krepenstraße an. Aufgrund der besseren Erschließungsqualität des Gewerbegebietes infolge eines gleichmäßigeren Abstandes zu den benachbarten Haltestellen Friedenauer Straße und Hainhölzer Markt wird als neuer Haltestellenstandort die südliche Lage zwischen Krepen- und Sorststraße vorgeschlagen (Übersichtsplan Anlage 1, Lageplan Anlage 2, Querschnitt Anlage 3).

Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Haltestelle Krepenstraße zwei 70 m lange Seitenhochbahnsteige für den Einsatz von Drei-Wagen-Zügen der Serien TW 2000 und TW 3000. Die Bahnsteighöhe liegt 82 cm über der Schienenoberkante. Die Bahnsteigbreite von 2,50 m entspricht dem Standardmaß für Seitenhochbahnsteige. An allen Bahnsteigenden werden Rampen angeordnet. Der nördliche Zugang liegt unmittelbar am Knotenpunkt Krepenstraße / Schulenburger Landstraße und wird über einen signalisierten Fußgängerüberweg barrierefrei zu erreichen sein. Die Querung der Gleisanlage erfolgt für Menschen mit Sehbehinderung zusätzlich mit Hilfe einer optischen und akustischen Signalanlage. Am südlichen Haltestellenzugang können die jeweiligen Richtungsfahrbahnen der Schulenburger Landstraße auch ohne Signalisierung überquert werden.

Die beiden Seitenhochbahnsteige erhalten die üblichen Ausstattungselemente wie u.a. Witterungsschutz, dynamische Zugzielanzeiger, Notruf- und Infosäulen, Fahrkartenautomaten und Entwerter sowie taktile Leitelemente. An allen Zugängen zu den Bahnsteigen der Stadtbahn werden an geeigneten Stellen auf den Seitenanlagen Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Die genaue Lage der Fahrradbügel wird in der Ausführungsplanung festgelegt. Die bisherigen Niedrigbahnsteige werden entsiegelt und begrünt.

Für den Bau der Hochbahnsteige ist eine Verbreiterung des vorhandenen besonderen Bahnkörpers im Bereich der Haltestelle nötig. Die bislang überbreiten Richtungsfahrbahnen erhalten eine Breite von 6,25 m. Je Richtung stehen auch zukünftig zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Die Seitenanlagen werden nicht erneuert. Die vorhandenen Außenborde werden im Wesentlichen gehalten. Nur an den geplanten Querungsmöglichkeiten erfolgt eine Anpassung der Borde sowie der Geh- und Radwege. Die heutige Gleislage wird nicht verändert.




3. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Krepenstraße hat die infra bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) einen Finanzierungsantrag zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz gestellt. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Die Gesamtkosten für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Krepenstraße betragen gemäß dem Finanzierungsantrag insgesamt rund 2,0 Mio. €. Davon sind voraussichtlich 0,65 Mio. € von der Region zu tragen.


4. Beteiligung der Behindertenbeauftragten

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Hannover wurde an der Planung beteiligt. Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. RollstuhlfahrerInnen, Senioren und Personen mit Kinderwagen wird durch den Bau von Hochbahnsteigen erheblich verbessert. Aber auch blinden und sehbehinderten Personen wird durch entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen auf den Bahnsteigen der Einstieg erleichtert.

Besonders hervorzuheben ist, dass nach dem Ausbau der Haltestelle Krepenstraße auf der Linie 6 nur noch die Haltestelle Bahnhof Nordstadt kein barrierefreies Ein- und Aussteigen ermöglicht.


5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) als Bauherr hat die TransTecBau mit der Planung und der Umsetzung beauftragt.

Um im Jahre 2016 Landesmittel erhalten zu können, hat die infra bereits im Frühjahr 2014 den erforderlichen Finanzierungsantrag gestellt. Ende 2014 wurde die Planfeststellung beantragt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgt in der Zeit vom 06.01.2015 bis 05.02.2015. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, im vierten Quartal 2015 mit vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen. Die Inbetriebnahme der umgebauten Haltestelle soll im Juli 2016 erfolgen. Vorab wird die infra über das Konjunkturprogramm des Landes im Jahr 2015 die Gleisanlagen im Abschnitt Sorststraße – Mogelkenstraße erneuern.




Der Ausbau der Schulenburger Landstraße im Abschnitt zwischen Stadtbahnhaltestelle Hainhölzer Markt und Sorststraße soll in 2016 mit dem Leitungsbau beginnen. Zu der Ausbauplanung wird in 2015 eine Beschlussdrucksache vorgelegt.


6. Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan C-Nord mit der Haltestelle Krepenstraße
Anlage 2: Lageplan Haltestelle Krepenstraße und Umgebung
Anlage 3: Querschnitt Haltestelle Krepenstraße
66.1 
Hannover / 13.01.2015