Drucksache Nr. 0055/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt: Entsiegelungen in der Eilenriede
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.3.

Inhalt der Drucksache:

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0055/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt: Entsiegelungen in der Eilenriede
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.3.

In der Eilenriede sollen Wege entsiegelt werden, um anderenorts neue Flächen versiegeln zu können, unter anderem auch, um Straßenbauprojekte zu kompensieren – so geht es aus der aktuelle Diskussion in den lokalen Medien hervor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wurden Wege und Flächen in Hannover für eine Entsiegelung geprüft, die ausschließlich bzw. überwiegend für den Kraftverkehr vorgesehen sind - wenn nein, warum nicht?

  1. Wenn ja: Wurden sie vorrangig geprüft, vor Wegen/Flächen für Fuß- und Radverkehr und welche waren es?

  1. Im Masterplan Mobilität 2025 (Verkehrsentwicklungsplan) wurde die beschlossenen Förderung und Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs beschlossenen. Wie lässt sich die geplante Entsiegelung wichtiger Radverkehrsverbindungen mit diesem Leitbild vereinbaren?

Text der Antwort

In der Eilenriede sollen Wege entsiegelt werden, um anderenorts neue Flächen versiegeln zu können, unter anderem auch, um Straßenbauprojekte zu kompensieren – so geht es aus der aktuelle Diskussion in den lokalen Medien hervor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Frage 1: Wurden Wege und Flächen in Hannover für eine Entsiegelung geprüft, die ausschließlich bzw. überwiegend für den Kraftverkehr vorgesehen sind – wenn nein, warum nicht??

Beim vorgeschlagenen Wegerückbau handelt es sich in erster Linie um ein Maßnahmenpaket zur Förderung des Naturhaushaltes bzw. des Waldes. Dabei soll die Bodenversiegelung im Wald auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Es steht folglich nicht der Ausgleich anderer Flächenversiegelungen im Vordergrund, sondern die Entlastung des Waldes, dessen Zustand sich im Zuge der Klimakrise verschlechtert hat. Da der Wegerückbau aufgrund der Altlastenproblematik sehr kostspielig ist, sollten die Maßnahmen möglichst durch das Ersatz- und Ausgleichskonto finanziert werden. Es geht also nicht – wie eingangs von den Fragesteller*innen formuliert – darum, andernorts neue Flächen versiegeln zu können. Vielmehr können die an anderer Stelle bereits verursachten Versiegelungen zum Nutzen der Eilenriede kompensiert werden.

Da das Vorhaben „Wegerückbau in der Eilenriede“ auf eine Initiative des Eilenriedebeirats zurückzuführen ist, wurden vom zuständigen Fachbereich lediglich Wegebeziehungen innerhalb der Eilenriede betrachtet. Über diesen bereits konkret ausgearbeiteten Vorschlag hinaus hat die Stadtverwaltung aber den Anspruch, bei ohnehin notwendigen Sanierungen und Umgestaltungen von Straßen- und Verkehrsräumen weitere Entsiegelungspotentiale zu identifizieren und entsprechend umzusetzen, um die klimatische Resilienz der Stadt zu erhöhen. Dies ist z.B. im „Innenstadtkonzept 2035 – Mitte neu denken“ (auf den Seiten 41 und 42) artikuliert und (auf Seite 46) planerisch-konzeptionell dargestellt sowie in den Projektskizzen konkretisiert worden. Dies wird von der Verwaltung entsprechend bei der Umsetzung verfolgt und als Teil der jeweiligen Beschlussdrucksachen auch in die politische Beteiligung gegeben.

Frage 2: Wenn ja: Wurden sie vorrangig geprüft, vor Wegen/Flächen für Fuß- und Radverkehr und welche waren es?

Wie unter Punkt 1 dargestellt, erfolgte die Prüfung aufgrund des Vorschlages des Eilenriedebeirats mit dem Ziel eines Wegerückbaus innerhalb der Eilenriede.

Frage 3: Im Masterplan Mobilität 2025 (Verkehrsentwicklungsplan) wurde die beschlossenen Förderung und Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs beschlossenen. Wie lässt sich die geplante Entsiegelung wichtiger Radverkehrsverbindungen mit diesem Leitbild vereinbaren?

Zunächst handelt es sich bei Wegen im Wald nicht primär um Radwege. Waldwege dürfen sowohl von Fußgänger*innen als auch von Radfahrer*innen benutzt werden. Dabei gilt laut dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (§ 29 NWaldLG), dass Radfahrer*innen Rücksicht auf Fußgänger*innen zu nehmen haben.

Bei den vorgebrachten Vorschlägen der Verwaltung handelt es sich nicht um Hauptradwegeverbindungen. Leider wurde in der Darstellung und Diskussion in den lokalen Medien genau dieser falsche Eindruck erzeugt.

Die Auswahl der Wege, die für den Rückbau vorgesehen sind, beschränkt sich auf 15 Wegeverbindungen mit weit überwiegend geringer Auslastung. Bei lediglich zwei Wegen mit einer Gesamtlänge von 340 Metern handelt es sich um asphaltierte Wege. Insgesamt sollen 3 Kilometer Wegenetz zurückgebaut werden, was einem Anteil von 2,9 % des derzeitigen Wegenetzes entspricht. Aufgrund der Dichte an Wegen gibt es zudem genügend Ausweichrouten. Um sicherzustellen, dass nur wenig frequentierte Wege zum Rückbau vorgeschlagen werden, wurde im Vorfeld ein Ingenieurbüro damit beauftragt, entsprechende Verkehrszählungen durchzuführen.

Zusätzlich zu den „normalen Waldwegen“, welche von Radfahrer*innen mit Rücksicht auf Fußgänger*innen genutzt werden können, gibt es u.a. entlang der „Walderseestraße“ und „Hohenzollernstraße“ reine Radwege. Diese beiden Radwege sollen im Zuge der Ausweisung der Veloroute 03 aufgewertet werden. Hierzu wird die Wegedecke komplett überarbeitet und die Strecke mit einer Beleuchtung versehen werden. Vergleichbare Maßnahmen sind 2023 für den Stadtparkweg zwischen Peter-Hübotter-Brücke und Kleestraße vorgesehen.

Neben diesen Maßnahmen im Zuge der Velorouten plant die Verwaltung außerdem, das bestehende für den Radverkehr wichtige Wegenetz in der Eilenriede grundsätzlich zu überprüfen und dem Bedarf entsprechend anzupassen.

In 2021 wurden zudem an den Haupteingängen der Eilenriede Eingangstafeln mit Übersichtskarten installiert sowie Wegweiser an den Hauptwegen im Wald. Dies dient ebenfalls der Förderung der Naherholung und veranschaulicht, dass die Verwaltung nicht nur den Naturhaushalt, sondern auch die Naherholungsfunktion fördert.