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Zusatz- und Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1288/2024: Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Die zu beschließende Wärmeplanung tritt mit dem verpflichtend vorgegebenen Zeitpunkt der Vorlage einer Wärmeplanung für Kommunen gemäß Gebäudeenergiegesetz durch den Bund in Kraft. Der in dieser Drucksache vorgesehene Zeitpunkt entfällt.
2. Der Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme wird so lange ausgesetzt, bis Enercity nachgewiesenermaßen Fernwärme mit maximal 25g CO
2 pro KWh zur Verfügung stellen kann.
Begründung
Die Vorlage einer Wärmeplanung ist wichtig, um Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie von Bauherren zu gewährleisten und eine systematische Erfassung möglicher Wärmeversorgungen zu ermöglichen. Dennoch ist es aufgrund der Langfristigkeit der hiermit verbundenen Investitionen ein Inkrafttreten entsprechend dem Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung sinnvoll.
Fernwärme ist erst dann eine klimafreundliche Heiztechnologie, wenn eine deutliche Reduktion der CO2 Emissionen von höchstens 25g CO2 pro KWh erreicht wurde. Solange dies nicht geschehen ist, sollte der Anschluss und Benutzungszwang ausgesetzt werden.
Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender