Drucksache Nr. 0053/2004:
Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Neubaugebiet Badenstedt-West

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0053/2004
0
 

Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Neubaugebiet Badenstedt-West

Antrag, zu beschließen,




am Standort Katrin-Sello-Weg in Badenstedt-West eine Kindertagesstätte für zwei Kindergartengruppen mit max. 50 Plätzen (halbtags ohne Essen) zu errichten und den Betrieb zum 01.04.2004 aufzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Die geplante Einrichtung einer Kindertagesstätte betrifft Eltern und Kinder gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung55.000,00 € * 464-04 01Sachausgaben59.180,00 €1.4641.535000.1
Einrichtungsaufwand31.000,00 €2.4641.935000.0 (Vorhabens- kennziffer 008)Zuwendungen173.000,00 €**1.4641.678000.0
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten2.480,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt86.000,00 € Ausgaben insgesamt234.660,00 € 
Finanzierungssaldo-86.000,00 € Überschuss / Zuschuss-234.660,00 € 


* Einmalige Investitionen für das Kita-Außengelände und Gehwegüberfahrt aus dem Entwurf des Wirtschaftsplans des FB Gebäudewirtschaft.
** Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an die Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung:


Im Stadteil Badenstedt gibt es gegenwärtig bereits eine sehr starke Nachfrage an Kindergartenplätzen, die mit dem vorhandenen Angebot nicht befriedigt werden kann. Diese Nachfrage wird sich durch die andauernde Bautätigkeit im Neubaugebiet Badenstedt-West noch verstärken und erfordert daher ein zusätzliches Angebot an Kindergartenplätzen. Nach den gegenwärtigen Bedarfsprognosen wird allerdings ab 2007 stadtweit mit einem Rückgang der Nachfrage gerechnet, so dass eine temporäre Lösung angestrebt wird.



Der Bauträger, die Fa. Weber Massivhaus GmbH, hat zu diesem Zweck ein Grundstück am Katrin-Sello-Weg in Badenstedt-West von der Landeshauptstadt Hannover gekauft ( s. DS 1445/2003 ) und errichtet dort derzeit ein Doppelhaus, das zunächst als Kindertagesstätte ausgebaut wird. Die Verwaltung beabsichtigt, das Gebäude befristet anzumieten. Ein entsprechender Mietvertrag mit einer Vertragsdauer von sieben Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre ist vorbereitet. Dieses Investorenmodell für eine temporäre Kindertagesstätte erspart der Verwaltung im Vergleich mit einer Pavillon-Mietlösung im Zeitraum von sieben Jahre Miet- und Investitionskosten in Höhe von ca. 400.000 €.

Zur Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte beabsichtigt die Verwaltung, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen und parallel dazu die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover e.V. aufzufordern, einen in Frage kommenden Träger zu benennen. Anschließend wird hierzu eine gesonderte Beschlussdrucksache vorgelegt.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ist grundsätzlich eine vierstündige Betreuung ohne Essen ausreichend. Um jedoch trotz der angespannten Haushaltssituation den eventuell höheren Betreuungsbedarf im Neubaugebiet besser mit dem Gesamtangebot im Stadtteil in Einklang zu bringen, soll bereits in der Ausschreibung des Trägers auf die Bereitschaft einer späteren Umstrukturierung des Angebots auf halbtags mit Essen hingewiesen werden. Die Ausweitung des Betreuungsangebots wäre bei entsprechendem Bedarf kostenneutral durch Umstrukturierungen in anderen Einrichtungen des zu benennenden Trägers umzusetzen.

Die Finanzierung der Betriebskosten erfolgt aus den Mitteln, die im Verwaltungsentwurf des Haushaltes für das Jahr 2004 zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz eingesetzt worden sind.

51.41 
Hannover / 09.01.2004