Drucksache Nr. 0052/2016:
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2016

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 21.01.2016: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
  • 28.01.2016: Ratsversammlung: Einstimmig mit dem Hinweis beschlossen, dass es in der Anlage 1 unter 2 List -ohne Wahlbereiche 1019, 1020, 1031 und 1032 (siehe 14 Vahrenwald) und unter 14 Vahrenwald - mit Wahlbereichen 1019, 1020, 1031 und 1032 (siehe 2 List) heißen muss.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0052/2016
2
 

Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2016

Antrag,

das Stadtgebiet zur Wahl des Rates am 11. September 2016 in 14 Wahlbereiche entsprechend der Anlagen 1 und 2 einzuteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vor jeder Wahl neu zu bestimmen. Da in der Landeshauptstadt Hannover 64 Ratsmitglieder (§ 46 NKomVG) zu wählen sind, kann das Stadtgebiet in 5 bis 14 Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Abs. 4 NKWG). Die Wahlbereiche sollen bei der Abgrenzung die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen und nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlbereiche abweichen. Als maßgebende Einwohnerzahl wurde gemäß der Niedersächsischen Landeswahlleitung die amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 31. März 2015 herangezogen. Bei insgesamt 525.197 Einwohnerinnen und Einwohnern und 14 Wahlbereichen liegt die durchschnittliche Einwohnerzahl bei 37.514. Somit darf die Einwohnerzahl der jeweiligen Wahlbereiche nicht weniger als 28.136 und nicht mehr als 46.893 betragen.

Die Wahlbereiche wurden zur Wahl 2001 neu eingeteilt und zuletzt 2011 in Anpassung an die Grenzänderung zwischen 4 Buchholz-Kleefeld und 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode geändert. Diese Gliederung soll auch 2016 beibehalten werden.

Weiterhin entsprechen 11 Wahlbereiche genau den jeweiligen Stadtbezirken. Lediglich Teile des wahlrechtlich zu großen Stadtbezirks 3 Bothfeld-Vahrenheide müssen dem Wahlbereich 2 List zugeordnet werden, es handelt sich dabei um zwei Wahlbezirke aus dem Stadtteil Sahlkamp. Ferner wird der größte Stadtbezirk 2 Vahrenwald-List etwa entlang der Stadtteilgrenzen in zwei Wahlbereiche (2 List und 14 Vahrenwald) geteilt, wobei 4 Wahlbezirke aus dem Stadtteil List dem Wahlbereich 14 Vahrenwald zugeordnet werden.

Die genauen Abgrenzungen sind den Anlagen 1 (Beschreibung) und 2 (Karte) zu entnehmen.

Gegenüber 2011 ergeben sich keine Änderungen in den Wahlbereichen.
18.04 
Hannover / 07.01.2016