Drucksache Nr. 0051/2017:
Fortführung und Zusammensetzung
der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung 2016 – 2021

Inhalt der Drucksache:

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0051/2017
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Fortführung und Zusammensetzung
der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung 2016 – 2021

Antrag,

die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung auch in der Wahlperiode 2016 - 2021 fortzuführen.


Der Kommission sollen 7 stimmberechtigte Ratsmitglieder sowie 3 nicht stimmberechtigte Ratsmitglieder (Grundmandatsinhaber, GM) angehören, und zwar wie folgt:

Fraktion
Sitze / GM
SPD-Fraktion
2
CDU-Fraktion
2
Fraktion Bündis90/Die Grünen
1
AfD
1
Gruppe Die Linke/Piraten
1
FDP
GM
Die FRAKTION
GM
Fraktion Die Hannoveraner
GM

Darüber hinaus sollen der Kommission als weitere stimmberechtigte Mitglieder angehören:

Vertreter/innen der Freien Wohlfahrtspflege
3
Vertreter/innen der Jugendverbände
2
Vertreter/in der Kinderladeninitiative
1
Vertreter/in des Kita-Stadtelternrates
1
Vertreter/in des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
1
Fachkraft für Mädchenarbeit
1
Fachkraft für Jungenarbeit
1


Die von den Fraktionen sowie den freien Trägern und Verbänden benannten Mitglieder ergeben sich aus der Anlage 1 (wird nachgereicht).

Gender-Aspekte wurden berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca. 9.000 € p.a. Kosten für die Sitzungen.

Begründung des Antrages

Der Jugendhilfeausschuss hat seit vielen Jahren die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung als bewährtes nachgeordnetes Arbeitsgremium, welches auch für die neue Wahlperiode beibehalten werden sollte.

Die personelle Zusammensetzung entspricht dem Grunde nach der aus den Vorjahren. Die Anzahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die im Rat vertretenen Fraktionen verteilt; die hierbei nichtberücksichtigten Fraktionen erhalten jeweils ein Grundmandat. Angewandte Rechtsvorschriften: §§ 71 - 73 NKomVG; §§ 33 - 43, § 44 VIII Geschäftsordnung des Rates.
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Hannover / 10.01.2017