Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Fortführung und Zusammensetzung
der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung 2016 – 2021
Antrag,
die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung auch in der Wahlperiode 2016 - 2021 fortzuführen.
Der Kommission sollen
7 stimmberechtigte Ratsmitglieder sowie 3 nicht stimmberechtigte Ratsmitglieder (Grundmandatsinhaber, GM) angehören, und zwar wie folgt:
Fraktion | Sitze / GM |
SPD-Fraktion | 2 |
CDU-Fraktion | 2 |
Fraktion Bündis90/Die Grünen | 1 |
AfD | 1 |
Gruppe Die Linke/Piraten | 1 |
FDP | GM |
Die FRAKTION | GM |
Fraktion Die Hannoveraner | GM |
Darüber hinaus sollen der Kommission als weitere stimmberechtigte Mitglieder angehören:
Vertreter/innen der Freien Wohlfahrtspflege | 3 |
Vertreter/innen der Jugendverbände | 2 |
Vertreter/in der Kinderladeninitiative | 1 |
Vertreter/in des Kita-Stadtelternrates | 1 |
Vertreter/in des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) | 1 |
Fachkraft für Mädchenarbeit | 1 |
Fachkraft für Jungenarbeit | 1 |
Die von den Fraktionen sowie den freien Trägern und Verbänden benannten Mitglieder ergeben sich aus der Anlage 1 (wird nachgereicht).
Gender-Aspekte wurden berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca. 9.000 € p.a. Kosten für die Sitzungen.
Begründung des Antrages
Der Jugendhilfeausschuss hat seit vielen Jahren die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung als bewährtes nachgeordnetes Arbeitsgremium, welches auch für die neue Wahlperiode beibehalten werden sollte.
Die personelle Zusammensetzung entspricht dem Grunde nach der aus den Vorjahren. Die Anzahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die im Rat vertretenen Fraktionen verteilt; die hierbei nichtberücksichtigten Fraktionen erhalten jeweils ein Grundmandat. Angewandte Rechtsvorschriften: §§ 71 - 73 NKomVG; §§ 33 - 43, § 44 VIII Geschäftsordnung des Rates.