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Änderungsantrag Nr. 15-0112/2009 des Stadtbezirksrates Mitte zur Umgestaltung der Luisenstraße
Antrag,
dem Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte im
Punkt 1, Beschilderung als „Zone 20 km/h“, nicht zu folgen
und im
Punkt 2, Ausbau im Übergang zum Opernplatz, zur Kenntnis zu nehmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Zu Punkt 1:
Nach dem vorliegenden Planungsstand wird die Fahrbahn aufgrund der vorhandenen Leitungen nicht wesentlich verschmälert. Künftig wird zudem linksseitig kein Halten mehr erlaubt sein, so dass die Radfahrer nicht mehr zwischen abgestellten Fahrzeugen und entgegenkommenden Fahrzeugen durchfahren müssen. Die regelmäßige zulässige Höchstgeschwindigkeit innerörtlicher Straßen liegt laut StVO bei 50 km/h. Abweichende Festlegungen bedürfen einer besonderen Sachlage. Als Einbahnstraße mit freigegebenem Radverkehr in Gegenrichtung ist in der Luisenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h herabgesetzt (zwingende Voraussetzung für die Freigabe). Sach-
gerechte Gründe für eine weitere Reduzierung sind nicht erkennbar.
Die derzeit vorhandene Beschilderung ist für den Autofahrer klar erkennbar. Auch die Neubeschilderung nach dem Umbau wird entsprechend aufgestellt werden.
Zu Punkt 2:
Die Planung für die öffentlichen Flächen südlich der Luisenstraße befindet sich bereits in
der Bearbeitung.
66.21
Hannover / 21.01.2009