Drucksache Nr. 0047/2006:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich des Cityrings am Sonntag, den 12.03.2006 aus Anlass der CeBIT

Informationen:

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0047/2006 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0047/2006
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Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich des Cityrings am Sonntag, den 12.03.2006 aus Anlass der CeBIT

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich des Cityrings am 12.03.2006 aus Anlass der CeBIT in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

§ 14 Abs. 1 LSchlG regelt die abweichende Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind die Gemeinden.

Die CeBIT wird nach § 64 in Verbindung mit § 69 der Gewerbeordnung als Messe festgesetzt.

Die City-Gemeinschaft Hannover e.V. hat bei uns den Antrag auf Genehmigung einer Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen am 12.03.2006 gestellt. Diesen Antrag unterstützt auch der Beirat der Initiative Altstadt. Anlass ist die CeBIT Messe. Wie uns die City-Gemeinschaft Hannover e.V. mitgeteilt hat, sollen die Verkaufsstellen innerhalb des Cityrings am 12.03.2006 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden.

Die Gewerkschaften und Verbände, die nach dem Erlass des Nds. Sozialministers anzuhören sind, haben wie folgt zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung Stellung genommen:

Der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Nds. e.V.,
der Einzelhandelsverband,
der Deutsche Hausfrauen-Bund Ortsverband Hannover e.V.,
die Handwerkskammer und
die Industrie- und Handelskammer Hannover

erheben keine Einwände. Die Industrie und Handelskammer Hannover schlägt ferner vor, den geplanten verkaufsoffenen Sonntag für das gesamte Stadtgebiet von Hannover zuzulassen. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass der Geltungsbereich der Rechtsverordnung auf die Verkaufsstellen innerhalb des Cityrings beschränkt werden sollte, weil die Auswirkungen der CeBIT hauptsächlich diesen Bereich betreffen.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat unsere Bitte um Stellungnahme an die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitergeleitet.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt eine weitere Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ab und vertritt die Auffassung, dass damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen und Verkäufer einhergeht. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weist darauf hin, dass Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe nach dem Grundgesetz und der Verfassung geschützt sind und Ausnahmen sich immer an der gesellschaftlich dringenden Notwendigkeit orientieren sollten. Diese gesellschaftliche Notwendigkeit sieht die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für den Einzelhandel nicht.

Der ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover weist auf die grundsätzliche kulturelle und soziale Bedeutung des Sonntags als Ruhetag hin und lehnt die Öffnung der Verkaufsstellen am 12.03.2006 aus Anlass der CeBIT ab.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Aufgrund der speziellen Bedeutung der CeBIT als eine der Weltmessen ist ein überregionaler Anlass gegeben. Bedingt durch den zu erwartenden Besucherstrom besteht ein gesteigertes Interesse bzw. Bedürfnis an dieser Sonntagsöffnungszeit.
32.2 
Hannover / 09.01.2006