Drucksache Nr. 0044/2016:
Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke im Zuge der Dreyerstraße über die Leine

Inhalt der Drucksache:

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0044/2016
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Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke im Zuge der Dreyerstraße über die Leine

Antrag,

der Mittelfreigabe von 1.500.000 € und dem Baubeginn zur denkmalgerechten Sanierung der Überführung der Geh- und Radweganlage der Dreyerstraße über die Mühlleine, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen:

Investitionsmaßnahme: 54101061


Bezeichnung: Gemeindestraßen /
Geh- u. Radwegbrücke Dreyerstraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2015 zu Lasten 2016.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101061
Gemeindestraßen, Geh- und Radwegbrücke Dreyerstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €1,500,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€1,500,000.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €20,000.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €37,500.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€57,500.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€57,500.00)

Begründung des Antrages

Ausgangslage

Die 1909 erbaute Brücke Dreyerstraße in Hannover-Mitte überführt die Geh- und Radwegeverbindung zwischen Dreyerstraße und Braunstraße über die Leine. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Die Brücke ist als einfeldriger Stahlbetontrog mit zwei schlaff bewehrten Hauptträgern erstellt. Zwischen den Hauptträgern spannen Stahlbetonquerträger, die zur Aufnahme der sehr dünnen (ca. 8,5 cm) Fahrbahnplatte dienen. Die genaue Bewehrungsführung und somit auch -menge ist nicht bekannt. Die Kastenwiderlager sind flach gegründet und haben sich im Laufe der Jahre stark gesetzt. Auf der Fahrbahnplatte liegt eine 3 cm dicke Gußasphaltdeckschicht ohne Abdichtung.

Die jüngste Brückenprüfung zeigt in großem Umfang korrodierte oder nicht mehr vorhandene Bewehrung, großflächig Ausbrüche und Löcher in der Fahrbahnplatte, ausgeprägte Durchfeuchtungen auf der Brückenunterseite, ausgeprägte Rissbilder (≥ 1mm), Ausbrüche der Betonbrüstung sowie starke Bauwerksverschiebungen und –setzungen (in den Flügelwänden jeweils ein ca. 4cm großer Fugenspalt)

Die Schäden führen zu einer Beeinträchtigung der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes.

Ergriffene Maßnahmen:
Es wurden Untersuchungen der Bauwerkssubstanz durchgeführt um eine Aussage über die Resttragfähigkeit zu bekommen. Dabei wurde bei hinreichender Betonqualität die ungenügende Stahlbewehrung festgestellt und der dringende Sanierungsbedarf bestätigt.

Als Sofortmaßnahme wurde angeordnet:


- Die Abdeckung der brüchigen Fahrbahnplatte mittels Holzbohlenbelag.
- Die stetige Beobachtung der Bauwerksverformung und der Risse, deren Veränderung eine sofortige Sperrung der Brücke erforderlich machen könnte.

Beschreibung des Vorhabens

Auf Grund der ungenügenden Tragsicherheit der Hauptträger bei gleichzeitiger Erhaltungsnotwendigkeit gemäß Denkmalschutz ist eine vollständige Trennung zwischen einer neuen Fahrbahnplatte und den historischen Brüstungen geplant.

Die Fahrbahn wird als reines Stahltragwerk mit eigenen Hauptträgern zwischen den historischen Stahlbetonträgern erstellt, die dann nur noch als Brüstungen dienen.
Die Stahlbetonbrüstungen selbst werden mittels Vorspanngliedern derart ertüchtigt, dass sie ihr Eigengewicht und die Geländerlast aufnehmen können. Zudem ist eine umfangreiche mit dem Denkmalschutz abgestimmte Betonsanierung vorgesehen.

Die verformten und ungenügend gegründeten Widerlager werden abgetragen und durch einen tiefgegründeten Neubau ersetzt. Die vorhandenen Brüstungselemente werden abschließend wieder aufgesetzt.

Die Bauwerksparameter werden dem Bestand entsprechend wieder hergestellt:


- lichte Weite mit 20,80 m
- Breite zwischen den Geländern 3,50 m
- Geländerhöhe ≥ 1,10 m, die Sicherheit für Radfahrer ist durch die Breite der Brüstungen von 53 cm gegeben
- Längsgefälle ≤ 6,0 % auf maximal 6,0 m Länge
- Konstruktionsunterkante 51,73 mNN in Leinemitte, zur Sicherung des Hochwasserabflusses.
- Übergangskonstruktionen aus Asphalt

Die Brückenentwässerung erfolgt über Längs- und Querneigung zu den Brückenenden

Für die vorhandenen Gas-, Strom-, Fernwärme und Datenleitungen werden am neuen Überbau Abhängungen vorgesehen.

Die neue Brücke wird an beiden Enden an den vorhandenen Geh- und Radweg angeschlossen.

Bauablauf

Zunächst ist die Bestandsbrücke in Einzelsegmente zu teilen und auszuheben. Hierzu wird der südlich der Brücke angrenzende Parkplatz zur Kranaufstellfläche ausgebaut. Der Parkplatz wird für die gesamte Bauzeit gesperrt. In der Leine werden zur Abfangung einige Joche erstellt, die auch der bauzeitlichen Überführung der Versorgungsleitungen und des Baustellenbetriebs mittels Behelfsbrücke dienen.
Die Querung ist während der Bauzeit für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Die ausgehobenen Stahlbetonbrüstungen werden im Werk denkmalgerecht überarbeitet und für die Vorspannung vorbereitet. Der Stahlüberbau kann vollständig im Werk vorgefertigt werden. Vor Ort erfolgt nach Rückbau der Widerlager, die Herstellung der Pfahlgründung und der unteren Widerlagerteile.

Der Stahlüberbau und die sanierten Brüstungen werden mittels Kran eingehoben und auf den neuen Lagern bzw. den Jochen abgesetzt. Die Vorspannglieder werden eingebaut. Nach Leitungsrücklegung werden die Behelfsbrücke und die Joche zurückgebaut und die Parkplatzfläche wieder hergestellt.

Die Maßnahme beginnt im Frühjahr 2016. Die Gesamtbauzeit ist mit acht Monaten veranschlagt.

Grunderwerb

Die genutzten Flächen liegen im Eigentum der LHH.

66.3 
Hannover / Jan 7, 2016