Antrag Nr. 0044/2008:
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einführung von Sozialtarifen bei Strom und Gas

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0044/2008 (Originalvorlage)
0483/2008 (Zusatzantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einführung von Sozialtarifen bei Strom und Gas

Antrag

Laut Bund der Energieverbraucher werden in Deutschland jährlich 840.000 Strom- und Gassperren verhängt. Die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2003/54/EG) verfügt dazu, dass die Mitgliedstaaten „erforderliche Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt treffen. Die Maßnahmen können ... spezifische Maßnahmen für die Begleichung von Stromrechnungen oder allgemeinere Maßnahmen innerhalb des Sozialsicherungssystems beinhalten." (Ebd., Abs. 24)
Antrag zu beschließen:
Die Ratsversammlung beauftragt daher die Verwaltung, dem Rat einen Bericht über die Situation in Hannover vorzulegen. Darin soll riargelegt werden, wie diese EU-Richtlinie in Hannover umgesetzt wird. Wenn die EU-Richtlinie nicht umgesetzt wird, weist die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin der Stadtwerke diese an, Sozialtarife für den Bezug von Strom und Gas zum Schutz benachteiligter Kunden einzuführen.

Begründung

Auf Grund gestiegener Bezugskosten erhöhen zahlreiche Energieversorger ihre Strom und Gaspreise. Auch wenn die Strompreise der Stadtwerke nicht in demselben Umfang wie bei anderen Anbietern steigen, insbesondere bei privaten Energie-Konzernen, so sind die Belastungen für Privathaushalte mit niedrigem Einkommen überproportional. Im Zeitraum von 1998 bis 2006 sind laut Verbraucherpreisindex die Strompreise schon um 26,8 Prozent gestiegen. Hingegen wird sich der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger von 347,- Euro im kommenden Jahr nicht verändern.
Durch den Sozialtarif könnten die Stadtwerke ihr soziales Profil schärfen und sich positiv gegenüber den Wettbewerbern profilieren. Das ist besonders vor dem Hintergrund wichtig, dass beispielsweise E.ON einen befristeten „Sozialrabatt" - allerdings nur für ein Jahr und höchstens 5.000 Kunden - eingeführt hat.
Um den sinnvollen Umgang mit Energ
ie mit der Einführung eines Sozialtarifes nicht zu hintertreiben, wäre in Anlehnung an das belgische Modell zu prüfen, inwieweit es sachgerecht sein kann, nur die ersten 500 kWh für sozial Bedürftige kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender