Informationsdrucksache Nr. 0043/2022:
Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2020

Inhalt der Drucksache:

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Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2020

Als moderne attraktive Arbeitgeberin zielt die LHH weiterhin auf die Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer gleichermaßen zu erleichtern. Die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch der Abbau von Unterrepräsentanzen in ihren jeweiligen Zusammenhängen soll berücksichtigt werden können.

In jedem Kalenderjahr werden daher vom gesamtstädtischen Personalkostenansatz 1,1 Mio. € in ein zentrales Budget (Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung – FGG) eingestellt, um daraus entsprechend der festgelegten Vergabekriterien (Beschlussdrucksache 0013/2018) geschlechtergleichstellende Maßnahmen finanzieren zu können.

Über die Verteilung der Gelder entscheidet die Vergabekommission, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten, einer Vertretung des Gesamtpersonalrates sowie einer Vertretung aus dem Bereich Personal und Organisation. Eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung dieses Budgets erfolgt durch den Bereich Personal und Organisation im Folgejahr.

Zu Beginn jeden Jahres wird die Ausgabenentwicklung durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Es werden Schwerpunkte der Finanzierung ausgemacht und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen. Auch die unterschiedliche Inanspruchnahme der Vergabekriterien, die seit dem 01.07.2018 gültig sind, wird aufmerksam verfolgt.

Für Maßnahmen, die aus dem Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollen, muss vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall beantragt und begründet werden.



Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung dieser Mittel ist im Regelfall das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung. Nach Ablauf der Förderzeit (je nach Vergabekriterium) müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem eigenen Budget einplanen.

Der Eigenanteil wird nach Abstimmung mit dem Gleichstellungsausschuss wegen des hohen Arbeitsaufkommens, das mit der Erhebung verbunden ist, nicht mehr errechnet. In Anlehnung an die vorherigen Jahre kann der Anteil am gesamtstädtischen Personalkostenansatz auf ca. 2,7 % geschätzt werden. Das entspricht einem geschätzten Betrag von 17,1 Mio €. Ein Hauptteil dieser, im normalen Personalkostenansatz enthaltenen Mittel wird für Vertretungszeiten verwendet.

Für eine bessere Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr, basiert diese Drucksache auf dem Dezernatsverteilungsplan welcher bis einschließlich 12.10.2020 gültig war.

1. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2020

Im Berichtsjahr traf sich die Vergabekommission an neun Terminen, um über die gestellten Anträge zu entscheiden. Mit 928.073 € wurde das Budget in 2020 nicht vollständig ausgeschöpft. Ein Restbetrag von 171.927 € floss an den allgemeinen Haushalt zurück.



Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbare Organisationseinheiten im Jahr 2020 Zahlungen bewilligt bekamen.

Wie bereits in den Vorjahren, lässt sich auch im Berichtsjahr feststellen, dass einige Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat erhielten, z. B. der Fachbereich Jugend und Familie mit 282.099 € bei einem Frauenanteil von 78,1%. Der Fachbereich Kultur hat mit 240.998 € den zweithöchsten Betrag aus dem Budget abgerufen, der Frauenanteil liegt bei 67,3%.

Fachbereiche mit einer geringeren Anzahl von weiblichen Beschäftigten führten ebenfalls Maßnahmen durch, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise im Berichtsjahr für den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (51,9% Frauenanteil) 137.768 € bewilligt. Hingegen gab es bei der Gebäudereinigung, wie auch im Vorjahr, trotz des hohen Frauenanteils von 81,8%, keine Beantragungen. Hier haben in der Vergangenheit bereits Beratungsgespräche mit der Personalstelle stattgefunden, in denen die Möglichkeiten der FGG für den Bereich besprochen wurden.

In den Fachbereichen der Dezernate III und IV wurden weniger Mittel abgerufen als im Vorjahr. Besonders erwähnenswert ist dabei der Fachbereich Jugend und Familie, der 138.480 € weniger in Anspruch nahm, als in 2019. Im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und in den übrigen Dezernaten wurden hingegen mehr Mittel abgerufen als im Vorjahr. Besonders erwähnenswert ist dabei der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, der 100.068 € mehr in Anspruch nahm, als noch in 2019.


2. Überblick geförderte Maßnahmen

In der Anlage 2 werden die Jahre 2015 bis 2020 gegenübergestellt, um zu verdeutlichen, wie sich die Gewichtung bei ausgewählten Kriterien in den letzten Jahren entwickelte. Dabei wurden Kriterien ausgewählt, die erkennbare Dynamiken aufweisen.

Ein Anstieg bei den Ausgaben ist bspw. bei den Kriterien Aufteilung einer Stelle (1.1), Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten (1.2), Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1) sowie beim Kriterium Besonderes (5.3) zu verzeichnen.

Ein Rückgang der Ausgaben erfolgte hingegen bei den Kriterien Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4), Beschäftigung von Mitarbeiter*innen während der Elternzeit (2.1.1), Persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1) und beim Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2).

Weitere Ausführungen dazu sind unter Punkt 2.1 aufgeführt.

2.1 Entwicklung der Abfrage zu den einzelnen Vergabekriterien

Die Auflistung der Anlage 3 zeigt die Inanspruchnahme zu den einzelnen Kriterien, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen, Ämtern und Betrieben. Nachfolgend einige Hervorhebungen zu ausgewählten Kriterien:

Aufteilung einer Stelle (1.1)

Dieses Kriterium hat seit 2015 einen Zuwachs von ca. 140.000 € erfahren und beläuft sich im Berichtsjahr auf insgesamt ca. 243.200 €. Der Fachbereich Kultur hat mit 181.204 € für zwölf Maßnahmen, wie bereits im Vorjahr, den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Stellenteilung erhalten.

Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich Schule, der mit 23.373 € aus fünf Anträgen vertreten ist und den Fachbereich Jugend und Familie, welcher vier Anträge für insgesamt 16.603 € für Stellenteilungen bewilligt bekommen hat. Durch diese Förderung wurde es Mitarbeiter*innen ermöglicht, ihre Arbeitszeit mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bis zu 20 Wochenstunden zu reduzieren, während der Fachbereich die freien Stundenkontingente erneut besetzen konnte.

Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2)

Die Inanspruchnahme zu diesem Kriterium hat im Vergleich zu den Vorjahren einen Anstieg von ca. 80.000 € auf insgesamt 113.137 € erfahren.

Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung hat mit 50.216 € (verteilt auf vier Anträge) den größten Anteil erhalten, dicht gefolgt vom Fachbereich Kultur mit 42.137 € mit zwei bewilligten Anträgen.

Dieses Vergabekriterium benötigt immer einen sachlichen Grund, bei dem das Ende der Mehrarbeit absehbar ist, weshalb die Förderdauer auf drei Jahre beschränkt ist. Ein Beispiel hierfür war aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung die Einführung und Entwicklung der Auftragsdatenbank GeoBüro oder wie schon im Vorjahr, die Standortsuche und planerische Bearbeitung von neuen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen, bei der akut ein Mehrarbeitsbedarf bei der Flächennutzungsplanung entstand. Die Mehrarbeit leistete eine technische Zeichnerin.

Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1)

Bei diesem Kriterium ist – wie schon im Vorjahr – ein Anstieg der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Es wurden ca. 60.000 € mehr als im Vorjahr abgerufen, bei einer Gesamtsumme von 145.617 € für das Berichtsjahr.

Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 93.688 € den größten Anteil bewilligt bekommen und realisierte damit sieben Maßnahmen. Der Fachbereich Schule erhielt Mittel in Höhe von 27.648 € für vier Maßnahmen.

Beispielhaft sei hier die Maßnahme für eine Beschäftigte aus dem Kita-Bereich genannt, die ihre aktuellen Aufgaben durch eine Langzeiterkrankung nicht mehr wahrnehmen konnte. Durch die Förderung wurde es ihr ermöglicht, sich für eine Dauer von sechs Monaten, in anderen Tätigkeitsbereichen auszuprobieren, um gemeinsam mit dem Fachbereich eine berufliche Perspektive zu entwickeln.

Besonderes (5.3)

Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die von der Kommission für förderfähig gehalten werden, jedoch im Kriterienkatalog nicht eindeutig zu verorten sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat es hier einen Anstieg von ca. 50.000 € gegeben bei einer Gesamtsumme von 127.704 €. Dieser Betrag setzt sich für das Berichtsjahr folgendermaßen zusammen:

Fachbereich und Maßnahme
Ausgaben
Herrenhäuser Gärten:
Bewilligung für ein Jahr aufgrund ungewisser Erwerbsunfähigkeitsrente einer Mitarbeiterin und zur Unterstützung im Bereich.
5.442 €
Finanzen:
Unterstützung mit 22 Wochenstunden bis zur geplanten Umsetzung in einen neuen Fachbereich aufgrund persönlicher
Schicksalsschläge.
21.799 €
Jugend und Familie:
8-monatige Überbrückung bis zur Altersteilzeit.
29.848 €
Jugend und Familie:
6-monatige Überbrückung bis zum Renteneintritt (mit 2 Anträgen).
16.020 €
Jugend und Familie
Unterstützung bei der staatlichen Anerkennung als Erzieher.
6.725 €
Planen und Stadtentwicklung
Unterstützung bei der Integration ins Sachgebiet aufgrund sprachlicher Herausforderungen.
47.870 €
Gesamtsumme
127.704 €

Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4)

Nachdem es im Vorjahr noch einen Anstieg gab, war das Kriterium in diesem Jahr wieder rückläufig. Der Rückgang für dieses Kriterium beläuft sich auf ca. 30.000 € bei einer Gesamtsumme von 22.806 €. Den größten Anteil hat der Fachbereich Schule mit 19.636 € für zwei Maßnahmen in Anspruch genommen. Durch die bewilligten Maßnahmen wurde den Beschäftigten ein flexibler und ihren privaten Umständen angepasster Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.

Beschäftigung während der Elternzeit (2.1.1)

Der kontinuierliche Anstieg aus den Vorjahren hat sich im Berichtsjahr für dieses Kriterium nicht fortgesetzt. Mit einem Rückgang von ca. 270.000 € im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich der Gesamtbetrag auf knapp 68.000 €.

Der Fachbereich Jugend und Familie teilt sich mit 30.490 € (verteilt auf sechs Maßnahmen) mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung mit 34.479 € (verteilt auf drei Maßnahmen) den Großteil der Gesamtausgaben für dieses Kriterium. Die Wochenstundenzahl für die bewilligten Maßnahmen reichen von acht Stunden bis zu den maximal möglichen 30 Stunden.

Mit dieser Maßnahme wurde, wie schon beim Kriterium zuvor, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert sowie ein flexibler Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.

Persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1)

Auch in 2020 bleibt die Auslastung zu diesem Kriterium mit einer Gesamtsumme von 8.972 € nahezu identisch mit den bewilligten 8.221 € aus dem Vorjahr.

Dem Fachbereich Sport und Bäder wurde damit, wie schon im Vorjahr, der Personalersatz für die noch andauernde Qualifizierung einer Beschäftigten zur Meisterin für Bäderbetriebe genehmigt.

Es handelt sich bei diesem Kriterium um individuell zur Person gestellte Anträge, die der konkreten Frauenförderung entsprechend der gesamtstädtischen gleichstellungspolitischen Zielsetzungen dienlich sind (s. DS 2046/2019, Frauenförderung in geschlechteruntypischen Berufsfeldern).

Da die Fortbildungskosten, die über eine allgemeine Qualifizierungsvereinbarung des Fachbereiches mit einem Bildungsträger eingesetzt werden, seit 2018 ihre Abbildung in den „Strukturellen Maßnahmen“ finden oder im Budget der Aus- und Fortbildung des jeweiligen Fachbereiches abgebildet werden, hat sich die Gesamtsumme für dieses Kriterium von knapp 145.000 € im Jahr 2015 bis zum aktuellen Berichtsjahr kontinuierlich reduziert.

Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2)

Die Abschöpfung zu diesem Kriterium ist im Berichtsjahr ebenfalls mit einer Gesamtsumme von 56.841 € nahezu identisch mit den bewilligten 49.978 € aus dem Vorjahr. Mit Blick auf 2017, wo der Gesamtbetrag noch 232.309 € betrug, ist er jedoch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Der Fachbereich Senioren hat für Personalersatz im Falle von erkrankten Pflegekräften in den Pflegeheimen mit 37.598 €, wie bereits im Vorjahr, den Großteil beantragt. Damit konnten 68 Personalausfälle ausglichen werden. Die restlichen Anträge verteilen sich auf den Fachbereich öffentliche Ordnung mit 12.546 € für eine geförderte Maßnahme sowie den Fachbereich Büro Oberbürgermeister mit einem bewilligten Antrag in Höhe von 6.696 €.

Wie bereits das Kriterium Persönliche berufliche Weiterentwicklung, richtet sich auch dieses Kriterium speziell an die Frauenförderung, welches sich bei den bewilligten Anträgen auch wiederspiegelt.

2.2 Abgelehnte Anträge

Trotz eines Restbetrages von 171.927 €, der an den allgemeinen Haushalt zurückgeflossen ist, konnte in insgesamt sieben Fällen keine Bewilligung erfolgen.

Bei vier Anträgen hat ein Fachbereich die veralteten Förderkriterien rund um den Mutterschutz als Grundlage verwendet, welche aktuell nicht mehr gefördert werden, da die Kosten bspw. von der Krankenkasse übernommen werden.

In einem Fall sollten die Personalkosten für eine Kollegin übernommen werden, die den Angestelltenlehrgang I besuchte. Hierfür werden generell keine FGG bewillig.

Bei einem weiteren Fall bezog sich der Antrag nicht auf das laufende Kalenderjahr und wurde, mit der Bitte an die Personalstelle abgelehnt, einen Antrag für das Folgejahr zu stellen.

Zuletzt konnte einem Antrag nicht entsprochen werden, weil weder ein geschlechterfördernder Aspekt noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gemäß den übrigen Vergabekriterien erkannt werden konnte. Es stellte sich als rein personalwirtschaftlich begründeter Fall dar.

2.3 Geschlechterspezifische Betrachtung der Antragslage

Im Berichtsjahr 2020 wurden insgesamt 162 Anträge gestellt. Davon konnten insgesamt in zwölf Fällen Männer von den Fördermitteln für Geschlechtergleichstellung profitieren.

Es wurden bei den Männern neun Anträge nach dem Kriterium Aufteilung einer Stelle (1.1) bewilligt. Zudem wurde jeweils ein Antrag bei den Kriterien Beschäftigung während der Elternzeit (2.1.1), Strukturelle Maßnahmen (5.2) sowie Besonderes (5.3) bewilligt.

Dabei hat der Fachbereich Kultur mit fünf geförderten Mitarbeitern den höchsten Anteil, dicht gefolgt vom Fachbereich Jugend und Familie mit vier geförderten Mitarbeitern. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung hat jeweils zwei Anträge bewilligt bekommen und der verbleibende Antrag kam aus dem Fachbereich Personal und Organisation.

Die Anzahl Frauen, für die Fördermittel bewilligt wurden, liegt im Berichtsjahr bei insgesamt 150.

2.4 Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets in den letzten Jahren

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets seit 2012 dargestellt mit den jeweiligen Beträgen in Euro.

2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
912.285
1.093.919
951.783
864.673
775.459
1.099.859
1.074.555
932.219
928.073

3. Ausblick auf die Arbeit der FGG-Kommission für das Jahr 2021

Die Abschöpfung aus dem Etat liegt zum 12.11.2021 bei ca. 96%. Ende des Jahres wird sich die Kommission erneut zusammensetzen, um über einzelne Vergabekriterien zu diskutieren. Im Fokus steht hierbei das Kriterium Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten (1.2). Dort stellt sich die Frage, inwieweit die Einführung des Dokumentenmanagementsystems als Projekt betrachtet werden kann, welches mit FGG-Mitteln gefördert werden sollte.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.11 
Hannover / 10.01.2022