Drucksache Nr. 0042/2025:
Widmung der Grabstätte von Caroline Herschel als Bedeutende Grabstätte

Inhalt der Drucksache:

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0042/2025
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Widmung der Grabstätte von Caroline Herschel als Bedeutende Grabstätte

Antrag,

die Grabstätte von Caroline Herschel, geboren am 16.03.1750 in Hannover, gestorben am 09.01.1848 in Hannover, auf dem Gartenfriedhof Hannover als "Bedeutende Grabstätte" gemäß der am 16.07.2015 vom Rat beschlossenen Ehrengräbersatzung zu widmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Widmung der Grabstätte von Caroline Herschel wird der bisher unterrepräsentierte Anteil an gewidmeten Grabstätten von Frauen erhöht.

Gemäß § 2 der Ehrengräbersatzung ist jede Person berechtigt, Vorschläge für Ehrengräber und bedeutende Grabstätten zu unterbreiten. Diese sind in schriftlicher Form und mit ausführlicher Begründung bei der Verwaltung einzureichen. Derzeit ist der Anteil an weiblichen Ehrengräbern und Bedeutenden Grabstätten unterrepräsentiert. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung bestrebt, den Anteil der Ehrengräber und bedeutenden Grabstätten von Frauen zu erhöhen und nimmt entsprechende Vorschläge gerne entgegen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Widmung der Grabstätte als Bedeutende Grabstätte hat keine Auswirkung auf das Klima.

Kostentabelle

Da der Gartenfriedhof bereits in seiner Gesamtheit als Denkmal erhalten und gepflegt wird, entstehen durch die Widmung einzelner Grabstätten auf dem Gartenfriedhof keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Caroline Lukretia Herschel wurde am 16.3.1750 in Hannover geboren und starb hier im Alter von 97 Jahren am 9.1.1848.

Die Tochter eines Regimentsmusikers erhielt zunächst eine Gesangsausbildung und folgte 1772 ihrem Bruder Friedrich Wilhelm Herschel nach England, wo sie, inspiriert durch dessen astronomischen Arbeiten – u.a. die Entdeckung des Planeten Uranus und der Bau von Teleskopen – 1782 mit gemeinsamen und eigenen astronomischen Beobachtungen begann.
Sie entdeckte fünf Kometen (von insgesamt 62 im 18. Jahrhundert – vermutlich bezogen auf den westlichen Kulturkreis – überhaupt entdeckten Kometen), stellte astronomische Berechnungen an, katalogisierte Hunderte Sternenhaufen, ergänzte und korrigierte den ersten neuzeitlichen Sternenkatalog „Historia coelistis Britannica“ von J. Flamsteed und vollendete den von ihrem Bruder begonnen Zonenkatalog der Sternennebel und -haufen. Ab 1787 erhielt sie, als erste Frau in England überhaupt, ein festes Gehalt als astronomische Assistentin am Hof Windsor, wo ihr Bruder seit 1782 Hofastronom war.

Caroline Herschel erhielt die Goldene Medaille der englischen Royal Astronomical Society, die preußische „Goldene Preismedaille für Erweiterung der Wissenschaften“ sowie zahlreiche weitere Auszeichnungen.

1822 kehrte sie nach Hannover zurück und setzte ihre astronomischen publizistischen Tätigkeiten fort. Sie stand in Kontakt zu bekannten zeitgenössischen Wissenschaftlern und Astronomen wie Alexander v. Humboldt, Johann Friedrich Gauß, J.H. von Mädler oder J.F. Encke. Allgemeine und wissenschaftliche Biografien und Lexika (ADB, NDB, Brockhaus) sowie astronomiegeschichtliche Werke würdigen ihre Leistungen. In neueren hannoverschen Chroniken und Stadtführern werden ihr Leben und ihr Grab auf dem Gartenfriedhof durchweg genannt, Hiltrud Schroeder (Sophie & Co, Bedeutende Frauen Hannovers, 1990, S. 44ff.) und das Gleichstellungsreferat der LHH (Bedeutende Frauen in Hannover, 2013, S. 55f.) zählen sie zu den bedeutenden historischen Frauengestalten Hannovers. Nach dem Wikipediaeintrag zu Caroline Herschel (Abruf 7.12.2023) sind in 13 deutschen Städten und Gemeinden Straßen oder Plätze nach ihr benannt. In Hannover selbst ist eine Straßenbenennung etwas unsicher, da die Herschelstraße 1845 nach ihrem Bruder Friedrich Wilhelm benannt wurde, während die Karolinenstraße nach H. Zimmermann nur „vielleicht (wegen der Nähe der Herschelstraße) nach der Schwester des berühmten Astronomen, Karoline Herschel" benannt wurde (Zimmermann, Straßennamen 1992, S. 139).

Die Ausweisung als "Ehrengrabstätte" setzt gemäß § 1 Abs. 1 der Ehrengräbersatzung voraus, dass sich eine Persönlichkeit "um die Stadt besonders verdient gemacht" hat. Caroline Herschel hatte in Hannover lediglich, wenn auch für ausgedehnte Zeiträume (1750-1772 und 1822-1848), ihren Lebensmittelpunkt und trug auch nicht z.B. zum Renommee hannoverscher Forschungseinrichtungen, zur Entstehung eines überregional bekannten Kreises wissenschaftlich forschender Persönlichkeiten oder zum (ggf. späteren) Aufbau eines astronomischen Forschungsschwerpunkts in Hannover bei, da sie in ihrer hannoverschen Zeit – nach der Rückkehr aus England – „nur“ noch publizistisch tätig war. Insofern hat die Astronomin keinen feststellbaren Beitrag zur Entwicklung dieser Stadt geleistet.




Die Ehrengräbersatzung ermöglicht neben einer "Ehrengrabstätte" auch die Widmung als "Bedeutende Grabstätte" gemäß § 1 Abs. 4, insofern die Erhaltung der Grabstätte aus historischen Gründen geboten erscheint.
Aufgrund der beachtlichen persönlichen Bekanntheit von Caroline Herschel und ihrer historischen Bedeutung als Person schlägt die Verwaltung daher vor, die Grabstätte von Caroline Herschel auf dem Gartenfriedhof als "Bedeutende Grabstätte" nach der Ehrengräbersatzung v. 16.7.2015 zu widmen.
41.0  Zentrale Angelegenheiten Kultur
Hannover / Jan 13, 2025