Drucksache Nr. 0042/2022:
Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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0042/2022
1 (SBR 01-13 nur online)
 
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Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen

Antrag,

die Mietzuschüsse für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen (KT) mit Wirkung ab dem 01.01.2022 zu erhöhen,

für Einrichtungen mit/ab
· 1 Gruppe (KT) auf max. 2.100 € p. Monat (bislang: 1.600 €)

· 1 Gruppe (KKT) auf max. 1.100 € p. Monat (bislang: 900 €)

· 2 Gruppen (KT) auf max. 1.500 € p. Gruppe + Monat (bislang: 1.100 €)

· 3 Gruppen (KT) auf max. 1.700 € p. Gruppe + Monat (bislang: 1.400 €)


sowie die sich daraus ergebenen Änderungen der neu gefassten Ziffer 13 der Richtlinie für KT und KKT (Anlage 1) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind durch die Novellierung der Richtlinie nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 1.700.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.700.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.700.000,00 €

Die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.700.000 € für das Jahr 2022 wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanung im Teilergebnishaushalt 51 berücksichtigt und stehen im wesentlichen Produkt 36501 Kindertagesbetreuung ab dem Haushalt 2022 zur Verfügung. Es handelt sich bei dem o. g. Betrag um die maximale Erhöhung der Fördersumme für Mietaufwendungen für die bestehenden Einrichtungen.

Begründung des Antrages

Die Änderung dieser Richtlinie ist begründet durch die Anpassung der monatlichen Mietpauschalen im Bereich der Kinderläden und Kleinen Kindertagesstätten ab 01.01.2022 (vgl. Punkt 13 der Anlage).

Bisher erstattet die Stadt Hannover gegen Vorlage des Mietvertrages die Kaltmiete zuzüglich der im Mietvertrag festgelegten Pauschalbeträge für Mietnebenkosten die im Beschlusstext benannten Kosten pro Gruppe oder Gruppe und Monat. Diese Grundlage für die Höhe der Mietkosten bildet der Beschluss der DS 2667/2018 N1 aus dem Februar 2019.

Inzwischen häufen sich die Anfragen und Rückmeldungen freier Träger, die auf die Verwaltung zugekommen, mit der Bitte um Refinanzierung steigender Mietkosten. Dies veranlasste die Verwaltung zu einer grundsätzlichen Evaluation der Mietpreissteigerung im Stadtgebiet Hannover. Es wurde festgestellt, dass die aktuell in den Förderrichtlinien festgelegten Mietpauschalen nicht den heutigen Standards entsprechen und ein erheblicher Mehrbedarf zur Kostendeckung notwendig ist. Aus diesem Grund hält die Verwaltung eine erneute Erhöhung der Mietpauschale für notwendig.

Die Kalkulation der Mietpauschalen setzt sich aus dem durchschnittlichen Preis pro qm² multipliziert mit der erforderlichen qm² Zahl pro Gruppe zusammen.

Die qm² pro Gruppe sind dem Standardraumprogramm der Landeshauptstadt Hannover (Stand 31.01.2018) entnommen und auf eine, den Anforderungen des täglichen Betriebes entsprechende Größe, gemäß der räumlichen Mindestausstattung für Kindertagesstätten gemäß DVO-NKiTaG, angepasst worden.
Für kleine Kindertagesstätten wurden zur Ermittlung der benötigten qm², die durchschnittlichen Werte der bestehenden Einrichtungen herangezogen und fortgeschrieben. Der aktuelle Preis pro qm² wurde auf Grundlage des Mietspiegels 2019 der Stadt Hannover, ermittelt. Da zwischen Stand des Mietspiegels 2019 und des Doppelhaushaltes 2021/2022 weitere drei Jahre liegen, wurde der jeweilige Höchstpreis angenommen. Die zu Grunde gelegten Werte sind der jeweilige Höchstpreis pro qm² für eine gute Wohnlage in Höhe von 14 €/qm und für die normale Wohnlage in Höhe von 11,90 €/qm ab einer Grundfläche von 85 m² gemäß Standardraumprogramm.
Der durchschnittliche Mietzuschuss wurde auf volle Euro abgerundet, in Hinblick auf die Verteilung der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Hannover, mit einer Gewichtung von 70 % guter Wohnlage zu 30 % normaler Wohnlage ermittelt.

Zusammengefasst ergeben sich somit folgende Änderungen im Text der zu beschließenden Richtlinie:

Punkt 13 "alt"
Punkt 13 "neu"
Die Stadt erstattet gegen Vorlage des Mietvertrages die Kaltmiete zuzüglich der im
Mietvertrag festgelegten Pauschalbeträge für Mietnebenkosten zu max. 950 € bis zum 31.12.2018 für ein und zweigruppige Einrichtungen je Gruppe und Monat. Ab dem 01.01.2019 werden für eingruppige Einrichtungen max. 1.600 € pro Monat erstattet (KT -Bereich). Im Bereich Kleine Kindertagesstätten werden bis zum 31.12.2018 max. 690 € und ab dem 01.01.2019 max. 900 € erstattet. Für Einrichtungen mit zwei Gruppen werden ab 01.01.2019 max. 1.100 € pro Gruppe angerechnet.
Einrichtungen mit drei und mehr Gruppen, welche nach dieser Richtlinie gefördert werden, erhalten bis zum 31.12.2018 eine Pauschale in Höhe von 1.300 € pro Gruppe und ab dem 01.01.2019 eine monatliche Mietpauschale von bis zu 1.400 € pro Gruppe.
Die Stadt erstattet gegen Vorlage des Mietvertrages die Kaltmiete zuzüglich der im
Mietvertrag festgelegten Pauschalbeträge für Mietnebenkosten zu max. 1.600 € bis zum 31.12.2021 für eingruppige Einrichtungen und max. 1.100 € für zweigruppige Einrichtungen je Gruppe und Monat. Ab dem 01.01.2022 werden für eingruppige Einrichtungen max. 2.100 € pro Monat erstattet (KT -Bereich). Für Einrichtungen mit zwei Gruppen werden ab 01.01.2022 max. 1.500 € pro Gruppe und Monat angerechnet. Einrichtungen mit drei und mehr Gruppen, welche nach dieser Richtlinie gefördert werden, erhalten bis zum 31.12.2021 eine Pauschale in Höhe von 1.400 € pro Gruppe und Monat ab dem 01.01.2022 eine monatliche Mietpauschale von bis zu 1.700 € pro Gruppe. Im Bereich Kleine Kindertagesstätten werden bis zum 31.12.2021 max. 900 € und ab dem 01.01.2022 max. 1.100 € pro Monat erstattet.

Die max. Mietpauschalen pro Gruppe und Monat ändern sich wie folgt:


bis 31.12.2021
ab 01.01.2022
eingruppig
1.600 €
2.100 €
zweigruppig
1.100 €
1.500 €
ab dreigruppig
1.400 €
1.700 €





51.41 
Hannover / 10.01.2022