Antrag Nr. 0038/2023:
Antrag der CDU-Fraktion: Verbindliche Regeln für die Anbieter von E-Scootern

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0038/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion: Verbindliche Regeln für die Anbieter von E-Scootern

Antrag

  1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nimmt Abstand von freiwilligen Vereinbarungen mit den Anbietern von E-Scootern auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.
  2. Die Verwaltung entwirft eine Änderung der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover mit verbindlichen Regeln zum Umgang mit E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Diese Änderung enthält mindestens Bestimmungen zu den in Drucks. Nr. 0929/2022, Punkt 2 beschlossenen Kriterien. Der Entwurf wird den Ratsgremien anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
  3. Parallel zu der Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsergänzung schlägt die Verwaltung den Ratsgremien angemessene Sondernutzungsgebühren vor, welche die Anbieter je Fahrzeug entrichten sollen.

Begründung


Die Verwaltung der Landeshauptstadt ignoriert den einstimmigen Beschluss über Drucks. Nr. 0929/2022 und verhält sich in den Gesprächen mit den Anbietern von E-Scootern über freiwillige Regeln im Umgang mit denselben zu zaghaft. Dem Anspruch unserer Stadtbevölkerung auf einen sicheren Straßenverkehr genügen die bisher vorgestellten Ergebnisse nicht. Wie die HAZ zum Jahreswechsel berichtet hat, verzeichnet die Polizei Hannover einen gravierenden Anstieg an Unfällen mit E-Scootern um über 30% im Vergleich zu 2022. Im Umgang mit E-Scootern im öffentlichen Raum – insbesondere in Fußgängerzonen sowie auf Gehwegen und Grünanlagen – bedarf es darum klarer Regeln, die von den Ratsgremien schon im vergangenen Jahr einstimmig gefordert worden sind. Durch die Änderung der Sondernutzungssatzung schützen wir andere Verkehrsteilnehmer und schaffen die Voraussetzung dafür, dass der E-Scooter endlich eine störfreie Ergänzung des Mobilitätsangebots in Hannover sein kann.