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VwG Neues Rathaus, Sanierung der Ostfassade mit Ostgiebel und der Fenster
Antrag,
der Haushaltsgrundlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung der Fenster und zur Sanierung der Natursteinpartien der Ostfassade des Neuen Rathauses in Höhe von insgesamt 5.870.000 € zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher Identität aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ergibt ein in Teilen positives Ergebnis. Bestandserhalt mit der Sanierung der Fassaden und angrenzenden Dachflächen sowie der Fensteraustausch führen zu einer verbesserten Energieeffizienz.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11114300 | VwG Neues Rathaus, Energ. San |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€2,920,000.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
(€2,920,000.00) |
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€0.00 |
|
Teilergebnishaushalt 19, 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 11114 | Gebäudemanagement Zentrale Dienstleitungen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€2,985,000.00 |
Abschreibungen |
€87,600.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€43,800.00 |
Transferaufwendungen |
€0.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€3,116,400.00) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€3,116,400.00) |
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Sach- und Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2% von 2.920.000 € = 35.000 €.
Hinzu kommen 2.950.000 € an konsumtiven Mitteln für die Sanierung der Natursteinpartien.
Abschreibung
3% von 2.920.000 € = 87.600 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3% auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundenen Investitionssumme von 2.920.000 €= 43.800 €.
Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von 166.400 € p.a. (2.950.000 € fallen nur einmalig an) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 18, Produkt 11114.
Finanzierung
Die Leistungen des hier beschriebenen Bauabschnitts sind aus haushaltsrechtlichen
Gründen in einen investiven und in einen konsumtiven Teil aufgegliedert. Die Sanierung der Fenster und Außentüren mit begleitenden Maßnahmen wird aus investiven Mitteln finanziert, die Sanierung der Natursteinpartien der Fassade aus konsumtiven Mitteln.
Die Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt und im Teilergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement in den Jahren 2025 bis 2027 zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Allgemeines
Das Neue Rathaus Hannover wurde von 1901 – 1913 im eklektizistischen Stil geplant und
errichtet. Es steht unter Denkmalschutz und ist eingebettet in die historische Gartenanlage des Maschparks.
Seine besondere repräsentative Architektur mit dem weithin sichtbaren Zentralturm von fast 100 m Höhe, dem darin befindlichen einzigartigen Bogenaufzug und der darunterliegenden großen Halle macht es zu einem Wahrzeichen der Landeshauptstadt Hannover und prägt das Außenbild der Stadt weit über ihre Grenzen hinaus.
Gleichzeitig beherbergt das Neue Rathaus den Rat und die Ausschüsse der Landeshauptstadt sowie die Diensträume des Oberbürgermeisters. Als Hauptsitz der Stadtverwaltung mit einer Nettogrundfläche von ca. 23.000 m
2 dient das Neue Rathaus als Dienstgebäude für ca. 500 städtische Mitarbeiter*innen in ca. 300 Büroräumen.
Darüber hinaus steht es für repräsentative und öffentliche Aufgaben mit einer Reihe größerer Besprechungs- und Veranstaltungsräume, darunter dem Ratssaal, dem Hodlersaal und dem Gartensaal zur Verfügung.
Baumaßnahme
Die vorliegende Drucksache behandelt den 4. Bauabschnitt zur Sanierung der Rathausfassaden und ist Teil eines gesamtheitlichen Sanierungskonzepts. Die Sanierung der Fassaden wird derzeit in aufeinanderfolgenden Bauabschnitten durchgeführt, deren Reihenfolge vom festgestellten Grad der Schädigung sowie von dem jeweils daraus abzuleitenden Gefährdungspotenzial bestimmt ist (s. Drucksachen 0626/2016, 0096/2018 und 2389/2021). Die Sanierung der am umfangreichsten geschädigten Südfassade mit Juliustürmen ist bereits erfolgt. Zurzeit laufen noch die Arbeiten an der Westfassade, die ca. Ende März 2025 abgeschlossen sein werden. Im Anschluss an die Sanierung der Ostfassade folgen die Sanierung des Zentralturms und der Nordfassade.
Basis des Sanierungskonzepts bilden umfangreiche Voruntersuchungen und Kartierungen von Fachgutachter*innen. Die Fassade weist einen vielschichtigen Sanierungsbedarf auf. Insbesondere die, in der Vergangenheit ausgeführte Behandlung mit hydrophobierenden (wasserabweisenden) Mitteln in Kombination mit schadhaften Verfugungen haben zu einem witterungsbedingten Feuchtigkeitseintrag geführt. In Folge kam es in Teilbereichen zu einem schalenförmigen Ablösen des Tuffsteins. Zum Schadensbild gehören aber auch der Steinkorrosionsprozess aufgrund von Alter und Lebensdauer des verwendeten Materials, ein schadhaftes Fugenbild, das Korrodieren von Anker- und Befestigungselementen sowie Risse und Verformungen aufgrund von Bauwerksbewegungen. Um den Prozess zu dokumentieren und möglichst zeitnah zu reagieren, werden die Rathausfassaden in einem Monitoring in regelmäßigen Abständen begutachtet. Mit daraus resultierenden Sanierungsarbeiten ist weiterhin perspektivisch zu rechnen.
Die vorliegende Drucksache beinhaltet die Sanierung der Fassaden und der historischen Fenster- und Türelemente an Ostfassade und angrenzendem Nordgiebel.
Baubeschreibung
Einzelheiten der mit umfangreichen Eingriffen in die denkmalgeschützte Substanz verbundenen Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden. Die Planungen wurden im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Terminplanung
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt ab Frühjahr 2025 und erstreckt sich planmäßig bis Mitte 2029. Die Einhaltung des Zeitplans ist abhängig von der Verfügbarkeit zu beauftragender Firmen und für die Ausführung geeigneter Witterung.
19 .1
Hannover / Jan 13, 2025