Drucksache Nr. 0036/2007:
Zusammensetzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung

Inhalt der Drucksache:

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In den Jugendhilfeausschuss
 
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0036/2007
1
 

Zusammensetzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung

Antrag,

die Zusammensetzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung gem. Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Benennung der 15 Kommissionsmitglieder (davon sieben Ratsfrauen/Ratsherren) erfolgt durch die Ratsfraktionen sowie die in der Anlage 1 aufgeführten Institutionen.

Kostentabelle

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Begründung des Antrages

Bei der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung handelt es sich um ein nach geordnetes Gremium des Jugendhilfeausschusses, für das im Prinzip die gleichen Rechtsvorschriften Anwendung finden wie auch für die Ausschüsse des Rates, weil die Kommission vorrangig der Unterstützung und Zuarbeitung des Jugendhilfeausschusses bei dessen Aufgaben dient.

In der zurückliegenden Legislaturperiode hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, eine Kommission mit insgesamt 14 Mitgliedern einzusetzen, von denen 6 Mitglieder des Rates der Stadt sein sollen. Hinsichtlich der Verteilung auf die Fraktionen des Rates hatte der Jugendhilfeausschuss damals die Verteilung 2 : 2 : 1 : 1 (SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP) beschlossen.

Bei der Neukonstituierung der Gremien zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode ist dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.11.06 ein Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegt worden, mit dem Ziel, die Kleine Kommission erneut einzurichten.

Gemäß Anlage 1 wird die Entsendung von 7 Ratsmitgliedern vorgeschlagen. Gemäß dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer würde eine Verteilung dieser 7 Sitze auf die Ratsfraktionen nach dem Schlüssel 3 : 2 : 1 : 1 (SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP) erfolgen.

Einer dem Stärkeverhältnis im Rat widerspiegelnden Vertretung der Ratsfraktionen gemäß dem auch für die Ausschüsse geltenden Verfahren sowie der Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit der Kommission wäre damit Rechnung getragen.
Dez. III 
Hannover / 20.12.2006