Drucksache Nr. 0034/2013:
Stadtbezirk Ricklingen
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0034/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0034/2013
1
 

Stadtbezirk Ricklingen
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB

Antrag,

zu beschließen, eine vorbereitende Untersuchung gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtbezirk Ricklingen durchzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen u. a. auch darlegen, welche Auswirkungen sich voraussichtlich für die unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich durch einen energetischen Sanierungsansatz ergeben. Diese möglichen Auswirkungen werden bei der Formulierung der Zielstellungen berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Zielformulierung einzubeziehen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen

Begründung des Antrages

Das Quartier Oberricklingen wurde in das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung aufgenommen. Das Programm 432 (energetische Stadtteilsanierung) fördert mit Zuschüssen die Verbesserung der Energieeffizienz im Quartier. Es unterstützt sowohl die Planung als auch das Management bei der Realisierung einer energetischen Sanierung. Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes.





Mit der gem. § 141 BauGB durchzuführenden vorbereitenden Untersuchung sollen die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge beurteilt und ein städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage für die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes zum KfW-Programm Energetische Stadtsanierung gewonnen werden.

Ziel eines solchen energetischen Quartierskonzeptes ist eine Gesamtenergiebilanz des Quartiers sowie als Ausgangspunkt für die energetische Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010 formulierten Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 und der bestehenden energetischen Zielen der Stadt Hannover.
61.41 
Hannover / 08.01.2013