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Stadtbezirk Ricklingen
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB
Antrag,
zu beschließen, eine vorbereitende Untersuchung gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtbezirk Ricklingen durchzuführen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen u. a. auch darlegen, welche Auswirkungen sich voraussichtlich für die unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich durch einen energetischen Sanierungsansatz ergeben. Diese möglichen Auswirkungen werden bei der Formulierung der Zielstellungen berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Zielformulierung einzubeziehen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen
Begründung des Antrages
Das Quartier Oberricklingen wurde in das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung aufgenommen. Das Programm 432 (energetische Stadtteilsanierung) fördert mit Zuschüssen die Verbesserung der Energieeffizienz im
Quartier. Es unterstützt sowohl die Planung als auch das Management bei der Realisierung einer energetischen Sanierung. Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes.
Mit der gem. § 141 BauGB durchzuführenden vorbereitenden Untersuchung sollen die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge beurteilt und ein städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage für die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes zum KfW-Programm Energetische Stadtsanierung gewonnen werden.
Ziel eines solchen energetischen Quartierskonzeptes ist eine Gesamtenergiebilanz des Quartiers sowie als Ausgangspunkt für die energetische Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010 formulierten Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 und der bestehenden energetischen Zielen der Stadt Hannover.
61.41
Hannover / 08.01.2013