Informationsdrucksache Nr. 0033/2021:
Die Arbeit des Bildungsbüros der Landeshauptstadt Hannover 2018 bis 2020

Inhalt der Drucksache:

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0033/2021
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Die Arbeit des Bildungsbüros der Landeshauptstadt Hannover 2018 bis 2020

1. Die Entwicklung des Bildungsbüros der Landeshauptstadt Hannover

Das Bildungsbüro ist eine gemeinsame Einrichtung des Landes Niedersachsen und der Landeshauptstadt Hannover zur Bearbeitung gemeinsamer Bildungsaufgaben. Mit der Drucksache 1149/2015 wurde die Einrichtung eines Bildungsbüros im Rahmen der Bildungsregion Hannover* beschlossen. Mit der Informationsdrucksache 0452/2018 („Das Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover“) wurde über die Entwicklung des Bildungsbüros seit dessen Einrichtung informiert. Zudem stellte das Bildungsbüro im Stadtentwicklungskonzept „Mein Hannover 2030“ ein Referenzprojekt dar, über das in der Fortschreibung des Arbeitsprogrammes stetig berichtet wurde.

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* Das Landesprogramm „Bildungsregion“ verfolgt das Ziel, möglichst viele Menschen durch ein abgestimmtes Bildungsangebot von verschiedenen relevanten Institutionen und Akteure die größtmögliche Unterstützung in der Entwicklung einer gelingenden Bildungsbiografie über eine Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung zu bieten. Das Land Niedersachsen stellt zur Unterstützung der Arbeit in Bildungsregionen personelle Ressourcen dauerhaft zur Verfügung (aus „Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen“, hrsg. Vom Niedersächsischen Kulturministerium, Juni 2015)


2. Themen und Aufgaben des Bildungsbüros

2.a Schulische Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen. Bei der Umsetzung einer gelingenden schulischen Inklusion sind mehrere Institutionen auf kommunaler und Landesebene mit unterschiedlichen Rollen und entsprechendem Abstimmungsbedarf beteiligt. Zudem ergibt sich ein hoher Beratungsbedarf der Eltern und der Schulen. Daher ist die schulische Inklusion einer der drei Aufgabenschwerpunkte des Bildungsbüros. Die beiden hauptsächlichen Arbeitsbereiche in dem Themenfeld sind nachgehend kurz dargestellt.

Geschäftsführung Inklusionsbeirat

Der Inklusionsbeirat ist ein Expert*innengremium, das vom Ausschuss für Bildung und Schule (ASchuBi) eingesetzt wurde und diesen in Fragen der schulischen Inklusion berät. Dem Bildungsbüro obliegt die Geschäftsführung des Inklusionsbeirates. Der aktuelle Sachstand, der sich aus dieser Arbeit ergibt, ist in der Drucksache 2323/2020 „Ergebnisse und Empfehlungen aus der Arbeit des Inklusionsbeirats“ näher beschrieben.

Aufbau einer Verweisberatung im Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI)

Das Bildungsbüro wird regelmäßig und häufig von Eltern zur inklusiven Beschulung ihrer Kinder angefragt. Aufgrund dieser Anfragen wurden zwischenzeitlich mehrere Informationsabende an Schulen durchgeführt und viele Beratungsgespräche im Sinne einer Information und Verweisberatung geführt. Dieses Angebot wird unter dem Arbeitstitel „Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI)“ systematisch konzipiert. Das ISI wird als Verweisberatung agieren und ist zentrale Anlaufstelle für Eltern, Vormünder, Erziehungs- und Sorgeberechtigte mit einem schulpflichtigen oder vor der Einschulung stehenden Kind mit einem (möglichen) Förderbedarf (vgl. auch Drucksache 2323/2020 „Ergebnisse und Empfehlungen aus der Arbeit des Inklusionsbeirats“). Gegenstand der Arbeit des ISI sind:


a) Beratungs- und Informationsangebote zum Förderbedarf Geistige Entwicklung
· Informationsabend zum Übergang Kita – Grundschule
· Informationsabend zum Übergang Grundschule – Sekundarstufe I
· Informationen für GE-Inklusion an Gymnasien
· Informationsabend zum Übergang Sek I – Berufsbildendes System
b) Beratung und Information rund um Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung beim Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I

2.b Schulische Erstberatung

Seit Mai 2016 wird die schulische Erstberatung im Bildungsbüro angeboten (vgl. Info-DS Nr. 1120/2016 („Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus“). Für die Beratung wurden verbindliche Qualitätsstandards entwickelt. Sie war ursprünglich ausschließlich auf die Gruppe der neu Zugewanderten ausgerichtet, die 2015 infolge der großen Fluchtbewegung in die Landeshauptstadt Hannover kamen. Durch die kontinuierlich steigende Zuwanderung aus anderen Staaten und europäischen Ländern und von Ausländer*innen (vgl. Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik, Strukturdaten 2015, 2016, 2017, 2018, 2019) wird die Beratung inzwischen auch für diese Gruppe der neu Zugewanderten angeboten. Zugang zur Beratung haben auch neu Zugezogenen aus anderen Bundesländern, häufig aus kleineren Gemeinden. Somit ist die Anzahl der Beratungsfälle kontinuierlich gewachsen.

Schuljahr
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
Beratung/Kind
238
270
495
753
508 (Stand
06.01.2021)

2016 startete die schulische Erstberatung mit einer Mitarbeiterin, aufgrund der steigenden Anzahl von Beratungsfällen kam 2018 zunächst eine zweite und 2020 eine dritte Stelle hinzu (vgl. Drucksache H-0322/2019).


2.c Kommunikation, Information und Moderation von regionalen Bildungsprozessen

Ein zentraler Baustein der Arbeit des Bildungsbüros ist die Kommunikation, Information und Moderation von regionalen Bildungsprozessen. Dies beinhaltet insbesondere die Förderung von Schulnetzwerken und Schulverbünden zwischen den Schulen und/oder anderen Bildungsträger*innen und -akteur*innen sowie die Durchführung von Bildungskonferenzen und Informationsveranstaltungen. Insbesondere wurden bisher durchgeführt:


· Bildungskonferenz 2018: „Grammatik machen wir später. Bildung als Chance für junge neu Zugewanderte“

· Bildungskonferenz 2019: „Schule der Zukunft“

· Bildungskonferenz 2020: „Wer, wenn nicht wir? Lern- und Lebenswelten in und um Schule gestalten“

· „(K)eine Entscheidung fürs Leben - Welche Schule ist die richtige für mein Kind?“ (jährlich seit 2016)


Im Kontext der Arbeitsschwerpunkte „schulische Inklusion“ und „schulische Erstberatung“ werden zahlreiche Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Beteiligten (insbesondere den Schulen, dem regionalen Landesamt für Schule und Bildung und jeweils mit inhaltlichen bzw. förderrelevanten Angeboten beteiligten Institutionen) organisiert und moderiert. Zudem werden Arbeitsergebnisse aus den Bildungskonferenzen weiterbearbeitet. Ein Beispiel ist ein Planungszirkel zur Raumnutzung in Schule, der im Dezember 2020 durchgeführt wurde und dessen Idee aus der Bildungskonferenz zur „Schule der Zukunft“ stammt.

3. Weitere Arbeitsbereiche / Programme

Das Bildungsbüro beteiligt sich an dem Bundesprogramm „Bildung integriert“. Arbeitsschwerpunkt des Bundesprogramms ist der Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements im Förderzeitraum vom 1.7.2016 bis zum 31.06. 2021. Kern ist ein Bildungsmonitoring, das planungsrelevante Daten über die Entwicklung von Schulen und Schüler*innenschaften in der Landeshauptstadt Hannover für Verwaltung und Politik auswertet und bereitstellt. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung und Fortschreibung von Schulsozialindizes und Auswertungen zur Weiterentwicklung von Angeboten, insbesondere Erwachsenenbildung, Schulsozialarbeit sowie schulische Erstberatung und schulische Inklusion. Die Verstetigung des Bildungsmonitorings im Bildungsbüro über den Förderzeitraum hinaus wird angestrebt.

Um Schulen mit besonders herausfordernden Gruppen von Schüler*innen zu unterstützen, wurde ergänzend zum Landesprojekt Schule [PLUS] ein Programm für „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ aufgelegt (vgl. DS 1220/2018 N1 „Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen“). Das Bildungsbüro hat in dem Programm die Zusammenarbeit der Schulträgerin mit den Schulentwicklungsteams des regionalen Landesamtes für Bildung und Schule koordiniert und die Drucksachen zum Mittelabfluss vorbereitet (vgl. Drucksachen Nr. 3271/2019 N1 „Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen - Mittelabfluss für die IGS Badenstedt für Digitalisierung und Ruhebereich“, Nr. 1274/2020, "Mittelabfluss für Schulen mit besonderen Herausforderungen“ und Nr. 2692/2020, „Weiterer Mittelabfluss für Schulen mit besonderen Herausforderungen"). Des Weiteren flossen Zwischenergebnisse des Programms in die Bildungskonferenz 2020 ein.

4. Aufwendungen für das Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover

Insgesamt arbeiten im Bildungsbüro zehn Personen:

Aufgabenbereich
Anzahl Stellen
Stellenumfang, Bemerkungen
Leitung Bildungsbüro
1
100% der regelmäßigen Arbeitszeit
Bildungskoordinator*innen Land Niedersachsen
3
Je 50% der regelmäßigen Arbeitszeit;
für die LHH entstehen keine Personalkosten; die Stellen werden alle 3 Jahre neu ausgeschrieben
Schulische Erstberatung
3
Je 100% der regelmäßigen Arbeitszeit
Bundesprogramm
„Bildung Integriert“:

· Bildungsmanagement und
· Bildungsmonitoring
2
Je 100% der regelmäßigen Arbeitszeit;
50% der Personalkosten werden durch den Europäischen Sozialfonds finanziert;
das Projekt läuft im Juni 2021 aus; eine Verstetigung der Stelle Bildungsmonitoring wird angestrebt
Allgemeine Sachbearbeitung
1
100% der regelmäßigen Arbeitszeit; befristet bis November 2023
Insgesamt belaufen sich die Personalkosten für die Landeshauptstadt Hannover im Referenzjahr 2020 auf Durchschnittswerte berechnet auf rund 430.000 Euro. Zusätzlich steht ein Sachkostenbudget in Höhe von jährlich 50.000 € zur Verfügung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei den Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen durch diese Informationsdrucksache keine finanziellen Auswirkungen.

40.13 
Hannover / 11.01.2021