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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 4. Änderung der Verbandsordnung
Antrag,
die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem in der Anlage beigefügten Beschlussvorschlag über die 4. Änderung der Verbandsordnung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Klimaauswirkungen.
Kostentabelle
Es entstehen durch den Weisungsbeschluss keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Auf die Begründung in der beigefügten Beschlussvorlage A V B 1/2025 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) wird verwiesen. Vorgesehen ist die Änderung der Verbandsordnung in der Fassung vom 25.05.2022 (Beschlussdrucksache 0855/2022).
Die Zuständigkeit über die Beschlussfassung liegt gemäß § 8 der Verbandsordnung bei der Verbandsversammlung des Zweckverbandes. Für den Beschluss ist eine Weisung an die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.
20.21
Hannover / Jan 9, 2025