Drucksache Nr. 0031/2020:
Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt: Budgeterhöhung

Informationen:

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0031/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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0031/2020
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Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt: Budgeterhöhung

Antrag,

einer Budgeterhöhung bis zu 670.000 € für das Projekt Sprengel Museum Hannover, Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt auf dann insgesamt
bis zu 2.340.000 € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 25204500
Investitionsmaßnahme 25204001
Investitionsmaßnahme 25204003
Sprengel Museum, Brandschutz
Sprengel Museum, San Außenfass/Innenbereich
Sprengel Museum, Sanierung Bestandsgebäude
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 335.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 670.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -335.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 25204
Sprengel Museum
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 10.050,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 4.020,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 8.040,00 €
Abschreibungen 20.100,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 5.025,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -19.095,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -19.095,00 €
Anmerkung:
Die Investitionen werden - gemäß „Sprengel-Vertrag“ aus 2010 – grundsätzlich zu 50% vom Land Niedersachsen refinanziert. Die Maßnahmen der Sanierungsliste (GLT-Sanierung und Videoüberwachung) sind mit dem Land abgestimmt und im darauf basierenden Zahlungsplan enthalten. Die Erstattung ist damit unstrittig. Gleiches gilt für die WLAN-Verkabelung, hierfür liegt ein Beschluss der Verwaltungskommission inkl. Kostenübernahme durch das Land vor. Die mit dem Land Niedersachsen vereinbarten Maßnahmenbudgets enthalten einen Risikozuschlag von 15%, sodass Mehrkosten anteilig auch mit dem Land abgerechnet werden können.

Der Austausch der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) im 1. Bauabschnitt wurde hinsichtlich des Bauablaufs und der Kosten bisher im Rahmen der Brandschutzsanierung geplant und abgebildet.


Nach Abschluss der laufenden Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Land Niedersachsen über eine Fortsetzung des bisherigen, gemeinsam finanzierten Sanierungsprogramms für das Museum, dann ab 2021 bis 2030, ist aber auch eine Aufnahme und Finanzierung der Maßnahme NSHV über dieses Maßnahmenpaket möglich. Die Verwaltungskommission des Museums wird voraussichtlich erst im Sommer 2020 dazu beschließen.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % auf die zusätzliche Investitionssumme von 670.000 € = 8.040 €. Der Betriebskostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Instandhaltungsmaßnahmen ist unter den Erstattungen abgebildet.





Abschreibungen

Der Aufwand für die jährliche Abschreibung beträgt 3 % der Investitionssumme. = 20.100 €.
Die investiven Zuwendungen des Landes werden über die Abschreibungsdauer als Ertrag aus Sonderposten anteilig aufgelöst.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 670.000 € unter Berücksichtigung des Landesanteils = 5.025 €.
Sollte sich das Land nicht beteiligen, erhöht sich der Betrag.

Die in 2020 erforderlichen Finanzmittel können zunächst aus der im Deckungsring vorhandenen Maßnahme 25204500 Sprengel Museum, Brandschutz finanziert werden, da die dort für dieses Jahr veranschlagten Mittel nicht in prognostizierter Höhe abfließen, sondern erst im Folgejahr. Eine Verschiebung des Gesamtfertigstellungstermins ist damit nicht verbunden

Die mit dieser Drucksache beschlossenen zusätzlichen Finanzmittel werden für den Haushalt 2021 Teilfinanzhaushalt 41 auf den folgenden Investitionsvorhaben beantragt:
· 25204001 Sprengel Museum, Außenfassade/Innenbereich
· 25204500 Sprengel Museum, Brandschutz
· 25204003 Sprengel Museum, Sanierung Bestandsgebäude

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 2048/2018 wurde die Verwaltung mit der Sanierung haustechnischer Komponenten im 1. und 2. Bauabschnitt des Sprengel Museums Hannover (SMH) beauftragt. Darin enthalten waren die Summe der Haushaltsunterlage Bau in Höhe von 1.573.000 € und eine rund sechsprozentige Budgetreserve in Höhe von 97.000 €. (Da in dem mit dem Land abgestimmten Sanierungsplan bis einschließlich 2020 keine weiteren Finanzmittel zur Verfügung standen, konnte keine höhere Budgetreserve eingeplant und mit der DS 2048/2018 beschlossen werden.)

Das gesamte Programm des mit Drucksache 2048/2018 beschlossenen Umfangs besteht aus fünf einzelnen Projekten zur Sanierung von technischen Anlagen im Altbau des SMH:
· Sanierung der Gebäudeleittechnik (GLT) im 2. Bauabschnitt des SMH
· Sanierung und Erweiterung der WLAN-Anlage
· Sanierung und Erweiterung der Personenrufanlage
· Sanierung und Erweiterung der Videoüberwachung
· Austausch der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) im 1. Bauabschnitt
Die Sanierung der Gebäudeleittechnik des 2.Bauabschnitts befindet sich in der Bauausführung und steht kurz vor der Fertigstellung.

Es ist geplant, die restlichen vier Einzelprojekte parallel zur geplanten Brandschutzsanierung des SMH durchzuführen (DS Nr. 1466/2018). Die Brandschutzmaßnahme ist in fünf Bauabschnitte gegliedert. Der erste Bauabschnitt ist von Januar 2020 bis Mitte März 2021 geplant. Die Fertigstellung der gesamten Brandschutzmaßnahme ist für 2024 vorgesehen.


Für die einzelnen Bauabschnitte werden jeweils Teilbereiche des Sprengel Museums geschlossen. Die jeweiligen Bereiche des Museums werden entsprechend ausgelagert und bautechnisch abgesperrt, um die brandschutztechnische Ertüchtigung zu ermöglichen.



Um weitere Folgekosten für Bauzeitenverlängerung, Beschleunigungszuschläge, Verschiebung von Ausstellungen oder dergleichen zu vermeiden, sollten die Projekte zur Sanierung technischer Komponenten unbedingt parallel zu den ohnehin geplanten Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Im Rahmen der Planung und Ausschreibung der Maßnahmen zur Sanierung technischer Komponenten haben sich Kostensteigerungen und ein Erfordernis zusätzlicher Finanzierung ergeben und zwar durch:
· Mehrkosten durch Vergabeergebnisse (unerwartet hohe Angebotspreise)
· Mehrkosten aus entfallenem Produktsupport und aktueller Vorschriftenlage
· Mehrkosten durch Anpassung des Planungshonorars
· Mehrkosten durch zusätzliche Maßnahmen und
· Risikoreserven für jetzt noch ausstehende Vergaben.

Die Maßnahmen für den 1. Bauabschnitt der Brandschutzmaßnahme sind bereits weitestgehend vergeben und starten unmittelbar. Ein kurzfristiger Beschluss der Drucksache ist deshalb erforderlich, um eine unterbrechungsfreie und parallele Abwicklung der Projekte zu ermöglichen.

Zusammenstellung der Kosten und des zusätzlichen Bedarfs

+ 11.000 €
Mehrkosten durch zusätzliche Maßnahmen (GLT)
+ 387.000 €
Mehrkosten aus der Angebotsphase durch ungünstige Vergabeergebnisse (WLAN, Personenruf, Videoanlage)
+ 208.000 €
Mehrkosten aus entfallenem Produktsupport und aktueller Vorschriftenlage (NSHV)
+ 67.000 €
Mehrkosten durch Anpassung des Planungshonorars
+ 94.000 €
Risikoreserve (rd. 15%) für jetzt noch ausstehende Vergaben
- 97.000 €
Vorhandene Risikoreserve
= 670.000 €
Zusatzbedarf


Begründung der Mehrkosten
Sanierung der Gebäudeleittechnik (GLT) im 2.BA des SMH

Es entstehen Mehrkosten durch Zustandsfeststellungen im Zuge der Umsetzung der Maßnahme:

Die Maßnahme befindet sich in der Bauausführung und steht kurz vor der Fertigstellung. In Teilbereichen war die Sanierung von technischen Bauteilen (z.B. Wasseraufbereitungsanlage, Pumpen Kältekreise, defekte Bauteile an Lüftungsanlagen wie z.B. Klappenstellmotoren) aufwendiger als ursprünglich in der Planung angenommen.


Diese Feststellungen konnten erst im Zuge der Maßnahmenumsetzung der Sanierung im Bestand gemacht werden. Ein Großteil der Mehrkosten konnte über ein unerwartet günstiges Submissionsergebnis in diesem Gewerk abgefangen werden. Als Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Rechenansatz in der Haushaltsunterlage verbleiben aber rd. 11.000 €.

WLAN Funkfeldausleuchtung + Austausch Personenrufanlage + Erneuerung Videoüberwachung



Es entstehen Mehrkosten aus der Angebotsphase durch ungünstige Vergabeergebnisse:

Die drei Projekte wurden für die geplante parallele Ausführung zu der Brandschutzmaßnahme zu einer Ausschreibung zusammengefasst und parallel mit den Leistungen der Brandschutzmaßnahme ausgeschrieben. Es wurden nach der ersten Veröffentlichung der Ausschreibung keine Angebote abgegeben. Nach erfolgter zweiter Veröffentlichung im EU-weiten Verhandlungsverfahren sind zwei Angebote fristgerecht eingegangen. Die aktuelle Marktlage, bedingt durch die gute Baukonjunktur, sowie die sehr lange Bauzeit einschließlich der vielen Bauabschnitte führten letztendlich zur Kalkulation der Bieter mit sehr vielen Sicherheiten und einem Ergebnis mit einer hohen Abweichung zur HU-Bau-Summe. Auch bei einer erneuten Ausschreibung ist nicht mit günstigeren Ergebnissen zu rechnen. Um die Maßnahmen wie geplant parallel zur laufenden Brandschutzsanierung durchführen zu können, ist eine erneute Ausschreibung zeitlich auch nicht mehr möglich.

Austausch NSHV

Es entstehen Mehrkosten aus entfallenem Produktsupport und aktueller Vorschriftenlage:

Im Rahmen des Projektes sollen die NSHV-Stationen im 1. und 2. BA des SMH erneuert werden. Dazu werden die neuen Stationen neben den alten errichtet und die Schritt für Schritt erstellten neuen Installationen gleich auf die neuen Verteiler aufgeklemmt. Die Verbindung zwischen der NSHV im 1. und 2. BA erfolgt über ein Stromverteilerschienensystem.
An diese Schienen sollten die neuen NSHV-Stationen angeschlossen werden.
(Unter Stromschienenverteilersystemen versteht man ortsfeste Installationen zur Stromverteilung und –übertragung, hierbei sind in der Regel interne isolierte Stromleiter durch ein äußeres Gehäuse gegen Berührung und Beschädigung geschützt. Typische Anwendung für Schienenverteilersysteme sind die Niederspannungs-Stromversorgungen in großflächigen Gebäuden oder in industriellen Anwendungen.)

In der frühen Planung zur Erstellung der Haushaltsunterlage erfolgte durch das beauftragte Ingenieurbüro eine detaillierte Abstimmung dazu mit dem Hersteller der vorhandenen Stromschienenverteiler. Die Adaptierung an das Bestandssystem wurde damals beim Hersteller abgefragt. Der Hersteller hat damals die benötigten Komponenten zur Ergänzung des Bestandssystems entsprechend angegeben. In der fortgeschrittenen Ausführungsplanung wurde dann für die weitere Planung und Abstimmung mit dem für die vorgeschriebene spätere gutachterliche Abnahme einzuschaltenden Sachverständigen Produktunterlagen zur Klärung beim Hersteller abgefragt. Der Hersteller teilte daraufhin mit, dass grundsätzlich aufgrund des Schutzes des geistigen Eigentums keine Konstruktionszeichnungen an Dritte herausgegeben werden.



Des Weiteren teilte die Firma mit, dass der Produktsupport für die Schienen mit einem Fertigungsdatum vor 1994 nicht mehr möglich ist. Das Stromschienensystem zur elektrischen Versorgung des 2. Bauabschnitts des Sprengel Museums wurde im Jahr 1992 mit Fertigstellung des 2. Bauabschnitts in Betrieb genommen und erhält somit keinen weiteren Support durch den Hersteller.
Dieser Umstand hat zur Folge, dass die geplante Adaptierung auf das neue System nicht mehr möglich ist und das vorhandene Stromverteilerschienen-System komplett ersetzt werden muss. Mit Austausch des vorhandenen Schienensystems erlöscht der Bestandsschutz, es muss eine Anlage nach aktueller Vorschriftenlage erstellt werden. Dies hat aufwändige Anpassungen der Komponenten und höhere Anforderungen an die umgebenden Räume zur Folge.

Anpassung der Planungshonorare
Für die erhöhten Baukosten sind die angepassten Honorare der externen Planer und Ingenieure gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu berücksichtigen.

Übersicht:


HU-Bau/Drucksache
Kostenprognose/Angebot
Differenz
Sanierung GLT im 2. BA
420.000 €
431.000 €
11.000 €
WLAN/Personenruf/Video
517.000 €
904.000 €
387.000 €
NSHV
298.000 €
506.000 €
208.000 €
Honorare
338.000 €
405.000 €
67.000 €

Sämtliche Einsparmöglichkeiten und Optimierungen z.B. durch Zusammenlegung von Bauabschnitten oder einer Komplettschließung des Museums wurden bereits für die Brandschutzmaßnahme intensiv untersucht. Die technischen Gegebenheiten und Randbedingungen haben allerdings keine Alternativen zugelassen.

Ein kurzfristiger Beschluss der Budgeterhöhung ist erforderlich, damit das vorliegende Angebot (WLAN Funkfeldausleuchtung/Austausch Personenrufanlage/Erneuerung Videoüberwachung) im Zeitraum der vorhandenen Bindefrist (Anfang Februar) beauftragt und die Ausschreibungen für den Austausch der NSHV zeitnah veröffentlicht werden können. Nur dann ist sichergestellt, dass diese Maßnahmen parallel zu der laufenden Brandschutzsanierung durchgeführt werden kann.
19 /41.2
Hannover / 08.01.2020