Drucksache Nr. 0031/2018:
Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 22.01.2018: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
  • 01.02.2018: Verwaltungsausschuss: Abgesetzt
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0031/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit

Antrag,

die Kriterien zu beschließen, die zukünftig bei der Auswahl neuer Schulen in eigenständiger Verantwortung des Fachbereiches Jugend und Familie zu berücksichtigen sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Gesamtprogramm orientiert sich an allgemeinen Bildungs- und Sozialstrukturdaten, um Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Schulsozialarbeit richtet sich an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Es gibt keine Änderungen bei der Gesamthöhe der finanziellen Auswirkungen gegenüber der DS 2106/2011 'Bildungs- und Teilhabepaket - Programm zur Schulsozialarbeit'.

Begründung des Antrages

Mit der DS 1172/2017 (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Einführung eines Pool-Verfahrens zur personellen Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit künftig bedarfsgerecht und flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft zu reagieren. Gleichzeitig sollen Kriterien für die Auswahl der Schulen entwickelt werden, die transparent und nachvollziehbar die Ausstattung mit Schulsozialarbeit unabhängig von Schulform und Ganztagsangebot begründen.

Ausgangslage


Die Konzeption aus dem Jahr 2012 (Anlage 2 - DS 2106/2011) zur personellen Ausgestaltung legte fest, dass Schulen,
· die als Ganztagsschule arbeiten, je nach Schülerzahl eine Schulsozialarbeitsstelle mit 30 oder 35 Wochenstunden erhalten und
· Grundschulen eine Mindeststundenzahl von 25 Wochenstunden Schulsozialarbeit haben sowie
· Schulen mit Schulsozialarbeit durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) keine Versorgung durch die LHH erfahren.
Die Veränderungen in der Schullandschaft und der gesetzlichen Rahmenbedingungen haben Wirkungen auf das Programm Schulsozialarbeit. Zu nennen sind hier
· das Auslaufen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt 'Lernen',
· die Umwandlung von Haupt- und Realschulen zu Oberschulen, d.h. die Aufgabe der Schulform Hauptschule,
· der Ausbau von Ganztagsschulen,
· die Anerkennung des Landes Niedersachsen, dass Schulsozialarbeit auch Landesaufgabe ist.
Um den Veränderungen zu begegnen, bedarf es einer Personalplanung, die sowohl eine kontinuierliche fachliche Arbeitsqualität gewährleistet als auch in der Lage ist, Ressourcen flexibel einzusetzen.

1. Konzept für den Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit


Das Umsetzungskonzept 'Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes' (siehe Anlage 2 - DS 2106/2011) folgte dem Leitgedanken, durch Schulsozialarbeit gemäß eines präventiven Ansatzes möglichst früh entsprechende Hilfe- und Unterstützungssysteme für Kinder und Familien anzubieten und dazu beizutragen, Teilhabechancen zu verbessern.
1. Der fachliche Ansatz der Prävention und der Orientierung an Bildungs- und Teilhabestärkung hat sich bewährt und bleibt handlungsleitend für den Einsatz der Schulsozialarbeit des Fachbereichs Jugend und Familie.

2. Die Erfolgsfaktoren für Schulsozialarbeit liegen in der kontinuierlichen Arbeit vor Ort in den Schulen; sie ist damit als Daueraufgabe in den Schulen angelegt. Von daher ist die Aufnahme neuer Schulen in das Programm Schulsozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) nur möglich, wenn
a) sich durch die Auflösung von Schulen, z.B. durch den Abbau von Förderschulen, eine Vakanz ergibt,
b) Schulen zukünftig auf KSD-Schulsozialarbeit verzichten wollen,
c) der KSD sich aufgrund von fachlichen Schwerpunktsetzungen für andere Standorte entscheidet,
d) seitens des Landes die Aufgabe nicht übernommen wird.
3. Schulsozialarbeit ist in Grund- und weiterführenden Schulen eingesetzt. Für den Einsatz an Grundschulen spricht, dass hier die Ziele der Prävention und frühzeitigen Unterstützung gut umzusetzen sind, insbesondere, weil hier die Chancen höher sind, Eltern zu erreichen und zu beteiligen.
An den weiterführenden Schulen ist die kommunale Schulsozialarbeit an den verbliebenen Förderschulen Lernen und Hauptschulen sowie an zwei von drei Oberschulen (OBS) tätig. An der dritten OBS stellt die niedersächsische Landesschulbehörde bereits 2,5 Vollzeitstellen, sodass hier von einer Bedarfsdeckung ausgegangen werden kann.
Damit kommen für einen Einsatz in weiterführenden Schulen die Realschulen in Betracht. Zum Schuljahr 2018/2019 gibt es in Hannover fünf Realschulen, an einer davon (Realschule Johannes-Kepler-Schule) ist die KSD-Schulsozialarbeit bereits seit 2014 tätig.
Realschulen werden seitens des Landes bisher nicht mit Schulsozialarbeit unterstützt.
Laut aktuellem Schulentwicklungsplan von 2017 weisen die Realschulen ab dem 6. Jahrgang im Schuljahr 2016/17 einen Schülerzuwachs unter anderem durch einen Wechsel von anderen Schulformen auf. Damit kann von einem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf für den individuellen Bildungs- und Teilhabeerfolg der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden.
Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung sollen zukünftig auch Realschulen auf der Grundlage der unten aufgeführten Items Berücksichtigung finden.
2. Auswahl von Schulen
Die Auswahl von Schulen erfolgt aufgrund bestimmter sozialräumlicher Indikatoren Damit sollen die unterschiedlichen Ausprägungen sozialer Ausgangsbedingungen an Schulen abgebildet werden. Durch die Bewertung bestimmter Items wird unter den in Frage kommenden Schulen eine Rankingliste erstellt.

Grundsätzlich werden bei Vakanzen im Grundschulbereich neue Grundschulen ins Programm aufgenommen; Vakanzen bei weiterführenden Schulen sollen durch die Aufnahme einer Realschule ausgeglichen werden.

2.1. Grundschulbereich
Item
Erklärung
Datenquelle
Bildungsstand der SuS* am Ende der 4. Klasse (Notensumme aus den Kernfächern Deutsch, Mathe, Sachkunde)
Anteil SuS* identifizieren, die eine Notensumme von über 10 aufweisen (vergleichbar mit den Schullaufbahnempfehlungen)
Schulstatistik LHH
Anteil 6-9-Jährige mit nicht-deutscher erster Staatsangehörigkeit im Einzugsgebiet der GS
Integrationsanforderungen identifizieren
Statistikstelle LHH
Anteil SuS aus Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf innerhalb des Einzugsgebietes
Integrationsanforderungen identifizieren
Daten Sozialplanung LHH
Anteil Alleinerziehender bezogen auf das Schuleinzugsgebiet
Erhöhtes Armuts- und Teilhaberisiko
Statistikstelle LHH
Anteil 6-9-Jähriger mit Transferleistungsbezug im Stadtteil
Erhöhtes Armuts- und Teilhaberisiko
Daten Sozialplanung LHH
* Schülerinnen und Schüler


In der Anlage 3 ist eine beispielhafte Berechnung eines Rankings für die Grundschulen mit Zahlen aus dem Schuljahr 2015/2016 beigefügt. Von den 22 Grundschulen mit KSD-Schulsozialarbeit entsprechen 17 auch dem aktuellen Ranking. Daran wird deutlich, dass das Programm KSD-Schulsozialarbeit bezogen auf die erwünschte Zielgruppenerreichung (Bildungs- und Teilhabestärkung insbesondere von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen) gut aufgestellt ist. Aufgrund dieses Rankings wären bei zukünftigen Vakanzen die GS Kastanienhof und die GS Kronsberg die nächsten Grundschulen, die mit kommunaler Schulsozialarbeit auszustatten wären.



2.2. Auswahl unter den Realschulen
Hier lassen sich nur eingeschränkt sozialraumbezogene Daten heranziehen, da die Schulen ein stadtweites Angebot darstellen und die Eltern für ihr Kind freies Wahlrecht haben.

Item
Erklärung
Datenquelle
Anteil SuS* in der 5. Klasse mit unterdurchschnittlicher Notensumme aus Klasse 4
Anteil SuS* identifizieren, die eine Notensumme von über 10 aufweisen (vergleichbar mit den Schullaufbahnempfehlungen)
Schulstatistik LHH
Anteil SuS aus Grundschulen, die nach den Indikatoren als besonders unterstützungswürdig gelten
Integrationsanforderungen identifizieren
Schulstatistik LHH
Anteil ausländischer SuS
Integrationsanforderungen identifizieren
Schülerstatistik des Landes
Anteil AbgängerInnen ohne Abschluss
Bildungserfolg prüfen
Schülerstatistik des Landes
Anteil SchulformwechslerInnen und WiederholerInnen
Integrationsanforderungen identifizieren
Schulstatistik LHH
* Schülerinnen und Schüler
51.2 
Hannover / 10.01.2018