Drucksache Nr. 0031/2017:
236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

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0031/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0031/2017
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236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 1 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Änderungsbereich liegt am Nordrand Wülferodes entlang der Straße „Am Wiesengarten“.

Angelehnt an das seit dem Jahr 2000 bestehende Entwicklungskonzept für Wülferode soll nun für den Nordrand des Stadtteils eine moderate Erweiterung des Angebots an Bauflächen für den Einfamilienhausbau vorgesehen werden. Die geplante, sich nördlich an die vorhandene Bebauung anschließende Wohnbaufläche „Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt“ soll durch eine Ortsrandeingrünung gegenüber der freien Landschaft bzw. dem sich unmittelbar anschließenden Landschaftsschutzgebiet abgegrenzt werden.



Mit der Straße "Am Wiesengarten" sollen vorhandene verkehrliche und technische Infrastrukturen ökonomisch genutzt und sinnvoll ergänzt werden.

Das so entstehende Angebot ist an einen Interessentenkreis gerichtet, der sich in seinen Ansprüchen an den Wohnstandort von anderen Nachfragegruppen im Stadtgebiet unterscheidet. Insofern ist nicht die Entstehung eines Konkurrenzstandortes zu den Wohnquartieren am westlichen Kronsberg oder anderen Angeboten im südwestlichen Stadtquadranten zu befürchten.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, soll parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.


Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan beginnen zu können.
61.15 
Hannover / 09.01.2017