Drucksache Nr. 0029/2020:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Memeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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0029/2020
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Memeler Straße

Antrag,


zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche neben dem Grundstück Königsberger Straße 23 /Memeler Straße entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 370 nicht ausgebaut wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsahen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind unbefestigte Seitenstreifen und werden kaum gepflegt oder sind an die Anlieger durch Vertrag verpachtet.

Von vielen unmittelbar angrenzenden Anliegern wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben. In den meisten Fällen hat die Verwaltung keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.


Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Fachbereich Wirtschaft durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Das Planungsamt wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
66.0 2
Hannover / 08.01.2020