Drucksache Nr. 0028/2013 E1:
Änderungsantrag zur Drucksache Stadtbahnstrecke A - Aufzug Kröpcke/ Karmarschstraße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0028/2013 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0028/2013 E1
1
 

Änderungsantrag zur Drucksache Stadtbahnstrecke A - Aufzug Kröpcke/ Karmarschstraße

Antrag, dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-0112/2013 (Anlage 1) nicht zu folgen

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Frauen sind im besonderen Umfang auf den ÖPNV angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt der neue Aufzug eine wesentliche Verbesserung der Erreichbarkeit des Bahnsteiges Fahrtrichtung Waterloo sicher.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung

Im Rahmen der Anhörung über die oben genannte Beschlussdrucksache Nr. 0028/2013 hat der Stadtbezirksrat Mitte in seiner Sitzung am 21.01.2013 beschlossen, das Vordach auf der einen Seite wegzulassen und das Vordach zur Bankreihe hin zu bauen. Der Änderungsantrag ist als Anlage beigefügt.

Die beantragte einseitige Ausbildung einer Überdachung ist städtebaulich nicht vertretbar. In jedem Fall ist eine seitengleiche Ausführung der Einhausung des Aufzuges in der Straßenebene erforderlich, um ein einheitliches und klares städtebauliches Bild zu erhalten. Der Aufzug wurde bewusst in der Flucht von Treppe und Entrauchungsbauwerk positioniert, um den städtebaulichen Eingriff im öffentlichen Raum möglichst gering zu gestalten. Die einseitige Ausführung würde das beabsichtigte Bild erheblich stören und wäre zudem auch nicht nutzergerecht. Für die Nutzer würde der Eindruck entstehen, dass es nur auf der überdachten Seite einen Zugang gibt.


Aus städtebaulicher Sicht sollte im Sinne einer möglichst reduzierten baulichen Ausführung und einer möglichst geringeren Auswirkung auf das Stadtbild weiterhin auf die Vordächer verzichtet werden.

Die Verwaltung hält daher ihre Empfehlung aufrecht, im Planfeststellungsverfahren eine Forderung auf einen Verzicht auf beide Vordächer einzubringen.
66.1 
Hannover / 29.01.2013