Drucksache Nr. 0028/2013:
Stadtbahnstrecke A
- Aufzug Kröpcke/Karmarschstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0028/2013
5
 

Stadtbahnstrecke A
- Aufzug Kröpcke/Karmarschstraße

Antrag,


zuzustimmen

1. dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) für die Durchbindung des Aufzuges von der Stadtbahnstation Kröpcke bis zur Straßenoberfläche in der Karmarschstraße auf Grundlage der als Anlagen beigefügten Planunterlagen die erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schafft sowie die Maßnahme anschließend realisiert und

2. dass die von der infra geplanten Vordächer in der Straßenebene nicht realisiert werden.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG i.V. mit Ziffer 1.2.3. des Anhanges zur Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Frauen sind im besonderen Umfang auf den ÖPNV angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt der neue Aufzug eine wesentliche Verbesserung der Erreichbarkeit des Bahnsteiges Fahrtrichtung Waterloo sicher.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Am 29.09.2011 hatte der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, dass an der Station Kröpcke zu den Linien 3, 7 und 9 eine direkte Fahrstuhlverbindung von der Bahnsteigebene beider Fahrtrichtungen zur Straßenebene zur Verfügung gestellt wird. Ein gleichlautender und ebenfalls einstimmiger Beschluss war am 20.06.2012 vom Stadtbezirksrat Mitte gefasst worden.

Für die Fahrtrichtung Hauptbahnhof wurde im Rahmen des Umbaus des Kröpcke-Centers bereits ein Aufzug am Verbindungsgang von dem Bahnsteig der Strecke A, Fahrtrichtung Hauptbahnhof, zum Bahnsteig der Strecke B, Fahrtrichtung Aegidientorplatz, errichtet.

Um die Anträge in Gänze zu erfüllen, muss der vorhandene Aufzug der Strecke A (Linie 3, 7 und 9) Fahrtrichtung Waterloo von der Minus-1-Ebene bis zur Straßenebene verlängert werden. Diesen Wunsch hat die Verwaltung der Region Hannover als Aufgabenträgerin für den ÖPNV übermittelt.

Auch die Region Hannover sieht in der Station Kröpcke Optimierungsbedarf bei der barrierefreien Erreichbarkeit. So verfolgt die Region Hannover das Ziel, den seit 1996 am Kröpcke vorhandenen Aufzug zwischen der Verteilerebene und dem Bahnsteig der Linien 3, 7 und 9 Richtung Wettbergen bzw. Empelde an die Straßenoberfläche zu verlängern (Anlage 1). Am 10.07.2012 hat der Regionsausschuss für den Beginn der Planung zur Durchbindung des Aufzuges Kröpcke/Karmarschstraße 50.000 € bereitgestellt.

2. Beschreibung der Maßnahme

Zunächst wurde geprüft, ob eine Verlängerung des vorhandenen Aufzugs möglich ist. Als Ergebnis konnte nach Rücksprache mit dem Hersteller der vorhandenen Anlage festgestellt werden, dass eine Verlängerung des vorhandenen Aufzugs grundsätzlich technisch möglich, aber nicht sinnvoll ist. Bei einer Mischung aus neuer und fast 20 Jahre alter Technik bestünde die erhöhte Gefahr von häufigen Störungen der Anlage, was gerade bei diesem stark genutzten Aufzug sehr ungünstig wäre. Eine Grunderneuerung der alten Technik wäre ohnehin nach ca. 25 Jahren fällig. Hinzu kommt noch, dass der vorhandene Aufzug mit einem Hydraulikantrieb ausgerüstet ist, alle neueren Aufzüge im Stadtbahnnetz Hannover aber über einen Seilantrieb verfügen. Aus diesen Gründen soll mit der Durchbindung an die Straßenoberfläche auch eine neue Aufzugsanlage installiert werden.

Durch den Neubau des Aufzuges und die Verlängerung um eine Ebene verändert sich die Förderhöhe von bisher 4,35 m auf knapp 10 m. Die Glas-Stahl-Konstruktion der Einhausung in der Straßenebene hat Außenmaße von ca. 3,00 m x 2,25 m bei einer Höhe von
ca. 4,40 m über der Oberfläche. Der Seilantrieb des Aufzuges befindet sich im Aufzugsschacht. Einzelne Bedienelemente können in dem in der Verteilerebene vorhandenen Technikraum angeordnet werden.

An der Oberfläche ist eine zweite Aufzugstür und somit ein Durchladen möglich (Anlage 2). Der Aufzug wird auf Wunsch der Verwaltung so angeordnet, dass seine Achse in der Symmetrieachse der bereits baulich vorhandenen neuen Fahrtreppen und des Ausblasbauwerkes liegt. Die städtische Planung zur Straßenmöblierung ist in die Aufzugsplanung eingearbeitet worden.


In der Verteilerebene ragt der Aufzug mit Stützen ca. 1,50 m gegenüber der rechts vom Aufzug vorhandenen Wandverkleidung in die Bewegungsfläche hinein und ca. 1,20 m gegenüber der links vom Aufzug vorhandenen Doppelstütze (Anlage 3). Auch in dieser Ebene ist wie im Bestand nur die Anordnung einer Tür beim Aufzug möglich. Der gegenüber der vorhandenen Wand vorgezogene Bereich soll geschlossen werden, um keinen schlecht einsehbaren Bereich entstehen zu lassen. Dadurch wird ein vorhandenes Schaufenster beeinträchtigt. Es ist daher vorgesehen, die vordere Aufzugsseite in Richtung der Schaufensterfront zu verlängern. Die entstehende neue Wand wird in Abstimmung mit dem Betreiber des Ladengeschäftes als Vitrine analog zum vorhandenen Schaufenster gestaltet. In der neuen Wand ist eine Tür vorgesehen, um den Zugang zum vorhandenen Aufzugstechnikraum zu ermöglichen.

In der Bahnsteigebene ragt der Aufzug mit Stützen ca. 1,35 m gegenüber der vorhandenen Bahnsteigwand in den Bahnsteig hinein (Anlagen 4 und 5). Die vorstehenden Aufzugsbauteile werden weitestgehend verglast ausgeführt. Durch die Standortoptimierung an der Oberfläche wird in der Bahnsteigebene gewährleistet, dass der Aufzug gegenüber der heute vorhandenen Situation deutlich besser zu erkennen sein wird. In dieser Ebene ist wie auch heute schon nur die Anordnung einer Tür beim Aufzug möglich. Die verbleibende Restbreite des Bahnsteigs beträgt ca. 3,90 m, was deutlich ausreichend ist.

Der vorhandene taktile Leitstreifen wird dem aktuellen Standard entsprechend an den Aufzug angeschlossen. Ferner erhält der neue Aufzug akustische Ansagen.

3. Verzicht auf die Vordächer

Die von der infra vorgelegte Planung sieht in der Straßenebene an den Aufzugszugängen 1,20 m tiefe Vordächer vor, die aber von der Verwaltung abgelehnt werden,(siehe Anlage 5). Aus gestalterischen Gründen sollte der Aufzug so klein wie technisch möglich gehalten werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass Fahrgäste nur sehr kurz vor dem Aufzug warten müssen und für diesen Moment ein lokaler Witterungsschutz entbehrlich ist. Zusätzlich zum gestalterischen Argument soll verhindert werden, dass in der City weitere, wettergeschützte Aufenthaltsorte für bestimmte Gruppen geschaffen werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, im Planfeststellungsverfahren eine entsprechende Forderung auf einen Verzicht einzubringen.

4. Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für den Neubau des Aufzuges mit Verlängerung um eine Ebene betragen nach dem Finanzierungsantrag der infra vom 31. Mai 2012 voraussichtlich 532.400 €. Mit Bescheid vom 02.08.2012 hat die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) eine Förderung dieser Maßnahme durch das Land Niedersachsen abgelehnt. Begründet wurde dieses u.a. mit der bereits vorhandenen Barrierefreiheit der Station Kröpcke, dem rechtskräftigen Bebauungsplan zum Umbau des Kröpcke-Centers, der diese Aufzugsverlängerung nicht vorsieht und der voraussichtlich starken Nutzung durch Dritte, da der Aufzug sich am südlichen Ende der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade befindet. Die gesamten Kosten sind daher nicht zuwendungsfähig und müssten von der infra getragen bzw. von der Region Hannover refinanziert werden. Die infra wird allerdings noch einmal nachverhandeln und versuchen, dennoch einen Teil der Kosten als zuwendungsfähig anerkennen zu lassen.





5. Beteiligung der Behindertenbeauftragten

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Hannover wurde an der Planung beteiligt. Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätsbehinderte Menschen wie z. B. RollstuhlfahrerInnen, Menschen mit Sehschädigung, Senioren und Personen mit Kinderwagen wird durch den Neubau des Aufzuges mit Verlängerung zur Straßenebene verbessert, das bisher notwendige Umsteigen entfällt.

6. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Aufzuges erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltung. Um eine Realisierung der Maßnahme im Jahre 2013 sicherzustellen, hat die infra bereits die
Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) beantragt. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 19.12.2012 bis zum 25.01.2013. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen.

Sofern es keine nennenswerten Einwände im Planfeststellungsverfahren gibt, kann im Juni 2013 mit den Bauarbeiten begonnen werde. Der Einbau des neuen Aufzuges soll im Oktober 2013, also rechtzeitig vor der Weihnachtszeit, abgeschlossen werden. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit den städtischen Baumaßnahmen rund um das Kröpcke-Center.

7. Anlagen

Der vorliegenden Drucksache sind die folgenden fünf Anlagen beigefügt:

Anlage 1: Übersichtsplan Aufzug Kröpcke
Anlage 2: Grundriss Straßenebene Aufzug Kröpcke
Anlage 3: Grundriss Verteilerebene Aufzug Kröpcke
Anlage 4: Grundriss Bahnsteigebene Aufzug Kröpcke
Anlage 5: Querschnitte Aufzug Kröpcke
66.1 
Hannover / 08.01.2013