Drucksache Nr. 0027/2012:
Anerkennung und Förderung einer viergruppigen Einrichtung in Trägerschaft der "Kleinen Riesen Nord uG"

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0027/2012
0
 

Anerkennung und Förderung einer viergruppigen Einrichtung in Trägerschaft der "Kleinen Riesen Nord uG"

Antrag,

zu beschließen,
  • die gemeinnützige Unternehmergesellschaft "Kleine Riesen Nord uG" als Träger der Kita Badenstedt, Carlo-Schmid-Allee/ Badenstedter-Straße 132 mit einer Kindergartengruppe (ab 3 Jahren bis zur Einschulung), zwei Krippengruppen (zwischen 1-3 Jahren) und einer altersübergreifenden Gruppe (ab 1 Jahr bis Einschulung) mit insgesamt 75 Plätzen in Ganztagsbetreuung anzuerkennen,
  • dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis frühestens ab dem 01.03.12 die laufende Förderung analog der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren und
  • einen Investitionsbetrag in Höhe von maximal 5.000,-€ pro Gruppe (ingesamt max. 20.000,-€) als einmalige Zuwendung für die Beschaffung von Ausstattungs- gegenständen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
Aufwendungen über 1.000 € für Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €20,000.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€20,000.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410170 lfd. Zuwendung Kinderläden/Vereine
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €377,631.85
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€377,631.85)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€377,631.85)
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt besteht ein großer Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen. Durch die geplante viergruppige Einrichtung der "Kleinen Riesen Nord uG" können insgesamt 35 Krippenplätze und 40 Kindergartenplätze im Stadtbezirk geschaffen werden. Die Einrichtung umfasst zwei Krippengruppen, eine Kindergartengruppe und eine altersübergreifende Gruppe mit 5 Krippenkindern und 15 Kindergartenkindern. Die Kleinen Riesen Nord haben sich in der Kommission Jugendhilfeplanung am 07.05.10 vorgestellt und wurden zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe vorgeschlagen.

Die "Kleinen Riesen Nord" haben ein geeignetes Objekt in der Badenstedter Straße 132/Carlo-Schmid-Allee gefunden, das durch den Vermieter kindertagesstättengerecht umgebaut wird. Dies beinhaltet auch den Ausbau der Dachflächen als Außenspielbereich. Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Der Landeshauptstadt Hannover entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von 5.000 € je Gruppe, keine Investitionskosten. Die Mittel für die laufende Förderung stehen unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung

Das geplante Betreuungsangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder bei, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
51.41 
Hannover / Jan 9, 2012