Drucksache Nr. 0027/2008:
Förderung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Sahlkamp e.V.

Inhalt der Drucksache:

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0027/2008
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Förderung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Sahlkamp e.V.

Antrag,


zu beschließen,
  • eine Krippengruppe als Kleine Kindertagesstätte (max. zehn Plätze) für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Sahlkamp e.V. zu schaffen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab 01.02.2008, die laufende Förderung für die Krippe (ganztags) auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand2.800,00 € 4645.901/988400Zuwendungen54.400,00 € 4645.000/718000*
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten300,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt2.800,00 € Ausgaben insgesamt54.700,00 € 
Finanzierungssaldo-2.800,00 € Überschuss / Zuschuss-54.700,00 € 

* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesförderung abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages


Der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit betreibt bereits seit Jahren fünf Betreuungseinrichtungen im Stadtteil Sahlkamp. Nach dem Umzug der Kleinen Kindertagesstätte "Die Kleinen Wilden" in den Neubau auf dem Stadtteilbauernhof im Januar 2008 beabsichtigt der Verein, in den bisherigen Räumlichkeiten in der Elmstraße14 eine Krippengruppe für zehn Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren einzurichten.

Trotz eines verbesserten Betreuungsangebotes für unter 3-Jährige durch Schaffung zusätzlicher Plätze besteht nach wie vor eine große Nachfrage für Kinder dieser Altersgruppe.



Durch die zusätzliche Krippengruppe wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote für die unter 3-Jährigen zu sehen.

Der Träger hat seine Planungen mit dem Nds. Kultusministerium - Referat 31.4 Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - vorbesprochen und eine Betriebserlaubnis wurde von dort in Aussicht gestellt.

Eine Renovierung bzw. Umbaumaßnahmen sind lediglich in kleinerem Rahmen erforderlich und werden vom Träger in Eigenleistung durchgeführt. Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 2.800,00 €, keine Investitionskosten. Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 54.400,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.4 1
Hannover / 04.01.2008