Informationsdrucksache Nr. 0026/2021:
Umsetzung des Investitionsmemorandums 500plus sowie aller baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement mit geplanter Fertigstellung bis 2025

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Sportausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0026/2021
4
 
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Umsetzung des Investitionsmemorandums 500plus sowie aller baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement mit geplanter Fertigstellung bis 2025

Das Investitionsmemorandum aus dem Jahre 2015 ist ein Referenzprojekt des Stadtentwicklungskonzepts "Mein Hannover 2030". Mit dem Investitionsmemorandum sollten in einem Zeitraum von 10 Jahren rund 520 Mio. Euro zusätzlich eingesetzt werden, um insbesondere die Bedarfe der wachsenden Stadt zu finanzieren. Das Konzept zur Umsetzung von "500plus" wurde mit der Informationsdrucksache 1085/2016 vorgelegt.

Über die Abarbeitung des Investitionsmemorandums wird regelmäßig berichtet, zuletzt mit der Informationsdrucksache 2071/2019, in der über die Maßnahmen mit geplanter Fertigstellung bis 2023 berichtet wurde.



Mit dieser Drucksache wird der Umsetzungszeitraum bis zum Jahr 2025 erweitert. Im Rahmen der Konkretisierung der einzelnen Projekte haben sich bei den grundsätzlich bis 2025 fertig zu stellenden Maßnahmen teilweise erhebliche Kostensteigerungen ergeben, über die mit der vorliegenden Drucksache aktuell informiert wird. Insgesamt sollen für den Betrachtungszeitraum 2017 bis 2025 nunmehr rd. 620 Mio. € im Investitionsmemorandum bereitgestellt werden. Darüber hinaus ermöglicht die Anlage 2 einen Überblick über alle Maßnahmen des Investitionsmemorandums zum Stand Dezember 2020. Nach diesem Kenntnisstand ergibt sich für alle Maßnahmen des Investitionsmemorandums ein Investitionsvolumen von rund 962 Mio. €. Weitere Kostensteigerungen sind im Projektverlauf zu erwarten. Gegenüber der 2016 beschlossenen Investitionssumme von rund 520 Mio. € bedeutet das bereits jetzt eine Kostenausweitung um 85 %.

In der Anlage 4 sind neben den Maßnahmen des Investitionsmemorandums auch die Maßnahmen des Korridors des Fachbereiches Gebäudemanagement und des Fremdbestandes der Fachbereiche Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport und Bäder sowie die wesentlichen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen des Teilhaushaltes Gebäudemanagement aufgeführt. Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung umfassend über das Projektvolumen aller baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement, die bis 2025 fertiggestellt werden sollen.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Kostensteigerungen über eine Ausweitung der Kreditaufnahme zu finanzieren. Außerdem werden Möglichkeiten zur weiteren Einnahmeerhöhung und Kostenreduzierung genutzt, z. B. durch die Akquise zusätzlicher Dritt- bzw. Fördermittel und die Hinterfragung baulicher und fachlicher Standards. Die eingesparten Mittel stehen dann bereit, um viele –auch gesetzlich erforderliche – Investitionen zu finanzieren. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist es unabdingbar, die finanziellen Belastungen der Zukunft zu reduzieren. Allein eine andere Entwicklung des Kreditzinsniveaus würde enorme Mehrbelastungen bedeuten, die wiederum zu Einschränkungen im konsumtiven Bereich des Haushalts führen müssten. Da allein die Auswirkungen der Corona-Pandemie in seiner ganzen Ausprägung überhaupt noch nicht absehbar sind, sollten die Weichen für einen moderaten Kurswechsel in den Anforderungsstandards vollzogen werden. Über die geplanten Standardreduzierungen wird die Verwaltung in einer nächsten Drucksache informieren.

Zur Finanzierung der Kostensteigerungen ist eine Ausweitung der Kreditaufnahme erforderlich, die der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf. Sollte dem nicht oder nicht in voller Höhe zugestimmt werden, wird eine Verschiebung von Maßnahmen über das Jahr 2025 hinaus erforderlich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Umsetzung der Investitionsvorhaben sind alle Geschlechter gleichermaßen betroffen

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.10 
Hannover / 11.01.2021