Informationsdrucksache Nr. 0026/2018:
Jahresplanung des Referates für Frauen und Gleichstellung 2018

Inhalt der Drucksache:

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0026/2018
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Jahresplanung des Referates für Frauen und Gleichstellung 2018

Das Referat für Frauen und Gleichstellung der Landeshauptstadt Hannover wurde 1986 eingerichtet und arbeitet seither mit vielen Partnerinnen und Partnern innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zu Frauen- und Gleichstellungsthemen. Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Niedersächsische Kommunalverfassung §8 und 9. Darüber hinaus wird ihre Arbeit und die der Mitarbeiterinnen im Referat für Frauen und Gleichstellung durch die Allgemeine Dienstanweisung 10/12.0 Aufgaben und Zuständigkeiten des Referats für Gleichstellungsfragen – Frauenbüro beschrieben. Weitere wichtige Regelungen und Gesetze sind das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Gesetzgebungen rund um Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen.

Die Gleichstellungsbeauftragte untersteht direkt dem/der Hauptverwaltungsbeamten/ -beamtin und ist nicht an Weisungen gebunden. Dem Referat für Frauen und Gleichstellung der Landeshauptstadt Hannover gehören neben der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin vier weitere Mitarbeiterinnen an. Das Haushaltsvolumen umfasst 2018 voraussichtlich etwa 1, 89 Millionen Euro. Davon fallen laut Haushaltsansatz 1.368.757 Euro auf Zuwendungen und 401.656 Euro auf Personalkosten. Für Sachkosten stehen laut Ermächtigung 119.692 Euro zur Verfügung. Daraus sind 21.312 Euro für die Kleinen Projekte für Mädchen und Frauen (incl. Sportförderung) vorgesehen und 29.312 Euro stehen für Sonstige Geschäftsaufwendungen zur Verfügung.

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Mitarbeiterinnen im Referat für Frauen und Gleichstellung ist es


· Ansprechpartnerin bei Fragen zu Frauen- und Gleichstellungsthemen zu sein,
· in verschiedenen Arbeits- und Steuerungsgruppen in Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft mitzuarbeiten um dort für mehr Geschlechtergerechtigkeit einzutreten,
· durch (Fach)Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Auftritte im Internet und im Intranet öffentlich zu wirken,
· die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover in Gleichstellungsfragen zu beraten sowie
· Initiativen und Einrichtungen finanziell und ideell zu unterstützen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.

Darüber hinaus umfasst die Arbeit des Referats für Frauen und Gleichstellung folgende Tätigkeiten:


o Betreuung des Gleichstellungsausschusses (Vor- und Nachbereitung der Sitzung, Erstellen der Einladungen und Protokolle, Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Klausur des Gleichstellungsausschusses)

o Zuwendungscontrolling (Erfassung und Prüfung der eingehenden Anträge, Erstellung von Zuwendungsbescheiden, Prüfung der Verwendungsnachweise, Beratung der Zuwendungsempfängerinnen)

o Haushalt (Mittelanmeldung und Überwachung der Ausgaben)

o Geschäftsführung für das Hannoversche Interventionsprogramm gegen Häusliche Gewalt (Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Runden Tisches und der Bausteine, Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgruppen, Vorbereitung und Durchführungen von Fachtagen, Erstellung von Broschüren und anderen Informationsmaterialien, Netzwerkarbeit, Teilnahme an Fachtagen)

o FrauenNachtTaxi (Abrechnung, Bewerbung und Weiterentwicklung des Konzepts in Kooperation mit üstra und Hallo Taxi)

o Begleitung der Örtlichen Frauenbeauftragten (Vor- und Nachbereitung der Arbeitstreffen, Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Klausurtagung, Koordination der Qualifizierung und Beratung)

o Stadt-Hannover-Preis (Vor- und Nachbereitung der Jury-Sitzungen, Koordination der Werbung)

o Förderung kleiner Projekte für Frauen und Mädchen (Erfassung und Prüfung der eingehenden Anträge, Beratung der Antragstellerinnen, Bewilligung, Prüfung der Verwendungsnachweise)

o Umsetzung der Maßnahmen des Referats für Frauen und Gleichstellung aus dem Gleichstellungsaktionsplan (DS 0503/2017) im Rahmen der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Themen: Häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen am Arbeitsplatz, Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz, Feministischen Perspektiven Raum geben sowie Förderung der Gleichstellung in der Personalarbeit)

o Mitarbeit in der FachAG Geschlechterdifferenzierung nach §78 KJHG und der dazugehörigen UnterAG Mädchenarbeit (Teilnahme an den Treffen, Beteiligung an Projekten)


Die Jahresplanung des Referats für Frauen und Gleichstellung sieht für 2018 folgende Schwerpunkte vor:


1. Modellprojekt gegen sexualisierte Gewalt und Belästigung in Nachtclubs und Bars
Gemäß dem Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Modellprojekt gegen sexualisierte Gewalt und Belästigung in Nachtclubs und Bars (DS 2042/2017 N1) erarbeitet das Referat für Frauen und Gleichstellung derzeit gemeinsam mit BetreiberInnen von Musik- und Partyveranstaltungen, dem Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Hannover e. V., Violetta e.V. und der AG Soziokultur sowie anderen KooperationspartnerInnen, ein Modellprojekt zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in Nachtclubs und Bars.
2. Kampagne zu Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Wie in der Maßnahme „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ im Gleichstellungsaktionsplan vorgesehen, ist für das Jahr 2018 eine Kampagne zum Thema geplant. Die Beschäftigten sollen dafür sensibilisiert werden, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erkennen und sich dagegen einzusetzen. Es soll ein Klima gefördert werden, in welchem die Grenzen und Bedürfnisse der Beschäftigten als selbstverständlich akzeptiert werden. Die zentralen Bestandteile der Kampagne sind:
a) Die Konzeption und Erstellung einer Wanderausstellung, die in den verschiedenen Standorten der Verwaltung gezeigt wird
b) Infoveranstaltungen für Führungskräfte, örtliche Frauenbeauftragte, örtliche Personalräte und weitere MultiplikatorInnen und die Integration des Themas in die Begrüßungsveranstaltungen für neue MitarbeiterInnen und Auszubildende
c) Aufnahme mehrerer Fortbildungsangebote für verschiedene Zielgruppen in das städtische Fortbildungsprogramm
Der Auftakt dieser Kampagne findet im Rahmen der FrauenVollversammlung am 8. März 2018 statt und endet mit der Präsentation einer Wanderausstellung im Bürgersaal des Neuen Rathauses im Dezember 2018. Das entsprechende Informationsmaterial sowie die Fortbildungsveranstaltungen werden über den Kampagnenzeitraum hinaus angeboten.
3. Durchführung einer Frauenvollversammlung
Für den 8. März 2018 plant das Referat für Frauen und Gleichstellung wieder die Durchführung einer Frauenvollversammlung, zu der alle Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung herzlich eingeladen sind.
Als Schwerpunkt ist das Thema Familie vorgesehen, ausgehend von der Definition der Stadtverwaltung, wonach Familie das private und familiäre Umfeld der Beschäftigten umfasst. Hierzu zählen alle (Lebens-)Gemeinschaften, in denen soziale Verantwortung für andere übernommen wird.
Diese umfassende Auslegung des Begriffs Familie ermöglicht es. Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen anzusprechen und zur Teilnahme zu ermuntern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Referat für Frauen und Gleichstellung fördert überwiegend Veranstaltungen, Projekte und Beratungsstellen für Frauen und Mädchen.
Das Thema sexualisierte Gewalt betrifft Frauen und Männer auf unterschiedliche Art und Weise. Bei den entsprechenden Maßnahmen werden beide Geschlechter angesprochen und für die Problematik sensibilisiert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

GB 
Hannover / 09.01.2018