Drucksache Nr. 0025/2007 N1:
Raschplatz / Ergebnisse Überarbeitung Wettbewerbsergebnis gemäß Ratsbeschluss aus DS 1653/2006 und Umbau 0-Ebene

Änderungantrag der Fraktion der CDU des Stadtbezirksrates Mitte zur Beschlussdrucksache 0025/2007

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 09.03.2007: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Einstimmig
  • 15.03.2007: Verwaltungsausschuss: Ziffer 1) i.V.m. Drucks. Nr. 0316/2007 mit folgendem Wortlaut einstimmig beschlossen: Dem Umbau der Raschplatzfläche gemäß der Anlagen A und B zuzustimmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Konzept der Umgestaltung des Raschplatzes die Südtreppe zu bauen. Ziffer 2 und 3 ) Einstimmig
  • 22.03.2007: Ratsversammlung: Ziffer 1) i.V.m. Drucks. Nr. 0316/2007 mit folgendem Wortlaut einstimmig beschlossen: Dem Umbau der Raschplatzfläche gemäß der Anlagen A und B zuzustimmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Konzept der Umgestaltung des Raschplatzes die Südtreppe zu bauen. Ziffer 2 und 3 ) Einstimmig

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0025/2007 N1
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Raschplatz / Ergebnisse Überarbeitung Wettbewerbsergebnis gemäß Ratsbeschluss aus DS 1653/2006 und Umbau 0-Ebene

Änderungantrag der Fraktion der CDU des Stadtbezirksrates Mitte zur Beschlussdrucksache 0025/2007

Mit der DS 15-0315/2007 hat die Fraktion der CDU des Stadtbezirksrates Mitte nachfolgenden Änderungsantrag zur DS 0025/2007 in die Sitzung am 07.02.2007 eingebracht und einstimmig beschlossen (gemeinsame Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und des Stadtbezirksrates Mitte).

DS 15-0315/2007:

Antrag,
  1. Dem Umbau der Raschplatzfläche gemäß der Anlagen A und B zuzustimmen. Sollte die Sparkasse ihr Gebäude nicht umbauen, wird die Treppe im südlichen Teil trotzdem gebaut.
  2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Verhandlungen mit der Region Hannover fortzuführen, mit dem Ziel, das bestehende Aufzugsprogramm um den Standort Station Hauptbahnhof zu erweitern. Grundlage für diese Verhandlungen sollen die Standortvorschläge Varianten Z 1 und Z 4 gemäß Anlage D sein.
  3. Einer erforderlichen Grundstücksbereinigung gemäß Anlage C2 zwischen Stadt Hannover und Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) im Grundsatz zuzustimmen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag zu folgen.
Hieraus ergeben sich für den Antragspunkt 1 sowie die Begründung der DS 0025/2007 textliche Ergänzungen die eine Neufassung der DS erforderlich machen (Änderungen sind durch entsprechenden Fettdruck markiert / Seite 2 und Seite 4). Die fünf Anlagen der DS 0025/2007 bleiben vom Änderungsantrag unberührt und gelten insoweit unverändert auch für diese Neufassung weiter. Wir bitten, diese entsprechend auszutauschen.

Zusatzinformation: die DS 0316/2007 (Änderungsantrag der Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen) der in der Sitzung am 07.02.07 ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, entspricht inhaltlich der DS 15-0315/2007).


Antrag,

1. Dem Umbau der Raschplatzfläche gemäß der Anlagen A und B zuzustimmen.
Sollte die Sparkasse ihr Gebäude nicht umbauen, wird die
Treppe im südlichen Teil trotzdem gebaut.
2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Verhandlungen mit der Region Hannover
fortzuführen, mit dem Ziel, das bestehende Aufzugsprogramm um den Standort
Station Hauptbahnhof zu erweitern. Grundlage für diese Verhandlungen sollen die
Standortvorschläge Varianten Z1 und Z4 gemäß Anlage D sein.
3. Einer erforderlichen Grundstücksbereinigung gemäß Anlage C2 zwischen Stadt
Hannover und Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) im Grundsatz
zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmanagementkontierung: 8220.002 – 950100
Bezeichnung: Sanierung Passerelle (Raschplatz)
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2007 und des Investitionsprogramms 2006 – 2010 stehen auf der vorgenannten Haushaltsmanagementkontierung ausreichend Mittel zur Verfügung.
Nähere Erläuterungen zur Finanzierung sind in der Begründung dargestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die geplante Sanierung der Raschplatzfläche und des angrenzenden Gebäudes Raschplatz 5 wird der Raschplatz intensiver genutzt und deutlich belebt werden. Bisher nicht einsehbare und verwinkelte, der sozialen Kontrolle entzogene Wegebeziehungen werden geschlossen, beziehungsweise klarer strukturiert. Dies führt zu einer Verbesserung der Sozialkontrolle und damit zu erhöhter Sicherheit in der Umgebung. Durch die Anlage eines Aufzuges der die 0-Ebene und die -1-Ebene miteinander verbindet, wird die Benutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen im nördlichen Bereich des Platzes deutlich verbessert. Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der Nutzerinnen und Nutzer oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten ist. Die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Fläche Raschplatz wird durch die gestalterische Aufwertung und das zusätzliche Angebot an öffentlichen Sitzgelegenheiten für alle Nutzergruppen verbessert.

Kostentabelle

Das Vorhaben hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

Begründung der Anträge

Zu Antragspunkt 1 und 2:
Im Frühjahr 2006 wurde durch die Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) für die Raschplatzfläche und das angrenzende Gebäude Raschplatz Nr. 5 ein Realisierungswettbewerb ausgelobt. Aus den vorgelegten Arbeiten hat das Preisgericht den 1. Preis an das Büro Koch/Panse aus Hannover vergeben.
Im Juni 2006 hat der Rat der Stadt Hannover mit der DS 1192/2006 (und Ergänzung) dem Umbau der Raschplatzfläche in der -1-Ebene gemäß Wettbewerbsentwurf zugestimmt und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt (im Wesentlichen: Erneuerung der Abdichtung, Erneuerung Oberflächenentwässerung, Erneuerung Bodenbelag).
Die Finanzierung für den Umbau der 0-Ebene Raschplatzfläche (mit den Treppenanlagen, Brüstungen, Aufzug -1/0-Ebene) war nicht Bestandteil dieser Drucksache.
Im Zusammenhang mit der Behandlung der Drucksache 1192/2006 (und Ergänzung) hatte
der Rat eine Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses gefordert (DS 1653/2006). Bezogen auf die Raschplatzfläche, betrifft dies folgende Punkte:
  • Die multifunktional bespielbare öffentliche Fläche des Raschplatzes (-1-Ebene) wird durch geeignete Maßnahmen (z. B. Integration von Grün und Möblierung) atmosphärisch aufgewertet.
  • Der Eingangsbereich zur U-Bahn-Station wird im Sinne offener und sicherer Räume auf der -1 Ebene transparenter und offener gestaltet.
  • Die Verbindung zwischen Raschplatz und Lister Meile/Andreas-Hermes-Platz in der -1-Ebene (Bereich Spindelaufgang) bleibt bestehen. Ihre Breite und Gestaltung soll bis zur endgültigen städtebaulichen Fassung Beziehungen zwischen Raschplatz und Überplanungen im Bereich Pavillon offen halten.
  • Die Wegebeziehung von der U-Bahn-Station (Ausgang Raschplatz) zur Lister Meile (Bereich Lister Tor) ist durch Ebenenwechsel und zweimaliges Überqueren breiter Straßen umständlich. Bei der Überarbeitung des Siegerentwurfs des Realisierungswettbewerbs ist diese Wegebeziehung auf der -1-Ebene attraktiver umzugestalten und bis zu einer Umsetzung der endgültigen städtebaulichen Lösung zu unterhalten.
  • Die Planung wird bezüglich der Barrierefreiheit überarbeitet und verbessert (Aufzüge von den Bahnsteigen der U-Bahn-Station Hauptbahnhof bis zur 0-Ebene), blindengerechte Gestaltung der Treppen, Behindertentoiletten, blindengerechte Ampelanlagen. Die Behindertenbeauftragte ist einzubeziehen.

Mit diesen Vorgaben hat das Büro Koch/Panse den Entwurf zwischenzeitlich überarbeitet.
Neben den vorgenannten Überarbeitungen war es zudem erforderlich, abweichend vom prämierten Entwurf, das Konzept im Bereich Sparkasse zu überarbeiten: Der prämierte Entwurf sah hier das Vorziehen der Fassade der Sparkasse in der -1-Ebene bis an die vorhandene Brüstungskante vor, zudem sollten durch die Anlage einer großen Freitreppe (der sogen. Südtreppe) neue Ladeneinheiten entstehen. Der Sparkassenvorstand hat vorerst von diesen Planungen Abstand genommen und will die bestehende Nutzung beibehalten. Auch wenn die Sparkasse derzeit ein Vorziehen der eigenen Fassade kurzfristig nicht umsetzt, wird die Südtreppe dennoch im Zuge des jetzt geplanten Raschplatzumbaus ohne Unterbauung realisiert. Der Umbau ist dabei so zu gestalten, dass ein späteres Heranrücken der Sparkassenfassade möglich bleibt. Die Kosten für die Südtreppe sind mit veranschlagt. Die jetzt anstehenden Detailplanungen sind so vorzunehmen, dass eine spätere Unterbauung der Treppe im Sinne des Wettbewerbsergebnisses kostengünstig und technisch optimiert gewährleistet ist.


Zu den einzelnen Punkten gemäß Ratsauftrag aus DS 1653/2006:

Integration von Grün und Möblierung:
Die Detailplanungen haben gezeigt, dass aufgrund des vorhandenen Unterbaus die Anordnung einzelner Bäume ebenerdig mit der Raschplatzfläche nicht möglich ist, da die Konstruktionshöhe nur 40 cm beträgt. Um den für Einzelbäume erforderlichen Wurzelraum anbieten zu können, wäre hier der Einsatz fester, aufstehender Pflanztröge, etwa analog zum Andreaeplatz, notwendig. Hiervon wird aus gestalterischen Gründen jedoch abgeraten. Zudem würden feste Einbauten dieser Art die „Bespielbarkeit“ des Platzes deutlich einschränken.
Darüber hinaus muss aus feuerpolizeilichen Gründen ein nicht unwesentlicher Bereich der Raschplatzfläche von festen Einbauten freigehalten werden.
Das Büro Koch Panse wurde beauftragt mobile Elemente (Sitzmöbel und Pflanztröge) zu entwerfen die gleichzeitig auch als Abtrennung für Außengastronomieflächen dienen. Auf den großen Freitreppen sollen zudem aufgelegte Sitzmöbelelemente angeordnet werden.

Verbindung zwischen Raschplatz und Lister Meile / Wegebeziehung
von der U-Bahn-Station

Gemäß Ratsbeschluss bleibt die Anbindung der -1-Ebene an die 0-Ebene unterhalb der Raschplatzhochstraße bestehen, die Planung stellt sich wie folgt dar:
- Nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit üstra und HRG soll der gerade
Durchweg – sozusagen als Teil der Stadtbahnanlage – als direkter Zugang zur
Stadtbahnumsteigeanlage erhalten bleiben.

- Die diagonale Verbindung in der -1 Ebene wird verschlossen.

- Der breite Durchgang zum Treppenaufgang Richtung Pavillon bleibt offen.
Die Nutzer Polizeistation und Meckiladen verbleiben an ihren Standorten.

Aufzüge von den Bahnsteigen der U-Bahn-Station Hauptbahnhof bis zur 0-Ebene
Aufgabenträger für den ÖPNV und damit die Einrichtung von Aufzugsanlagen an Stadtbahnumsteigeanlagen ist die Region Hannover. Gemäß Ratsauftrag hat die Verwaltung mit der Region Hannover Kontakt aufgenommen und das Thema zusätzliche Aufzugsanlagen für die Station Hauptbahnhof erörtert.
Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: Zusätzliche Aufzüge in der Station Hauptbahnhof genießen aus Sicht der Region Hannover derzeit nicht erste Priorität, da zunächst die Stadtbahnstationen mit Aufzügen und taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte nachgerüstet werden sollen, die bisher noch keine Aufzüge besitzen und daher nicht barrierefrei erreichbar sind. Dieses ist bei den Stationen Markthalle/Landtag, Königsworther Platz und Werderstraße der Fall. Insofern stehen derzeit im Haushalt der Region Hannover auch keine Mittel für den Bau (und die Planung) zusätzlicher Aufzugsanlagen in der Station Hauptbahnhof bereit.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Station Hauptbahnhof eine besondere Bedeutung beizumessen. Sie ist eine der Hauptumsteigeanlagen des Stadtbahnsystems und wird von einer hohen Anzahl Nutzer frequentiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen nicht nur am Raschplatz, sondern auch mit Blick auf den Neubau des ECE Einkaufszentrums, ist zudem eine weitere Erhöhung des Nutzeraufkommens zu erwarten.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Verhandlungen mit der Region Hannover fortzuführen, mit dem Ziel das bestehende Aufzugsprogramm um die Station Hauptbahnhof - mit hoher Priorität - zu erweitern.

In diesem Zusammenhang hat das Büro Koch Panse in Rücksprache mit einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Stadtverwaltung, Region Hannover, infra und üstra verschiedene Standortvarianten am Raschplatz untersucht (Anlage D / Übersichtsplan Überlagerung minus 2-Ebene Stadtbahntrasse mit Planung der 0-Ebene Raschplatzfläche und Gebäude RP5 - Übersicht untersuchte Aufzugsstandorte). Nach Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile der Standortvarianten schlägt die Verwaltung vor, die Standorte Z1 und Z4 für die Verhandlungen mit der Region Hannover weiterzuverfolgen. Diese Standortvorschläge sind mit der städtischen Behindertenbeauftragten abgestimmt.

Der Standortvorschlag Z1 befindet sich innerhalb der Grundstücksgrenzen der Stadt Hannover. Der Standortvorschlag Z4 befindet sich innerhalb der Grundstücksgrenzen der HRG (Gebäude Raschplatz 5).

Die HRG hat ihre grundsätzliche Zustimmung für die Integration einer solchen Aufzugsanlage in ihrem Gebäude erteilt und wird dies bei Übergabe der Fläche an Dritte (Miete oder Verkauf) auch in ihren Verträgen entsprechend verankern. Die HRG beabsichtigt, mit dem Umbau des Gebäudes Raschplatz 5 (RP5) im I. Quartal dieses Jahres zu beginnen.

Die Verwaltung möchte aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass die Realisierung des Aufzugsstandortes Z4 mit erheblichen technischen Restriktionen – und damit zusätzlichen Kosten über die eigentliche Anlage hinaus - verbunden ist (die Verlagerung einer Fernwärmeleitung wird erforderlich, vorhandene Unterzüge erschweren den Einbau usw.). Zur Klärung dieser Sachverhalte sind zu ggb. Zeit weitere Detailplanungen durch die Region Hannover als Aufgabenträger für den ÖPNV erforderlich.

Aufzüge zur Erschließung von Stadtbahnanlagen sind immer eine Betriebsanlage des ÖPNV. Insofern ist vor Baubeginn der Aufzugsanlagen ein Genehmigungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz erforderlich, da es sich bei der Station Hauptbahnhof um eine Betriebsanlage der Stadtbahn handelt, die verändert werden soll. Antragsteller – und damit Herr des Verfahrens – wäre die infra. Die zeitliche Komponente „Bau Gebäude RP5 / Bau Aufzugsanlagen“ muss deshalb losgelöst voneinander betrachtet werden, da die städtische Verwaltung einerseits keinen Einfluss auf die Durchführung der erforderlichen Genehmigungsplanungen hat und andererseits die Aufnahme in das Aufzugsprogramm der Region Hannover die zwingende Voraussetzung für die Finanzierung der Aufzugsanlage durch die Region Hannover ist (Bau- und Planungskosten). Die aktuellen Planungen zum Umbau des Gebäudes Raschplatz 5 werden derzeit so vorbereitet, dass die spätere Nachrüstung einer Aufzugsanlage möglich bleibt. Die Arbeiten am Umbau der Raschplatzfläche selber beginnen voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 (Abriss Treppenanlagen etc), dies hängt aber unmittelbar vom Baufortschritt des Umbaus Gebäude Raschplatz 5 ab. Die abschließenden Arbeiten an der Raschplatzfläche erfolgen dann in der ersten Jahreshälfte 2008.

Der DS 1192/2006 ist zu entnehmen, dass sich die HRG an den Umbaukosten der -1-Ebene der Raschplatzfläche mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mio. Euro beteiligt. Auch auf der 0-Ebene wird sich die HRG an den Umbaukosten der Raschplatzfläche beteiligen. Sie finanziert in den Umbau der Westseite des Platzes (= Bereich Fassade des Gebäudes RP5). Hier übernimmt sie die Kosten für die Brüstung, für die große nördliche Freitreppe, für den Bodenbelag vor dem Gebäude und für die Beleuchtung der Wegefläche.

Da die Detailplanungen für die 0-Ebene der Raschplatzfläche noch nicht abgeschlossen sind, liegt bisher nur eine grobe Kostenschätzung für den städtischen Anteil zu den erforderlichen Umbaukosten für die 0-Ebene vor, die sich wie folgt darstellt (brutto):

Abriss der vorhandenen Treppenanlagen, Brüstungselemente
und des Deckenteils einschließlich Stützen im Bereich
Eingang Stadtbahnumsteigeanlage ................................................. 50.000,- Euro

Deckenteil im Bereich der Stadtbahnumsteigeanlage einschl.
Stützen .............................................................................................. 70.000,- Euro

Südtreppe und Treppe im Bereich der
Stadtbahnumsteigeanlage .............................................................. 240.000,- Euro

Steg über den Raschplatz ............................................................. 180.000,- Euro

Neuer Aufzug 0 bis -1-Ebene ......................................................... 120.000,- Euro

Ingenieurleistungen ......................................................................... 120.000,- Euro

Glasbrüstungen, Platzbeleuchtung, Deckenabhängung 220.000,- Euro

Summe (brutto) 1.000.000,- Euro

Finanzierung
Mit DS 1192/2006 und Ergänzungen wurde der Beginn der Baumaßnahmen am Raschplatz beschlossen. Für die Fortsetzung waren im Investitionsprogramm 2009 und 2010 zunächst jeweils weitere 500.000 € vorgesehen. In Folge der zwischenzeitlich konkretisierten Planungen ist es jetzt erforderlich, Ausschreibungen bereits 2007 durchführen und Aufträge bereits 2007 erteilen zu können. Die Verwaltung hat deshalb die dazu notwendigen Veränderungen im Haushaltsplanverfahren veranlasst (Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung 2007 z. L. 2008 und Vorziehen der bisher veranschlagten Mittel nach 2008), damit eine nahtlose Fortsetzung der Maßnahmen ermöglicht wird.

Die vorab beschriebene Abarbeitung der Ratsbeschlüsse sowie die weitere Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses sind in einer Übersicht in Anlage A und Anlage B dargestellt (Anlage A: Grundriss -1-Ebene / Anlage B: Grundriss 0-Ebene).


Zu Antragspunkt 3:
Die Anlage C2 zeigt in einem Ausschnitt den Verlauf der bestehenden Grundstücksgrenzen zwischen Stadt Hannover und HRG einschließlich des geplanten Fassadenverlaufes des neuen Gebäudes Raschplatz 5. Zum besseren Verständnis zeigt die Abbildung C1 die Lage dieses Ausschnittes innerhalb der Raschplatzfläche.

Der Anlage ist zu entnehmen, dass durch den neuen Fassadenverlauf Gebäude RP5 gemäß Wettbewerbsentwurf ein Missverhältnis zwischen „Verlauf neue Fassade“ und „tatsächliche Grundstücksabgrenzung LHH/HRG“ entsteht. In diesem Zusammenhang sollte zur Begradigung und eindeutigen Klärung der Eigentumsverhältnisse eine Grundstücksanpassung (Flächenverkauf) zwischen Stadt Hannover und HRG vorbereitet werden der dem zukünftigen Fassadenverlauf des Gebäudes RP5 entspricht.

Soweit erforderlich erfolgt hierzu ggf. noch eine gesonderte Drucksache.
61.17 / 66.3 / 61.11
Hannover / 07.03.2007