Antrag Nr. 0024/2023:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2981/2022 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bestandsausbau und -aufstockung ermöglichen – Mieten bezahlbar halten)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2981/2022 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bestandsausbau und -aufstockung ermöglichen – Mieten bezahlbar halten)

Antrag

Der Antragstext wird in Gänze wie folgt geändert:

Die Verwaltung möge den Ausbau und die Aufstockung von Dachgeschosswohnungen grundsätzlich genehmigen, sofern dies im Rahmen ihres Ermessensspielraums auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen möglich ist. Andere Belange (z.B. Brandschutz-, Baumschutz-, Denkmalschutz auflagen usw.) sind flexibel zu handhaben, solange sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Begründung


Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes und der steigenden Mietpreise ist jedes Vorhaben, das Dachgeschosse zu Wohnzwecken umwandeln soll, grundsätzlich zu unterstützen. Genehmigungsverfahren für Ausbauten und Aufstockungen sollen in diesem Sinne dieselbe Priorität genießen, die Neubauten und Sanierungen im Bestand zukommt. Es ist jedoch notwendig, der Verwaltung einen klar formulierten Handlungsauftrag zu erteilen, der das Erreichen dieses Zieles in den Mittelpunkt des Verwaltungshandels stellt. Auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen steht der Verwaltung in vielen Fällen ein weitreichender Ermessensspielraum zur Verfügung, der viel zu häufig ungenutzt bleibt. Damit geht dem hannoverschen Wohnungsmarkt wertvolles Potential verloren. Die Errichtung weiteren Wohnraums muss darum das oberste Gebot in zukünftigen Genehmigungsverfahren sein. Einschränkende Belange, etwa jene des Brand-, Baum- oder Denkmalschutzes, sind im Rahmen dieses Ermessensspielraumes fortan schwächer zu gewichten und flexibel zu handhaben. Die unbedingte Rechtskonformität des Vorhabens bleibt hiervon unberührt.