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Antrag der AfD-Fraktion zur Prüfung von Vereinen auf extremistische Bezüge vor der Vergabe von Fördermitteln
Antrag
vor jeder finanziellen Förderung eines Vereins, einer Institution oder eines Projektes sind diese zu überprüfen, ob direkte oder indirekte Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen bestehen. Vereine und Institutionen müssen künftig im Förderantrag verbindlich erklären, dass sie keine organisatorischen, personellen oder finanziellen Verflechtungen mit extremistischen Gruppierungen unterhalten.
Sollte ein begründeter Verdacht bestehen, hat die Verwaltung eine vertiefte Prüfung vorzunehmen und die Mitglieder des Stadtrates vor einer Mittelvergabe schriftlich zu informieren. Bis zur Klärung solcher Hinweise werden keine Fördergelder ausgezahlt.
Begründung
Die Vergabe öffentlicher Fördermittel verpflichtet die Stadt zu besonderer Sorgfalt. Steuergelder dürfen ausschließlich solchen Vereinen und Initiativen zugutekommen, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Eine direkte oder indirekte Unterstützung extremistischer Bestrebungen ist auszuschließen.
Eine Erklärungspflicht stellt klar, dass Vereine keine organisatorischen, personellen oder finanziellen Verflechtungen mit extremistischen Gruppierungen unterhalten dürfen. Bestehen begründete Zweifel oder Verdachtsmomente, ist es im Interesse der Stadt und der Öffentlichkeit, Fördergelder nicht auszuzahlen bis eine Klärung erfolgt ist. Dies dient der Prävention gegen missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel.