Drucksache Nr. 0017/2011:
Wegebenennung im Stadtteil Linden-Nord
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0017/2011
2
 

Wegebenennung im Stadtteil Linden-Nord
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

Antrag,


der Anregung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer (DS Nr. 15-1869/2010 N1, s. Anlage 1), die Fuß- und Radwegverbindung östlich des FAUST-Geländes, welche von der Nedderfeldstraße bis zur Justus-Garten-Brücke reicht, in August-Baumgarte-Gang zu benennen, wird nicht gefolgt.

Übersichtskarte siehe Anlage 2.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen. Sie sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich.

Die hier angeregte Benennung nach August Baumgarte entspricht nicht dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, bei Neubenennungen vorrangig weibliche Persönlichkeiten als Namensgeberinnen vorzusehen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61.2 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat in seiner Sitzung vom 29.09.2010 mit DS Nr. 15-1869/2010 N1 bei 14 Ja- zu einer Nein-Stimme beschlossen, die Fuß- und Radwegverbindung östlich des FAUST-Geländes von der Nedderfeldstraße zur Julius-Garten-Brücke nach August Baumgarte zu benennen.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine eigenständige Benennung dieser Grünwegverbindung zu einer eindeutigen Ortsbestimmung sinnvoll.

Gemäß den Grundsätzen für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen darf eine Straßenbezeichnung im Gemeindegebiet jedoch nur einmal vorkommen, wobei Unterscheidungen im Namenszusatz wie z.B. "-straße", "-weg" usw. ohne einen örtlichen Zusammenhang als Differenzierungsmerkmal nicht ausreichen. Im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover existieren bereits der Baumgarteweg im Stadtteil Vinnhorst sowie die Baumgartenstraße im Stadtteil Stöcken.

Die angeregte Namensgebung für die Grünwegverbindung im Stadtteil Linden-Nord ist damit eine Doppelbenennung und nach den Grundsätzen nicht zulässig. Durch die Ähnlichkeit zu den genannten, bereits im Stadtgebiet vorhandenen Straßennamen ist die eindeutige Auffindbarkeit nicht mehr gewährleistet. Dies kann insbesondere bei Noteinsätzen von Polizei und Feuerwehr zu Zeitverzögerungen durch Auffindungsschwierigkeiten führen, wodurch erhebliche negative Auswirkungen im Ernstfall möglich würden.

Vor diesem Hintergrund sowie auch in Anbetracht des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1999, bei Benennungen nach Persönlichkeiten vorrangig Frauen zu berücksichtigen, empfiehlt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.
61.21 
Hannover / 05.01.2011