Informationen:
Beratungsverlauf:
- 30.01.2020: Ratsversammlung: schriftliche Beantwortung
Anfragesteller(in):
Fraktion DIE HANNOVERANER
Fraktion DIE HANNOVERANER
Wie in der — auch überregionalen — Presse berichtet wurde, kommt es an solche Ladestationen auch immer wieder zu einer missbräuchlichen Nutzung der eigentlich nur die E-Autos während des Ladevorgangs gedachten Parkflächen.
So sollen zum Beispiel KfZ mit Verbrennungsmotor auf diesen Parkflächen stehen, oder aber auch E-Autos, welche nicht an der Station geladen werden. Für diese Problematik gibt es bislang keine bundeseinheitliche Regelung: In der Stadt München zum Beispiel darf an den Ladestationen nur im „Ladezustand" geparkt werden, in Hamburg aber auch, wenn das E-Auto gerade nicht an der Station aufgeladen wird.
Desweiteren gibt es mehrere unterschiedliche (Bezahl)systeme für die Ladesäulen von verschiedenen Anbietern, und auch die Kosten für die zu ladende Energie sind oft genug nicht klar genug ersichtlich. All dieses sind Faktoren, welche den Umstieg auf E-Mobilität nicht gerade erleichtern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2) An den Ladestationen des Energieversorgers Enercity wird der Ladevorgang der E-Autos mit einer speziellen Chipkarte ermöglicht. An einem Bezahlsystem mit EC Karte arbeitet Enercity. Welches (Bezahl)system bietet die Stadt für ihre neuen Ladestationen an und wird dieses System dann auch mit dem von den Enercity-Ladesäulen kompatibel sein?
3) Wie erfolgt die Abrechnung für den Ladevorgang an den Ladestationen? Nach Standzeit, pauschal oder nach tatsächlich geladener Strommenge? Und ist für die Nutzer der Preis an öffentlichen Ladestationen klar ersichtlich?
Fraktionsvorsitzender