Drucksache Nr. 0014/2016:
Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0014/2016 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0014/2016
0
 

Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V

Antrag,

der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. eine Zuwendung für die Zeit vom 01.07.2016. - 31.12. 2016 in Höhe von 76.812,80 € unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 für zwei Betreuungsperson (Sozialassistent/-in) und zwei AGH-Kräfte, inklusive Sach- und Overheadkosten für die Durchführung von je einer vor- und nachmittags Kinderbetreuung, zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Integrationskurse werden sowohl von Männer und Frauen besucht. Da aber Frauen in der Regel die Erziehungsaufgaben erfüllen, werden sie durch die gesicherte Kinderbetreuung in die Lage versetzt am Integrationskurs teilzunehmen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 35501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 76.812,80 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -76.812,80 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -76.812,80 €

Begründung des Antrages

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Mittel für die Kinderbetreuung im Rahmen von Integrationskursen zum 1.10.2014 ersatzlos gestrichen. Dies erfolgte mit dem Hinweis, dass ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Grundschule besteht. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich gegen den jeweiligen örtlichen Träger der Jugendhilfe, somit gegen die Landeshauptstadt Hannover. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen kann derzeit die Betreuung im Kleinkindbereich nicht zeitnah umgesetzt werden. Zudem werden weiterhin steigende Kinderzahlen verzeichnet. Daher ist es notwendig, zumindest bis ein ausreichendes Betreuungsangebot vorgehalten wird, Sondermaßnahmen für die Kinderbetreuung zu organisieren und zu fördern.

Die Familienbildung der AWO Region Hannover e.V. verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Eltern-Kind-Bildung und Angeboten für Kinder. Dieses Know-how soll genutzt werden, um weiterhin eine Kinderbetreuung für die TeilnehmerInnen an Integrationskursen anzubieten. Ziel ist es, möglichst vielen Migrantinnen und Migranten die Teilnahme an den Integrationskursen zu ermöglichen, damit sie die deutsche Sprache lernen, um sich besser in Deutschland integrieren zu können. Viele Teilnehmer sind bereits Eltern von einem oder mehreren Kindern, was für die Eltern häufig eine große Hürde darstellt, um an einem Integrationskurs teilzunehmen.


Die Kinder der IntegrationskursteilnehmerInnen sind im Alter von ca. sieben Monaten bis 3 Jahren, sie werden in den Räumen der AWO-Familienbildung verlässlich und kompetent betreut, während die Mutter/der Vater im gleichen Haus an einem Integrationskurs teilnehmen. Wohl wissend, dass Sprachbildung und Sprachförderung von Anfang an besonders wichtig ist, erhalten die Kinder schon früh die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen. Es entsteht eine multikulturelle Kindergruppe, die erste gemeinsame Erfahrungen mit der deutschen Sprache macht. Die gute Kinderbetreuung im eigenen Haus trägt bei den Eltern zu einem Gefühl von Sicherheit bei und erweitert ihren Erfahrungsschatz bezüglich der Fremdbetreuung ihrer Kinder. Oft wird es durch die Integrationskurse erst ermöglicht, dass die Frauen Kinderbetreuung kennen lernen. Es gelingt immer wieder, Kinder von Teilnehmerinnen anschließend in Kindertagesstätten/Familienzentren zu vermitteln, weil sie zuvor die Kinder in einer Gruppenbetreuung beim Integrationskursträger hatten und dadurch Vertrauen in eine Fremdbetreuung gewonnen haben. Durch die Integrationskurse erfahren die Frauen, neben dem Erwerb der deutschen Sprache, auch von den gesetzlichen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung in Deutschland und erkennen oft erst dann die Chancen, die sich aus der Betreuung für ihre Kinder in den Kitas, aber auch für ihre Familie (Familienzentren) ergeben.

Aufgrund der großen Nachfrage an Integrationskursen bietet die AWO Familienbildung inzwischen auch Nachmittagskurse an. Daher soll das Angebot der Kinderbetreuung ebenfalls auf die Nachmittagsstunden ausgeweitet werden. Die Kinderbetreuung findet für die Vormittagskurse und Nachmittagskurse in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr und mit Ausnahme von Freitag in der Zeit von 13.00 – 17.00 Uhr statt. Es handelt sich um eine Anschluss Maßnahme und eine Erweiterung im Sinne der DS 0822/2015.
Die Kinder sollen von zwei Sozialassistentinnen betreut werden, wobei die Arbeitszeiten leicht versetzt beginnen. Die erste MitarbeiterIn würde von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und die andere von 8:30 bis 17:00 Uhr arbeiten. Die AGH-Kräfte würden von 8:00 – 13:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr eingesetzt. Somit stehen für die Betreuung der Kinder zwei Fachkräfte zuverlässig zur Verfügung.

Im Jahr 2015 wurden eine Sozialassistentin sowie eine AGH-Kraft in der Kinderbetreuung eingesetzt. Zeitweise wurden diese von einer ehrenamtlichen Helferin unterstützt. Die Kinder in der Kinderbetreuung beginnen nicht - wie in der Krippe - mit dem Kindergartenjahr, sondern kommen je nach Kursbeginn der Eltern in die Gruppe. Das bedeutet, dass ständig Eingewöhnungsprozesse zu begleiten sind. Diese Eingewöhnungsphase dauert bei einigen Kindern durchaus Wochen oder verläuft in „Schüben“. Nach dem Wochenende oder nach Ferien sowie Krankheitsphasen fällt die Trennung von Mutter/Vater besonders schwer. Hierfür ist die Betreuung durch eine Sozialassistentin und eine AGH bei einer Gruppenstärke von 12 Kindern nicht ausreichend, (Teilweise waren die AGH-Kräfte auch nicht so verlässlich einsetzbar, wie es nötig und wünschenswert gewesen wäre). Gerade Kinder, die sich zum ersten Mal von ihren Eltern trennen (müssen), benötigen eine intensive Betreuung durch eine verlässliche und qualifizierte Bezugsperson. Sie benötigen eine vertraute Person, die ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt. Eine Person, die sie kennen. Wechselndes Personal stellt für die Kinder eine Überforderung sowie eine Verunsicherung dar und erschwert den Integrationsprozess massiv. Durch zwei Sozialassistentinnen, mit einem guten Fachwissen über die Entwicklung und die Bedürfnisse der Kinder, wird eine noch bessere – an den Bedürfnissen der Kinder orientierte – Betreuung angeboten.
51.4 
Hannover / 04.01.2016