Informationen:
verwandte Drucksachen:
0012/2007 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 18.01.2007: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
- 18.01.2007: Ratsversammlung: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
0012/2007 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis) |
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Die Deutsche Bahn AG hat in der öffentlichen Auslegung Hinweise zur Planung gegeben. Bei der Schaffung neuer Nutzungs- und Baurechte sei auf bestehende Rechte Rücksicht zu nehmen. Eventuell erforderliche Schallschutzmaßnahmen seien dem Planungsträger der neue Rechte und nicht der DB AG aufzuerlegen. Geplante Bepflanzungen in der Nähe der Bahn seien mit der DB AG abzustimmen. Grenzabstände nach der NBauO müssten eingehalten werden.
Den Hinweisen wird Rechnung getragen, sie sind allerdings nicht abwägungsrelevant. In die Begründung wurde ein Hinweis aufgenommen, dass im östlichen Planbereich ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen nicht der Deutschen Bahn auferlegt werden können. Im Bebauungsplan sind weder Pflanzgebote noch Pflanzbindungen vorgesehen. Die Einhaltung der Grenzabstände nach der NGO sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Ihre Einhaltung ist gemäß NBauO im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und sicherzustellen.
In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün und in der Anlage 4 die zusammenfassende Erklärung beigefügt