Drucksache Nr. 0012/2007:
Bebauungsplan Nr. 1686 - Am Eisenwerk
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0012/2007
4
 

Bebauungsplan Nr. 1686 - Am Eisenwerk
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1686 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Voraussetzungen für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen an einem mit der Stadtbahn gut erreichbaren Standort hergestellt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1686 hat vom 9. November 2006 bis
8. Dezember 2006 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung gingen nicht ein.

Die Deutsche Bahn AG hat in der öffentlichen Auslegung Hinweise zur Planung gegeben. Bei der Schaffung neuer Nutzungs- und Baurechte sei auf bestehende Rechte Rücksicht zu nehmen. Eventuell erforderliche Schallschutzmaßnahmen seien dem Planungsträger der neue Rechte und nicht der DB AG aufzuerlegen. Geplante Bepflanzungen in der Nähe der Bahn seien mit der DB AG abzustimmen. Grenzabstände nach der NBauO müssten eingehalten werden.

Den Hinweisen wird Rechnung getragen, sie sind allerdings nicht abwägungsrelevant. In die Begründung wurde ein Hinweis aufgenommen, dass im östlichen Planbereich ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen nicht der Deutschen Bahn auferlegt werden können. Im Bebauungsplan sind weder Pflanzgebote noch Pflanzbindungen vorgesehen. Die Einhaltung der Grenzabstände nach der NGO sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Ihre Einhaltung ist gemäß NBauO im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und sicherzustellen.

In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün und in der Anlage 4 die zusammenfassende Erklärung beigefügt

61.12 
Hannover / 04.01.2007