Informationsdrucksache Nr. 0011/2022:
Finanzielle Förderung der von freien Trägern betriebenen Elterntreffs durch Landesmittel und Fördermittel der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0011/2022
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Finanzielle Förderung der von freien Trägern betriebenen Elterntreffs durch Landesmittel und Fördermittel der Landeshauptstadt Hannover

Die Verwaltung informiert im Folgenden über die aktuelle Situation zur finanziellen Förderung der von freien Trägern betriebenen Elterntreffs und die dazu bestehende Haltung der LHH.


Ausgangslage:
Die von den Trägern betriebenen Elterntreffs
· Elterntreff Vahrenheide (Träger: Nachbarschafts-Initiative Vahrenheide)
· Elterntreff List Nord Ost (Träger: AWO Hannover)
· Elterntreff Calenberger Neustadt (Träger: Kath. Familienbildungsstätte)

werden über die Landesrichtlinie „Familienförderung“ vom Land finanziell gefördert. Das Land übernimmt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, die übrigen 50% steuert die LHH in gleicher Höhe aus eigenen Mitteln bei.

Das Land wendet bei dieser Förderung das sogenannte Besserstellungsverbot an. Das heißt, das Land übernimmt den 50%igen Anteil der Personalausgaben nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die es bei der Veranschlagung von Personalausgaben für seine eigenen Beschäftigten zugrunde legt.

Im Jahr 2021 ist dadurch erstmalig die Situation eingetreten, dass das Land die beantragte Förderung entsprechend gekürzt hat. Das hatte zur Folge, dass bei einzelnen Trägern die für den Elterntreff entstehenden Ausgaben durch die Förderung nicht vollständig gedeckt waren, da das bei den Trägern beschäftigte Personal aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit höhere Personalausgaben ausgelöst hat.

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit hat die LHH für 2021 den beiden betroffenen Trägern einmalig einen Ausgleich in Höhe eines Betrages von jeweils unterhalb von 5.000 € gewährt, aber gleichzeitig signalisiert, dass der kommunale Anteil in den Folgejahren nicht höher ausfallen wird als die jeweils gewährten Landesfördermittel.


Haltung der Träger
Die Träger führen ins Feld, die Kosten nicht selbst tragen zu wollen bzw. zu können.
Sie argumentieren, dass die Elterntreffs ein Anliegen der LHH und ihrer politischen Vertreter*innen sowie der Fachabteilungen seien und sich dieses in der Finanzierung wiederspiegeln müsse. Das Personal sei zum Teil ausschließlich für dieses familienunterstützende Projekt der Stadt eingestellt worden.
Sie berufen sich auf einen Haushaltsantrag aus 2018 (s. Anlage), aus dem hervorgeht, dass die LHH die seinerzeit in Rede stehende Einstellung der Landesförderung vollständig kompensieren würde.
Dieser Antrag betraf jedoch nur die Situation im Jahr 2018, als die Landesförderung gänzlich auszufallen drohte. Das Land hat die Förderung jedoch fortgesetzt, die darauf fußende Richtlinie „Familienförderung“ des Landes ist derzeit bis zum Jahr 2024 in Kraft.


Entscheidung der Verwaltung
Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass die LHH keine ausfallenden Landesmittel durch kommunale Mittel ersetzt.

Künftig müssen die Träger zum Betrieb und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Elterntreffs für eine auskömmliche Finanzierung des Personals auf der Grundlage der jeweils gültigen Landesrichtlinie daher in eigener Verantwortung sorgen und die über Landesmittel und die anteilige kommunale Förderung in gleicher Höhe hinausgehenden nicht gedeckten Kosten aus eigenen Mitteln ausgleichen.

Die Verwaltung kann die Erwartung der Träger, Beschränkungen der finanziellen Förderung in Landesrichtlinien umfänglich durch kommunale Haushaltsmittel auszugleichen, nicht erfüllen. Insbesondere die aktuelle haushalterische Lage und die anstehende Aufgabenkritik weisen in die genau entgegengesetzte Richtung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Elterntreffs richtet sich generell an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.4 
Hannover / 04.01.2021