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Bewerbung zum Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
Antrag,
zuzustimmen, Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" für
1. den Umbau der Tennisanlage im Sportpark Hannover zu einem Hockey-Kunststoffrasenspielfeld mit Nebenanlagen durch Hannover 78 und
2. die Sanierung und die Erweiterung der Vereinsgebäude auf der Sportanlage an der Hoppenstedtstraße durch den VfL Eintracht
zu beantragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die für die Förderung beantragten Sportstätten stehen allen Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise zur Nutzung zur Verfügung. Insbesondere sollen im Zuge der Projekte Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Zur Klimawirkungsprüfung wird im Zuge der Beschlussfassung zur Projektumsetzung eine Aussage getroffen werden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Für das Projekt von Hannover 78 wurden dem Verein bislang 50.000 € als Zuwendung für die Planungskosten gemäß Drucksache-Nr. H-0342/2025 bewilligt. Weitere Mittel sind bislang nicht etatisiert. Für das Projekt des Vfl Eintracht sind bislang keinerlei Haushaltsmittel etatisiert. Im Falle einer Fördermittelzusage wird die Verwaltung die konkreten finanziellen Auswirkungen in einer Projektdrucksache darlegen.
Begründung des Antrages
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Das Bundesprogramm "SKS" zielt außerdem darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
In dem Programm können auch entsprechende Bauprojekte von Sportvereinen als Vorhabensträgern eingereicht werden. Die Antragstellung muss allerdings auch bei Vereinsprojekten über die Kommune erfolgen. In einem solchen Fall wird die Bundeszuwendung dann von den Kommunen an die Sportvereine weitergeleitet. Im Falle der Beantragung von Vereinsprojekten müssen die Kommunen bei einer Bundeszuwendung von 45 % eine Beteiligung von 55 % der zuwendungsfähigen Kosten tragen. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten wird der Eigenanteil des jeweiligen Vereins sowie eine evtl. Beteiligung des Landes von den Gesamtkosten der Maßnahme abgezogen.
Die Kommunen müssen ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Dafür ist eine Beschlussfassung durch die zuständigen Ratsgremien erforderlich, die bis zum 31.01.2026 nachgereicht werden kann. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Die Beschlussfassung über die Förderung des Bundes ist für Ende Februar 2026 vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, sich mit den genannten Projekten um eine Zuwendung zu bewerben. Für diese Projekte liegen Planungen mit Stand Leistungsphase 3 (HOAI) vor. In dem Projektaufruf wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Projekte gefördert sollen, die diese Planungstiefe bereits erreicht haben. Der Verwaltung ist bekannt, dass weitere Projekte von Vereinen sich in Planung befinden,die theoretisch aus dem Programm gefördert werden könnten. Allerdings haben diese Projekte nicht die beschriebene Planungsreife, sodass es aus Sicht der Verwaltung angesichts der Vielzahl der bundesweit zu erwartenden Interessenbekundungen keinen Sinn macht, für diese Projekte eine Interessenbekundung abzugeben. Gleiches gilt auch auch für die Sportstättensanierungsprojekte, die seitens der Verwaltung derzeit geplant werden, aber noch nicht den Planungsstand Leistungsphase 3 haben.
52.2
Hannover / Jan 6, 2025