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Förderrichtlinien für den Förderfonds für Formen der Anerkennung von Bürgerschaftlichem Engagement in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
Die als Anlage 2 beigefügten Förderrichtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem städtischen Förderfonds finden ab dem Kalenderjahr 2025 Anwendung.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Förderfonds ist darauf ausgerichtet, Organisationen und Initiativen verschiedener Tätigkeitsfelder und Engagementgebiete in der Umsetzung ihrer Anerkennungskultur zu stärken und konkrete Bedarfe im Bereich der Anerkennungsformen abzudecken, um die Wertschätzung von Freiwilligen in Hannover in ihrer Vielfalt nachhaltig zu fördern. Das Angebot bzw. die Förderung soll freiwillig Aktive aller Geschlechter erreichen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimafolgenwirkung ist neutral und hat keine Auswirkung.
Kostentabelle
Haushaltsmittel in Höhe von 81.500 € stehen für den Förderfonds im Produkt 35102 zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Mit der Drucksache 0843/2009 legte die Verwaltung das „Konzept für Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement“ vor, das in enger Zusammenarbeit mit Freiwilligenorganisationen erarbeitet wurde. Am 17.09.2009 wurde das Konzept vom Rat der Stadt beschlossen und umfasste unter anderem die Einrichtung eines Förderfonds für Formen der Anerkennung von Bürgerschaftlichem Engagement. Der Fonds wurde 2010 zunächst mit einem Sockelbetrag von 65.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt und im Jahr 2016 auf eine Gesamtsumme von 80.000 € angehoben. Aktuell steht für den Förderfonds ein Budget von jährlich 81.500 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Der Förderfonds hat sich als äußerst erfolgreiches, niedrigschwelliges und effektives Instrument zur unmittelbaren Stärkung und nachhaltigen Sicherung des bürgerschaftlichen Engagements in der Landeshauptstadt über die verschiedenen Engagement- und Tätigkeitsfelder hinweg bewährt. Der Rat der Stadt stimmte im Rahmen der Beschlussdrucksache 0319/2020 N 1 einer Modifizierung der Förderrichtlinien zur Optimierung der Zielerreichung zu. Die Überarbeitung der Förderkriterien wurde unter anderem nötig, da im Jahr 2019 erstmalig mehr Anträge gestellt wurden als Fördermittel zur Verfügung standen. Mit Ausnahme der Hochphase der Corona-Pandemie wurden seitdem jährlich weiterhin steigend signifikant mehr Anträge seitens gemeinnütziger Organisationen eingereicht als Mittel im Fonds zur Verfügung standen (vgl. Statistik in Anlage 1). Damit besteht Anlass für eine weitergehende Spezifizierung der Förderrichtlinien, um den zu Grunde liegenden Zielen weiterhin entsprechen zu können. Dabei soll eine möglichst große Vielfalt an Tätigkeitsfeldern, Anerkennungsformen, Projekten und freiwillig Engagierten eine Förderung erfahren und durch eine weitere Bekanntmachung des Förderfonds in der Engagement-Landschaft Hannovers eine weitere Diversifizierung von antragstellenden Vereinen bewirkt werden.
Anlage 1 enthält eine Gesamtübersicht über die zahlenmäßige Entwicklung des Förderfonds seit Einführung. In der Anlage 2 werden die Ziele zusammengefasst, die mit dem Förderfonds erreicht werden sollen, die Förder- und Ausschlusskriterien benannt und das aktualisierte Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Mittel beschrieben. Die aktualisierte Förderrichtlinie soll unmittelbar nach Beschluss in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick sind in Anlage 3 dargestellt.
50.5
Hannover / Jan 3, 2025