Drucksache Nr. 0009/2017:
Erweiterung der Radstation 2 in der Rundestraße am nordwestlichen Zugang des Hauptbahnhofes

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0009/2017
3
 

Erweiterung der Radstation 2 in der Rundestraße am nordwestlichen Zugang des Hauptbahnhofes

Antrag,


1. der Erweiterung der Radstation 2 in der Rundestraße am nordwestlichen Zugang des Hauptbahnhofes, wie in den Anlagen dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 500.000 €

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54602005

Bezeichnung Parkeinrichtungen, Radstation

Die Finanzierung der Maßnahme wird in 2017/2018 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54602005
Parkeinrichtungen, Radstation
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 150.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 500.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -350.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54602
Parkeinrichtungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 1.667,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 5.556,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 8.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -12.639,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -12.639,00 €
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 500.000 €, etatisiert in ausreichender Höhe in den Jahren 2017 und 2018. Zuwendungen nach dem GVFG - ÖV sind für das Jahr 2017 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) beantragt.

Eine Erhöhung der finanziellen Zuwendung an die STEP gGmbH wird mit der Erweiterung der Radstation 2 nicht erfolgen.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage
Die Bahnhöfe des regionalen und überregionalen Verkehrs sind Aufkommensschwerpunkte im Fahrradparken, da der Fahrradverkehr eine bedeutende Aufgabe im Vor- und Nachtransport des ÖPNV übernimmt. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, den Anforderungen, die die Bike and Ride-Nutzer an die Infrastruktur stellen, besondere Bedeutung beizumessen.

Diebstahl- und vandalismussichere Abstellanlagen verbessern nicht nur die Situation derjenigen, die bereits heute regelmäßig ihr Fahrrad nutzen, sie eröffnen durch den Ausbau und die qualitative Verbesserung der Fahrradinfrastruktur auch die Möglichkeit, Neukunden für Bike and Ride zu gewinnen und damit den Radverkehrsanteil am Verkehrsaufkommen zu steigern.

Die heutige Situation für Radfahrende ist im gesamten Umfeld des Hauptbahnhofes der Landeshauptstadt Hannover und insbesondere im Bereich des Ernst-August-Platzes sehr unbefriedigend, da die Vielzahl existierender Fahrradanlehnbügel nicht ausreicht, um ein sicheres, geordnetes und vor Witterungseinflüssen geschütztes Abstellen von Fahrrädern gewährleisten zu können.

Im Sommer 2000 eröffnete die erste Radstation der Landeshauptstadt Hannover in der Fernroder Straße, unmittelbar am Hauptbahnhof/Ernst-August-Platz gelegen. Aufgrund der Lage im Radverkehrsnetz deckt sie vorwiegend den Bedarf der südlich der Bahngleise gelegenen Stadtteile ab. Sie hat eine Kapazität von 350 Fahrradabstellplätzen und stieß aufgrund der Nachfrage schnell an ihre Grenzen. Die Radstation 2 in der Rundestraße ergänzt seit 2010 mit ihrem Angebot von 400 Abstellplätzen und Sozialräumen das Angebot und profitiert vom Serviceangebot der Radstation 1 in der Fernröder Straße. Sie erweitert den Einzugsbereich insbesondere mit Blick auf die nördlichen Stadtbezirke.

Beide Radstationen sind an sieben Tagen in der Woche geöffnet, Montag bis Freitag von 6:00 bis 23:00 Uhr und an den Wochenenden sowie an geöffneten Feiertagen von 8:00 bis 23:00 Uhr.

Die aktuellen Preise für das Fahrradparken in der Station Rundestraße 2 belaufen sich auf:
· Tagesparkschein pro Kalendertag 1,00 €
· Tagesparkschein pro Rad auf Sonderstellplätzen 2,00 €
· Tagesparkschein E-Bikes inklusive Aufladen 3,00 €
· Zehnerkarte 8,00 €
· Monatskarte 11,50 €
· Halbjahreskarte 45,00 €
· Jahreskarte 87,50 €

Die Radstationen werden im Vollservice durch Personal der STEP gGmbH betrieben. Die Fahrräder werden im Eingangsbereich durch das Servicepersonal entgegen genommen bzw. dem Kunden bei Abholung im Eingangsbereich übergeben. Die Bedienung der Anlage erfolgt somit ausschließlich durch das ausgebildete Servicepersonal.

Die Radstationen sind vollständig ausgelastet. Einzelne Interessenten für einen Dauerstellplatz mussten bereits abgewiesen werden. Aktuelle Verkehrserhebungen zum Fahrradparken am Hauptbahnhof aus dem September 2016 zeigen, dass gleichzeitig noch ein großer Stellplatzbedarf, der derzeit nicht gedeckt werden kann, besteht. So steht allein im nördlichen Bahnhofsumfeld dem Angebot von 522 Fahrradabstellplätzen ein Bedarf von 716 Fahrrädern entgegen, so dass hier heute eine große Zahl von Wildparkern zu beobachten ist.

2. Beschreibung des Vorhabens

Zur Erhöhung der Stellplatzkapazität der Radstation 2 ist geplant, die derzeit zweigeschossige Anlage um eine dritte Ebene für die Einstellung weiterer Fahrräder zu erweitern. Das Erweiterungskonzept sieht bei maximaler Ausnutzung insgesamt 136 neue Fahrradabstellplätze vor. Im Anschluss an den vorhandenen Büroraum soll ein Montageraum mit zwei Arbeitsplätzen zur Wartung der Fahrräder in die Radstation integriert werden. In diesem Bereich entfallen 22 vorhandene Fahrradabstellplätze sowie Flächen zur Abstellung von Sonderfahrrädern. Durch das Erweiterungskonzept werden somit effektiv 114 neue Fahrradabstellplätze sowie ein Serviceraum geschaffen.

Der Standort ist gut in das Radverkehrsnetz der Landeshauptstadt Hannover eingebunden und in unmittelbarer Nähe des Bahnhofseingangs gelegen. Er bietet daher Langzeitparkenden und Berufspendlern einen guten Ausgangspunkt für die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr. Die geplante Erweiterung der Radstation 2 erfordert eine Integrierung von drei zu öffnenden Fenstern, um die Räumlichkeiten der Werkstatt mit Tageslicht füllen zu können. Darüber hinaus hat das Vorhaben keinen Einfluss auf bisherige Fassadengestaltung und wirkt sich gestalterisch nicht negativ auf die Fassade des Parkhauses und die benachbarte Bebauung aus. Die Einhausung bietet nach wie vor Schutz vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Vandalismus.




Es sind bereits Räumlichkeiten für Büro, Aufenthaltsbereich, WC mit Waschgelegenheit und Umkleidebereich sowie Kundenempfang vorhanden. Nach Rücksprache mit der STEP gGmbH ist für den zukünftigen serviceorientierten Betrieb der Radstation 2 die Einrichtung einer Werkstatt notwendig. Die bestehende Werkstatt in der Radstation 1 stößt seit längerem an ihre räumlichen Kapazitäten und kann den Kundennachfragen nicht mehr vollumfänglich nachkommen.

Die STEP gGmbH, Betreiberin beider Radstationen, begrüßt eine Stellplatzerweiterung. Aufgrund der Kapazitätserhöhung ist eine Ergänzung eines eigenständigen Servicebereiches wirtschaftlich sinnvoll und effizient. Entsprechend des bestehenden Betreiberkonzeptes wird eine Instandhaltungsrücklage aus den laufenden Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten finanziert. Sofern die Radstation Überschüsse erwirtschaftet, wird die Instandhaltungsrücklage entsprechend aufgestockt.

Die Radstation 2 mit der Erweiterung soll durch das Personal der STEP gGmbH mit Vollservice bei Annahme und Ausgabe der Fahrräder bedient werden. Der Vorteil für die Kunden, mit geringem Zeitverlust zum Ziel bzw. Zug zu gelangen, ist mit der Stellplatzerweiterung weiterhin gewährleistet, ebenso die Zugangskontrolle und die Überwachung der Radstation.

Die Erweiterung der Radstation durch die Kommune und die Übergabe des Betriebes an eine karitative soziale Einrichtung wie der STEP gGmbH bietet den Vorteil, dass die Landeshauptstadt Hannover die Standards unter Berücksichtigung des Betreiberkonzeptes definiert und Fördermittel zum Bau in Anspruch nehmen kann.

Die Anlage besteht aus Doppelstockparkern, wie sie bereits in vielen Radstationen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich verwendet werden. Im bisherigen Betrieb hat sich dieses System bewährt. Die Bedienbarkeit der neuen, dritten Ebene wird mithilfe einer elektromotorischen Gurtwinde über ein drei-Knopf-Bedienelement zur Auf- und Absenkung der Fahrräder erfolgen. Der Laufschlitten hingegen wird durch den Nutzer über eine Schleppstange mechanisch verschoben.

Änderungen in den Öffnungszeiten wird das Vorhaben nicht nach sich ziehen.

Die Fläche, auf der die Radstation 2 errichtet worden ist, befindet sich im Besitz der Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG). Der Verwaltung liegt eine schriftliche Erklärung der HRG vor, der Landeshauptstadt Hannover das Nutzungsrecht an dieser Fläche für den Verwendungszweck Fahrradparkhaus einzuräumen. Im Gegenzug räumt die Landeshauptstadt Hannover der HRG das Nutzungsrecht an Flächen im Bereich der bestehenden Parkhauszufahrt ein, zum Zweck der Sicherung der Erschließung desselben.

Das Nutzungsrecht ist in der Erklärung derzeit noch auf 23 Jahre beschränkt. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) beträgt 20 Jahre.

Ein Übersichtsplan, der Grundriss sowie Ansichten sind in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt.
3. UVP

Die Radstation 2 in der Rundestraße führt zur Verbesserung der bestehenden Umweltverhältnisse und trägt durch die Erweiterung der Kapazitäten im Umfeld des Bahnhofs zu einem stadtgestalterisch verträglicheren Bild bei. Sie dient der Förderung des Radverkehrs, der als klimafreundliche Verkehrsart zur Reduzierung der CO2-Emission beiträgt.

Die Fläche ist derzeit zu 100 % versiegelt und weitestgehend verschattet. Das Vorhandensein bedeutender Flora- und Faunabestände ist nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

Durch die Erweiterung der Radstation 2 wird die städtebauliche Qualität dieses Bereiches nicht verändert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

4. Bauzeit / Bauablauf

Nach Bewilligung der beantragten Bezuschussung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) soll die Maßnahme im Sommer 2017 begonnen und Anfang 2018 abgeschlossen werden.



Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 3: Seitenansichten
66.22 
Hannover / 13.12.2016