Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 1768 – nördlich Lange Feld Straße -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1768 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung hat eine negative Bilanz ergeben. Es handelt sich hier um die Überplanung von bisher als Kleingarten und Gartenmarkt genutzter gering überbauter Fläche. Das Angebot an zusätzlichem Wohnraum löst den zusätzlichen Verbrauch von Strom und Heizenergie aus, was sich negativ auf das Klima auswirkt. Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, zwecks Beheizung und Warmwasserbereitung einen Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz vorzunehmen. Daneben soll auf Dachflächen eines jeden neu zu errichtenden Gebäudes die Errichtung von Photovoltaikanlagen erfolgen. Das führt zu einer Erhöhung der Nutzung von erneuerbarer Energie und hat dadurch positive Auswirkungen auf das Klima. Die Festsetzung „Begrünung von Dachflächen“ führt zu einer Zunahme des Grünvolumens und hat damit positive Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten, mit der Grundstückseigentümerin wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen (siehe dazu Anlage 2 zur Drucksache, Be-
gründung Kapitel 8 - Kosten für die Stadt).
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 26.10.2023 bis 27.11.2023 öffentlich ausgele-
gen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind während der Auslegung nicht eingegan-
gen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2023 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen gingen Stellungnahmen ein, die zum Teil Hinweise für den Planvollzug enthalten, jedoch nicht abwägungserheblich sind.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellung-
nahmen sind in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13
Hannover / Jan 8, 2024