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Beseitigung von Graffitischmierereien
Antrag,
dem Beschluss der Sanierungskommission Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg aus der Drucksache 0740/2020 (siehe Anlage) nicht zu folgen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bei der Formulierung des Beschlusses der Sanierungskommission Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg wird davon ausgegangen, dass die Machbarkeit des beantragten Vorgehens gegeben ist. Dies ist aus Sicht der Verwaltung so nicht der Fall und bedarf einer umfassenden Prüfung.
Bereits aus der Begründung des Antrages geht hervor, dass bei der Entfernung von Graffiti von privaten Flächen eigentumsrechtliche Aspekte berührt sind. Eine Finanzierung privaten Handelns aus kommunalen Mitteln könnte sowohl aus haushaltsrechtlichen als auch gegebenenfalls aus vergaberechtlichen Aspekten problematisch sein.
Die Klärung dieser Aspekte bedarf einer konzeptionellen Klärung auf breiter Basis. Ein dafür notwendiges gesamtstädtisches Gutachten könnte die Bandbreite des geschilderten Problems und dessen Bewältigung sowie den Umfang weiterer zu berücksichtigender Aspekte aufzeigen. Erst auf Grundlage eines solchen Gutachtens könnten Projekte zur Umsetzung des Vorhabens geplant werden. Die Erstellung eines solchen Gutachtens setzt jedoch zunächst einen entsprechenden Ratsbeschluss inklusive der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel voraus.
61.41
Hannover / 05.01.2021