Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Das Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover informiert seit 2019 einmal jährlich über die Anzahl und Struktur der Transferleistungsbeziehenden im Stadtgebiet. Es beleuchtet die Armutsentwicklung der unterschiedlich stark von Armut betroffenen Gruppen sowie die Situation in den Stadtteilen wie:
Kinder und Jugendarmut, Familien, darunter Allein- und Getrennterziehende, Altersarmut sowie die Gruppe der „working poor“ (arm trotz Arbeit).
Der hier zugrunde gelegte Armutsbegriff fußt auf der Anzahl der Beziehenden von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese umfassen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (Zum Armutsbegriff siehe Kapitel 1).
Das Monitoring 2021 beleuchtet den Zeitraum 31.12.2016 bis 31.12.2020. Besonderer Fokus liegt in diesem Jahr
1. auf dem Jahr 2020, das die
Entwicklung seit Pandemiebeginn im Frühjahr 2020 einschließt (Kapitel 3) und
2. dem Update des Monitorings Sozialer Lagen zum Stichtag 31.12.2020, einem kleinräumigen Blick auf die Soziale Lageunterschiede auf Ebene der fast 400 Mikrobezirke des Stadtgebiets. Hierbei fließen - neben dem Transferleistungsbezug - eine Reihe weiterer Indikatoren zur Identifizierung Sozialer Lagenunterschiede ein (Kapitel 8).
Das Armutsmonitoring berücksichtigt die Entwicklungen bis einschließlich 31.12.2020. Die aktuellen Entwicklungen ab 2021 können Sie dem „Sozialen, dynamischen Krisenmonitoiring“ entnehmen. Die Beobachtungsindikatoren des Krisenmonitorings umfassen die stadt- und regionsweite Anzahl der Leistungsbeziehenden (SGB II und SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag u.a. m.), nicht die Armutsentwicklung (Transferleistungsbezug insgesamt) einzelner Gruppen oder auf Stadtteileben.
Das Krisenmonitoring erschien bis Ende 2021 monatlich und erscheint ab 2022 vierteljährlich. Download unter: www.sozialbericht-hannover.de, siehe unter Soziales Krisenmonitoring.
Alle Daten wurden – sofern die Datengrundlage es ermöglicht – geschlechterspezifisch ausgewertet.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.