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Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
Antrag,
zu beschließen,
- in der Kindertagesstätte "Regenbogen", Eisteichweg 7, 30559 Hannover-Anderten, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (derzeit 12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und
- dem Träger ab dem 01.08.2017 eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen in Verbindung mit der Drucksache Nummer 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
-2.700,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
2.700,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
2.700,00 € |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Die Umstrukturierung führt zu Minderausgaben im Teilergebnishaushalt.
Begründung des Antrages
Die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) betreibt am Standort Eisteichweg 7 in 30559 Hannover-Anderten eine Kindertagesstätte mit einer heilpädagogischen Kindergartengruppe und einer integrativen Krippengruppe.
Mit Drucksache Nummer 1247/2017 wurde für diese Einrichtung die Umstrukturierung einer vorherigen heilpädagogischen Kindergartengruppe zu einer Krippengruppe mit 15 Kindern in Ganztagsbetreuung beschlossen.
Aufgrund einer akuten Bedarfslage im Stadtbezirk Misburg-Anderten wurde sich mit dem Träger darauf verständigt, in der Einrichtung gleich mit Beginn der Betreuung, zum 01.08.2017, Krippenkinder mit integrativem Betreuungsbedarf aufzunehmen.
Mit dieser Drucksache soll nun die entsprechende Förderung der Einrichtung gewährleistet werden.
Die Umplanung wurde im Vorfeld auch mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt. Die entsprechende Betriebserlaubnis liegt bereits vor.
Das vorgesehene Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
51.42
Hannover / 04.01.2018