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Antragstext redaktionell aktualisiertRechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, den 18.03. oder 25.03. oder 01.04.2007 im Bereich des Lindener Marktplatzes aus Anlass der Scilla Blüte
Antrag,
die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich des Lindener Marktplatzes am Sonntag, den 18.03. oder 25.03. oder 01.04.2007 aus Anlass der Scilla-Blüte zu beschließen.
Da der Zeitpunkt der Scilla-Blüte und damit auch der genaue Termin des Scilla-Blütenfestes voraussichtlich erst im März 2007 feststeht, soll die Verordnung erst im März mit dem konkreten Termin versehen und entsprechend rechtzeitig veröffentlicht werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.
§ 14 Abs. 1 LSchlG regelt die abweichende Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.
Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind die Gemeinden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Lindener Geschäftsleute „Linden Gut“ hat bei uns einen Antrag auf Öffnung der Verkaufsstellen am 18.03.2007 gestellt. Aus Anlass des Scilla-Blüten-Festes auf dem Lindener Berg sollen die Verkaufsstellen rund um den Lindener Marktplatz und in den angrenzenden Straßen je nach dem Zeitpunkt der Blüte und damit der Veranstaltung des Festes am 18. oder 25.03. oder 01.04.2007 in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
Nach einem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 08.07.1994 sind an den Begriff der „ähnlichen Veranstaltung“ im Sinne des § 14 Abs. 1 LSchlG strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ausnahmegrund liegt nur dann vor, wenn eine Veranstaltung überregionale Bedeutung hat und einen außerordentlichen Besucherstrom auch von außerhalb hervorruft.
Die Gewerkschaft und die Verbände, die nach dem Erlass des Nds. Sozialministers anzuhören sind, haben sich zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung wie folgt geäußert:
Die Handwerkskammer Hannover,
die Industrie- und Handelskammer Hannover,
der Einzelhandelsverband,
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in
Nds. e.V. und
die Katholische Kirche in der Region Hannover
erheben keine Einwände.
Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover lehnt die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich ab. Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover weist auf die grundsätzliche kulturelle und soziale Bedeutung des Sonntags als Ruhetag hin. Der Sonntag sollte nicht zum regulären Werktag gemacht werden.
Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist ebenfalls um Stellungnahme gebeten worden. Eine Stellungnahme ist hier bislang nicht eingegangen.
Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Lindener Geschäftsleute „Linden Gut“ plant aus Anlass der Scilla Blüte auf dem Lindener Berg zahlreiche Aktivitäten. Auf dem Bergfriedhof, im Jazzclub, im Mittwochstheater und auf der Sternwarte wird es Führungen, Ausstellungen oder Vorträge gegeben. Die Geschäftsleute rund um den Lindener Marktplatz beteiligen sich am Scilla-Blüten-Fest mit entsprechenden Aktionen. Für die Veranstaltung wird überregional geworben. Bedingt durch den zu erwartenden Besucherstrom besteht ein gesteigertes Interesse bzw. Bedürfnis an der Sonntagsöffnung.
Durch die Änderung des Grundgesetzes mit Wirkung vom 01.09.2006 haben die Bundesländer die Kompetenz erhalten, die Ladenöffnungszeiten neu zu regeln. Das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz wird voraussichtlich erst im April 2007 in Kraft treten. Die beantragte Sonntagsöffnung muss daher noch nach der aktuellen Rechtslage bearbeitet werden.
32.22.1
Hannover / Jan 30, 2007