Drucksache Nr. 0001/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Gendereheschließungen
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.6.5.

Inhalt der Drucksache:

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0001/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Gendereheschließungen
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.6.5.

Im Hinblick auf die Möglichkeit des Oberbürgermeisters, Ehen selbst zu schließen, frage ich die Verwaltung:

Wie viele gleichgeschlechtliche Ehen wurden unter Oberbürgermeister Schostok geschlossen und wie viele davon hat er selbst durchgeführt?

Kann sich auch der neue Oberbürgermeister Herr Belit Oney vorstellen, selbst gleichgeschlechtliche Ehen zu schließen?

Zu wie vielen Namensänderungen kam es hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Ehen und gibt es dabei einen signifikanten, prozentualen Unterschied zu heterosexuellen Eheschließungen?

Mit besten Grüßen

Tobias Braune

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele gleichgeschlechtliche Ehen wurden unter Oberbürgermeister Schostok geschlossen und wie viele davon hat er selbst durchgeführt?

Die Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Ehen zu schließen, wurde ab dem 01.10.2017 eröffnet. Seitdem (bis 31.12.2019) wurden 541 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen.
Eine Auswertung nach der eheschließenden Standesbeamtin oder dem eheschließenden Standesbeamten ist nicht möglich.

Frage 2: Kann sich der neue Oberbürgermeister Herr Belit Onay vorstellen selbst gleichgeschlechtliche Ehen zu schließen?

Gemäß § 4 Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG) können Hauptverwaltungsbeamt*innen zu Standesbeamt*innen bestellt werden. Diese Bestellung setzt den Abschluss einer fachbezogenen Grundlagenschulung voraus.

Herr Oberbürgermeister Onay plant derzeit nicht, diese erforderliche Grundlagenschulung zu besuchen. Die formalen Voraussetzungen, Eheschließungen durchzuführen, liegen daher nicht vor.

Sofern Herr Oberbürgermeister Onay die fachbezogene Grundlagenschulung zu einem späteren Zeitpunkt besuchen und dann die Voraussetzungen zur Eheschließung erwerben sollte, wird er selbstverständlich keine Unterscheidung zwischen gleichgeschlechtlichen und gemischtgeschlechtlichen Ehen machen.

Frage 3: Zu wie vielen Namensänderungen kam es hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Ehen und gibt es dabei einen signifikanten, prozentualen Unterschied zu heterosexuellen Eheschließungen?

Eine Auswertung zur Bestimmung von Ehenamen abhängig vom Geschlecht der Eheschließungen ist nicht möglich; generell ist in den Jahren 2017 bis 2019 der Anteil der Paare, die einen Ehenamen bestimmen, im Wesentlichen gleichgeblieben (2017: 75%, 2018: 77%, 2019: 76%).